Georgien: Support to the Independence, Accountability and Efficiency of the Judiciary in Georgia
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- Veröffentlicht: Freitag, 01. Juni 2018
EU Technical Assistance
Teamleaderin: Renate Winter
Zuständig bei der IRZ: Teresa Thalhammer, Felix Plaßmann
Seit Oktober 2016 ist die IRZ als Partner an einem weiteren EU-finanzierten Vertrag in Georgien beteiligt. Während der 41-monatigen Laufzeit bis Februar 2010 unterstützt das Konsortium unter der Leitung des Beratungsunternehmens Human Dynamics (HD) den Obersten Gerichtshof, den Obersten Justizrat, die Justizakademie, das Verfassungsgericht und diverse Gerichte bei der Steigerung der Unabhängigkeit, Effizienz und Unparteilichkeit der georgischen Justiz. Inhaltlich schließt das Projekt teilweise an das ebenfalls von der IRZ und HD erfolgreich abgeschlossene Projekt „Support to the Reform of the Criminal Justice System in Georgia“ (2012–2015) an.
Die IRZ ist durch die Entsendung von Kurzzeitexpertinnen und -experten, vor allem aber durch ihre georgische Langzeitexpertin mit dem Schwerpunkt „Europäische Menschenrechtsstandards“ intensiv an dem Projekt beteiligt. Diese Expertin führte bereits diverse Seminare und Workshops für Richterinnen und Richter sowie weitere Beschäftigte der Gerichte durch. Inhaltlich ging es dabei u. a. um für Georgien bedeutsame EGMR-Fälle sowie das EU-Recht. Doch wurden auch praktische Hilfestellungen für die tägliche juristische Recherche und zur Optimierung der juristischen Ausdrucksweise für das Schreiben von Urteilen angeboten. Sehr weit gediehen ist u. a. durch die Arbeit der IRZ-Expertin – gemeinsam mit der Abteilung für Menschenrechte innerhalb des Obersten Gerichtshofs – die Entwicklung einer Datenbank, die bedeutende EGMR-Urteile beinhaltet. Teilweise wurden diese auch in die georgische Sprache übersetzt. Auf diese Art und Weise soll das Verständnis für die Bedeutsamkeit der EMRK in Georgien weiter gesteigert und damit zugleich die Fähigkeit erhöht werden, diese Normen kompetent anzuwenden.
Zudem erarbeitete das Projekt zusammen mit dem Obersten Justizrat eine umfassende Strategie zur Justizreform 2017 bis 2022 sowie einen Aktionsplan zu deren Umsetzung für 2017 und 2018. Dieser beinhaltet etwa Seminare zur Steigerung der Effizienz der Justiz, gemeinsame Veranstaltungen für die Justiz und Anwaltschaft sowie Workshops für die öffentliche Finanzverwaltung.