Armenien: Consolidation of the Justice System in Armenia
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 21. Juli 2021
EU-Grant-Projekt
Consolidation of the Justice System, Armenia
Juni 2020 – August 2022
IRZ Lead; Budget: 2,2 Mio. Euro
Seit Juni 2020 implementiert die IRZ als Federführer das EU-Grant-Projekt in Armenien mit dem Titel „Consolidation of the Justice System in Armenia“. Gemeinsam mit der französischen Organisation „Expertise France“ und der lettischen Gerichtsverwaltung als Juniorpartner sowie ihren armenischen Partnern widmet sich die IRZ der Gesamtkonsolidierung der armenischen Justizreform. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 2,2 Millionen Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es, die Qualität der armenischen Justiz zu verbessern. Dabei sollen deren Unabhängigkeit, Effizienz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Transparenz im Einklang mit den Prioritäten des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Armenien sowie den bewährten Praktiken der Europäischen Union gestärkt werden. Der EU-Grant baut auf das Bekenntnis der armenischen Regierung zur Umsetzung einer neuen Justizreformstrategie auf, die im Herbst 2019 angenommen worden war. Die Maßnahmen und Aktivitäten des Projekts verorten sich explizit in dieser Strategie und fördern diese.
Das Projektteam unter der Leitung von Peter Gjortler arbeitet dabei mit den zentralen Akteuren des Justizsystems zusammen, insbesondere dem armenischen Justizministerium, dem Obersten Justizrat und der Justizakademie. Es richtet sich an die Richterschaft, die Staatsanwaltschaft und auch an nichtrichterliches Personal.
Strukturiert in drei Hauptkomponenten verfolgt das Projekt aufgrund der aktuellen Umstände primär einen digitalen Ansatz und vermittelt Fachkenntnisse durch den Einsatz lokaler und internationaler Expertinnen und Experten.
In der ersten Komponente geht es darum, die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie der Justiz- und Rechtsreform zu fördern und zu begleiten. Dies umfasst den Reformprozess innerhalb der Justizorgane wie auch mit der Praxis zusammenhängende Fragen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Die Aktivitäten im Rahmen der zweiten Komponente konzentrieren sich darauf, die Integrität der Justiz zu stärken. Darüber hinaus werden die Kapazitäten der Akteure des Justizwesens, einschließlich des nichtrichterlichen Personals, durch ein breites Spektrum von Trainingsmaßnahmen verbessert.
Schließlich soll ein Instrument geschaffen werden, das dazu beiträgt, die Leistung der Gerichte – zusätzlich zur Leistung der Angehörigen von Richterschaft und Staatsanwaltschaft – besser zu messen. Dazu wird ein umfassendes System zur Beurteilung und Leistungsbewertung der Gerichte eingerichtet und unterstützt.
Mit einer umfassenden Gesetzgebung, verstärkten Kapazitäten und voll funktionsfähigen, bürgerorientierten Infrastrukturen wird die Qualität der armenischen Justiz verbessert und der Schutz der Rechte und öffentlichen Interessen gewährleistet. Dies wiederum soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft in das armenische Justizsystem zu stärken.