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- Veröffentlicht: Donnerstag, 05. Dezember 2019
Viertes Seminar zur Verfassungsbeschwerde im albanischen Korça

Die im vergangenen Jahr gestartete Seminarreihe zur Verfassungsbeschwerde in Albanien wurde am 4. und 5. Dezember 2019 fortgesetzt. Nachdem die ersten drei Seminare in Tirana und Durres im Zentrum des Landes stattgefunden hatten, richtete die IRZ in Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer die vierte Auflage in der südalbanischen Stadt Korça aus. Hintergrund ist die Verfassungsänderung von 2016 und das damit einhergehende Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Individualbeschwerden direkt ans Verfassungsgericht wenden zu können.
Grundlage für das Seminar bildete die 2017 erschienene IRZ-Publikation „Die Verfassungsbeschwerde – Ein Handbuch für Praktikerinnen und Praktiker aus deutscher und albanischer Sicht“, die vom Referenten des Seminars, Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in Co-Autorschaft mit Dr. Arta Vorpsi, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Verfassungsgerichts, erstellt worden war.
Prof. Bergmann ging am ersten Tag des Seminars auf die europäische Dogmatik der Menschrechte sowie die Prüfschemen bei Freiheits- und Grundrechten sowie bei Gleichheitsgrundrechten ein. Am Folgetag brachte er den 19 anwesenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Verfassungsbeschwerden in Deutschland näher, erläuterte einige damit verbundene Sonderprobleme und schloss das Seminar mit einem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Auch wenn das albanische Verfassungsgericht aktuell nicht beschlussfähig ist, ermutigte Prof. Bergmann die Anwaltschaft dennoch, passende Fälle einzureichen, um so das albanische Rechtssystem stetig weiterzuentwickeln. Er empfahl dabei, in den Klageschriften nicht nur die albanische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte heranzuziehen, sondern im Hinblick auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft auch die Charta der Europäischen Union zu zitieren.
Nachdem die IRZ das Thema Verfassungsbeschwerde nun im Zentrum und im Südosten des Landes verbreitet hat, wird überlegt, die Seminarreihe in Shkodra, der größten Stadt im Norden, fortzuführen.