EU-Projekt in Kirgisistan: Fortschritte in der Komponente Gerichtsverwaltung – Geschäftsprüfung der Gerichte in Kirgisistan startet
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- Veröffentlicht: Montag, 26. April 2021

Der Richterrat der Kirgisischen Republik hat Ende 2020 die Annahme eines Modells für die Geschäftsprüfung der nationalen Gerichte beschlossen. Mit diesem Modell soll in Kirgisistan erstmals eine Überprüfung der Verwaltungspraxis und Führung der Gerichte auf Grundlage eines standardisierten Verfahrens ermöglicht werden. Die Arbeitsgruppe, die vom Obersten Gericht mit der Ausarbeitung beauftragt worden war, nahm dabei ganz bewusst Anleihe bei europäischen Vorbildern, insbesondere bei vergleichbaren deutschen und beim landesweit einheitlichen österreichischen Modell.
Unterstützt wurden diese Arbeiten durch das EU-Programm "The Rule of Law Programme in the Kyrgyz Republic – 2nd Phase (RoLPRO2)". Dieses EU-Programm, an dem die IRZ unter Leitung der GIZ maßgeblich in den Fachbereichen „Gesetzgebung“, „Court Management“ und „e-Justice“ beteiligt ist, unterstützte die Arbeitsgruppe vor allem mit europäischer Expertise. Nicht zuletzt dank dieses Einsatzes konnte im Ergebnis sichergestellt werden, dass die neue kirgisische Geschäftsprüfung – im Gegensatz zum bisherigen, noch sowjetisch geprägten Modell der „Proverka“ (zu Deutsch „Überprüfung“) – Fragen der Verwaltung und Führung der Gerichte, und nicht wie bisher üblich die Überprüfung von deren Rechtsprechung in den Vordergrund stellt.
Mit der Durchführung der ersten Geschäftsprüfungen wird zum Jahresende 2021 gerechnet. Die kirgisische Justiz erwartet sich von dem neuen Instrument erstmals die Möglichkeit einer landesweiten Überprüfung der Leistungen und des Serviceniveaus jedes einzelnen Gerichts. Langfristig sollen damit die Verwaltungspraxis in Kirgisistan vereinheitlicht und gleichzeitig die Qualität der Leistungen nachhaltig verbessert werden.
Im April 2021 hat das Oberste Gericht der Kirgisischen Republik nun die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen in Angriff genommen. Dazu zählt unter anderem die Erarbeitung eines Schulungsmoduls für die zukünftigen Prüfer. Im Rahmen der Schulung sollen vor allem die Vorgaben zu den Zielen, zum Umfang, zur Durchführung (anhand von Checklisten) und Erstellung des Geschäftsprüfungsabschlussberichts erörtert und vermittelt werden. Die ersten konkreten Trainingsveranstaltungen sollen an der Justizakademie der Kirgisischen Republik, der nationalen Fortbildungseinrichtung der Justiz, in der zweiten Jahreshälfte abgehalten werden. Das EU-Programm wird sowohl diese als auch andere Maßnahmen im Rahmen seiner „Court Management“ Aktivitäten weiterhin tatkräftig unterstützen.
Neben der Geschäftsprüfung steht die Herstellung einer zweiten verbesserten und erweiterten Auflage eines Handbuches für Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten zu Gerichtsverwaltungsfragen im Mittelpunkt der „Court Management“-Bemühungen des EU-Programmes. Die 2. Auflage, deren Erscheinen ebenfalls für dieses Jahr geplant ist, soll an den Erfolg der 1. Auflage anschließen. Damals gab es ein sehr positives Echo aus der Richterschaft über die Nützlichkeit dieses Leitfadens. Beide Bereiche, Geschäftsprüfung und Handbuch, gehen jedenfalls Hand in Hand und sollen gemeinsam einen Beitrag leisten, das Serviceniveau der Gerichte zu verbessern und damit langfristig das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung zu heben.
Verfasser: Christoph Kopecky, IRZ-Langzeitexperte für das EU-Programm zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Kirgisistan