Workshop zur Stärkung von Kapazitäten und Optimierung von Trainingsmethoden des Fortbildungszentrums für Rechtsanwälte im März 2016 in Bischkek

Workshop zur Stärkung von Kapazitäten und Optimierung von Trainingsmethoden des Fortbildungszentrums für Rechtsanwälte im März 2016 in Bischkek

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Kirgisistan ist eine noch relativ junge parlamentarische Republik, die sich nach wie vor großen Herausforderungen gegenübersieht, die durch politische, regionale, ethnische und wirtschaftliche Spannungen geprägt sind. Der Staat verfügt über eine Verfassung, ein Parlament, einen Präsidenten und eine Koalitionsregierung. Diese Institutionen erfüllen trotz bestehender Schwierigkeiten weitestgehend ihre Funktionen. Besondere Aufmerksamkeit durch die deutsche Regierung erfuhr die Kirgisische Republik im Berichtsjahr durch Besuche der Bundeskanzlerin und des Bundesaußenministers. Allerdings kann die parlamentarische Demokratie noch nicht als gefestigt angesehen werden. Interne Machtkämpfe um politischen Einfluss dauern an.

So wurden Änderungen zur Verfassung, die zuletzt im Jahr 2010 nach einer Volksabstimmung novelliert wurde, im Juli des Berichtsjahres in der öffentlichen Diskussion thematisiert. Diese bezogen sich auf die Befugnisse des Premierministers sowie auf Bestimmungen der Verfassung zum Justizsystem und zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Nach Monaten der Spannung um das Verfassungsreformprojekt beschloss die Regierungspartei SDPK, die Regierungskoalition aufzulösen. Anfang November bestätigte das Parlament eine neu gebildete Regierung.

Der Verfassungsreformprozess wurde indes weiter vorangetrieben, indem ein Gesetz über die Abhaltung eines Referendums zu Verfassungsänderungen für Dezember 2016 verabschiedet wurde.

Die beabsichtigten Neuerungen betreffen u.a. die Einrichtung einer Disziplinarkommission für Richterinnen und Richter, die Erweiterung der staatsanwaltlichen Kompetenzen und enthalten zahlreiche Verweise auf einfachgesetzliche oder noch zu erlassende Verfassungsrechtsbestimmungen für bestimmte Bereiche (z.B. Beschränkungen für den Zugang zum Richterberuf). Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise die neuen Regelungen ihre Wirkung entfalten und mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind.

Konzeption

Die Zusammenarbeit konzentrierte sich im Berichtsjahr schwerpunktmäßig auf die Reformierung des kirgisischen Anwaltswesens. Die Kooperation mit dem im Jahre 2014 neu gegründeten Anwaltsrat verläuft vertrauensvoll und konstruktiv.

Die Rolle des Anwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Justiz und die Gesellschaft, die Verfestigung der Unabhängigkeit der kirgisischen Anwaltschaft sowie die Steigerung der Professionalität bleiben aktuelle Themen, bei der internationale Unterstützung benötigt wird. Dazu fanden zwei Veranstaltungen in Kirgisistan statt: Ein Seminar zur Stärkung von Kapazitäten und zur Optimierung von Trainingsmethoden im Bereich der Fortbildung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie ein Seminar zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit und Stärkung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft.

Der Anwaltsrat der Kirgisischen Republik ist darum bemüht, den gesamten Bereich der anwaltlichen Fortbildung zu regulieren und zu vereinheitlichen. Die Frage der anwaltlichen Fortbildung scheint besonders wichtig, weil die Grundausbildung und die Regelung über den Zugang zum Anwaltsberuf bisher vergleichsweise niedrigen Anforderungen unterlagen. Zweck anwaltlicher Fortbildung ist die Qualitätserhaltung und die Qualitätssteigerung. Die Experten der Deutschen Anwaltsakademie und des Deutschen Anwaltsinstituts lenkten im Rahmen eines „Trainings für Trainer“ die Aufmerksamkeit auf eine größere methodische Vielfalt und warben erfolgreich für flexible Fortbildungsangebote.

Eine weitere Veranstaltung vor Ort zu Öffentlichkeitsarbeit und Selbstverwaltung, die die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer ausrichtete, beschäftigte sich ausführlich mit folgenden Themen: Stellung und Status des Rechtsanwalts, Anwaltsmonopol und Formen anwaltlicher Tätigkeit, Kammertätigkeit einschließlich der Finanzorganisation, Digitalisierung sowie Bearbeitung von Beschwerden, Anwaltsethik, steuerliche Privilegien der Anwaltstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit und Spezialisierung von Anwälten.

Es wird auch weiterhin wichtig sein, den Aufbau der Selbstverwaltung zu begleiten und dem Anwaltsrat sowie dem Fortbildungszentrum deutsche Expertise zu vermitteln.

Tätigkeitsschwerpunkte 2016

Rechtspflege

  • Seminar zur Stärkung von Kapazitäten und Optimierung von Trainingsmethoden im Bereich der Fortbildung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Bischkek
  • Seminar zur Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit und Stärkung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft am Issyk-Kul

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Zwei Workshops zum Jugendstraf- und Strafprozessrecht für die
  • Generalstaatsanwaltschaft in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Ausbildungszentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bischkek

EU-Projekt

Ausblick

Für 2017 beabsichtigt die IRZ, die Kooperation mit dem Anwaltsrat und dem Fortbildungszentrum fortzusetzen. Die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium unter neuer Leitung strebt die IRZ ebenfalls an. Die beratende Unterstützung wird in bewährter Form von Veranstaltungen vor Ort und in Deutschland stattfinden. Im Fokus der fachlichen Diskussionen bleiben die Stärkung der kirgisischen Anwaltschaft unter Anwendung neuer gesetzlicher Regelungen sowie weitere praktische Schritte bei der Entwicklung des Kammerwesens und bei der Verbesserung der Qualität der Aus- und Fortbildung kirgisischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Laden Sie hier den gesamten Jahresbericht der IRZ im PDF-Format herunter: Jahresbericht 2016.