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- Veröffentlicht: Donnerstag, 18. Juli 2019
Delegation des Obersten Gerichts zum Erfahrungsaustausch in Baden-Württemberg

Zur Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Kooperation lud die IRZ vom 8. bis zum 12. Juli 2019 eine Delegation der Verfassungskammer des Obersten Gerichts der Kirgisischen Republik zum Erfahrungsaustausch zu verfassungsrechtlichen Themen nach Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg ein. Die Studienreise diente dem Austausch kirgisischer Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter mit deutschen Kolleginnen und Kollegen zu Rolle und Aufgaben eines Verfassungsgerichts im Rechtsstaat und zum deutschen Verfassungsrecht.
Den Höhepunkt des Besuchs bildete das Fachgespräch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Als Gericht wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, gleichzeitig hat die Arbeit dieses Verfassungsorgans auch eine politische Wirkung. Diese besondere Ausprägung innerhalb des modernen demokratischen Verfassungsstaats wurde eingehend thematisiert. Das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes und die damit zusammenhängenden Errungenschaften und Erfahrungen in Deutschland wurden gewürdigt. Im Fokus der Diskussion standen aber auch praktische Fragen und Beispiele. Dabei ging es um die Themen Zuständigkeit, Verfahren und Arbeitsweise sowie Durchsetzung und Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Die kirgisische Delegation führte außerdem Fachgespräche mit Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Deubner & Kirchberg in Karlsruhe, beim Ministerium der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg und beim Verfassungsgericht des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart. Thematisiert wurden verschiedene Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit, z.B.:
- die anwaltliche Beteiligung bei Verfassungsstreitigkeiten,
- der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland sowie
- die Auswirkungen von Verfassungsgerichtsurteilen auf Bürgerinnen und Bürger, Exekutive und Legislative.
Die kirgisischen Gäste interessierten sich außerdem besonders für die Ausbildung von Einheitsjuristen in Deutschland. Denn Qualitätssteigerung und ein hohes fachliches Niveau von Richterinnen und Richtern sind erklärte Ziele in Kirgisistan.
Beim abschließenden Fachgespräch im Max-PIanck-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg wurden die Perspektiven einer wissenschaftlichen deutsch-kirgisischen Kooperation zu verfassungsrechtlichen Themen erörtert.
Die deutschen Kolleginnen und Kollegen der genannten Institutionen schafften eine vertrauensvolle Atmosphäre während der Gespräche, in der die kirgisischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die ihnen wichtigen Punkte offen ansprachen und den Austausch auf Kollegenebene suchten. Der Erfahrungsaustausch leistete damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung internationaler Kontakte der noch jungen kirgisischen Verfassungsgerichtsbarkeit.