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- Veröffentlicht: Montag, 08. Oktober 2018
Gemeinsame Konferenz von Verfassungsgericht und Oberstem Gericht der Republik Kosovo zu Urteilen des EGMR

Am 4. und 5. Oktober 2018 fand in der griechischen Stadt Thessaloniki eine gemeinsame Konferenz des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Republik Kosovo zum Thema „Verfassungsbeschwerde und aktuelle Rechtsprechung des EGMR“ statt. Zusammen mit dem deutschen Experten, Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und EU-Recht an der Universität Stuttgart sowie früheren Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Tagen lang die Grundsätze der Verfassungsbeschwerde sowie die prinzipielle Anwendung der EMRK in ihrer Gesamtheit. Besonderes Augenmerk legten sie dabei auf diejenigen Urteile mit Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU, da diese – so der deutsche Experte - wertvolle Hinweise zur Auslegung von Menschenrechtsgrundsätzen lieferten. Dies gelte umso mehr im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt Kosovos.
Die Republik Kosovo, die derzeit noch kein Mitglied des Europarats und damit auch nicht Teil des EGMR in Straßburg ist, verpflichtet seine Richterinnen und Richter über eine direkte Bezugnahme in seiner Verfassung auf die Rechtsprechung des EGMR, dessen Grundsätze und seine Rechtsprechung in ihrer Urteilsfindung zu beachten. Der richtigen Auslegung und Anwendung der vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Urteile kommt somit eine besondere Bedeutung zu.
Der Zeitpunkt der Konferenz war ideal gewählt, da an ihr neben den bestehenden auch die kürzlich neu ernannten Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter teilnahmen, die sich so unmittelbar einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EGMR verschaffen konnten. Gleiches galt für die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts, welche teilweise auch erst kürzlich neu benannt worden sind. Neben den Richterinnen und Richtern nahmen auch die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Arta Rama-Hajrizi, sowie der Präsident des Obersten Gerichts, Enver Peci-Kryetar, an der Konferenz teil.
Die Veranstaltung wurde zum wiederholten Male in bewährter Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht ausgerichtet und soll in diesem außergewöhnlich hochrangigen Format auch zukünftig fortgesetzt werden.