In Kooperation mit der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung (DGAPR) veranstaltete die IRZ am 23. und 24. Oktober 2019 das Seminar „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten“ im marokkanischen Tétouan, Marokko. Das Seminar ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko auf dem Gebiet des Strafvollzugs“, das die IRZ seit 2017 und noch bis 2020 umsetzt.
IRZ-Experten dieser Veranstaltung waren Stefan Tydecks, Psychologe in der Einweisungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Moabit (Berlin), und Michael Weise, Leiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes in der Justizvollzugsanstalt Tegel (Berlin).
Das Seminar konzentrierte sich auf vier wesentliche Standards im Hinblick auf die Wahrung menschenrechtlicher Standards im Strafvollzug:
Ein menschenwürdiger Strafvollzug ermöglicht die Resozialisierung der Inhaftierten mit Hilfe von Aus- und Weiterbildungs- sowie Freizeitangeboten.
Das Personal im Strafvollzug wird so geschult, dass es auch in Stresssituationen adäquat reagieren und die Sicherheit in der Anstalt wahren kann.
Die Inhaftierten müssen den internationalen und nationalen menschenrechtlichen Vorschriften folgend über ihre Rechten, Pflichten und sozialen Kompetenzen bei der Gestaltung des Vollzugs informiert werden. Dies erfolgt während der Erstaufnahmegespräche sowie über die Herausgabe von speziell gedruckten Heften.
Zur Förderung der Selbständigkeit und Mitwirkungsbereitschaft sollen die Inhaftierten in ihre jeweiligen Behandlungsmaßnahmen einbezogen werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zeigten besonders großes Interesse an der Gestaltung des offenen Vollzugs in Deutschland und daran, dass Inhaftierte aller Klassifizierungsstufen an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen können. Diese Themen werden in die für 2020 geplanten Seminare aufgenommen und vertiefend behandelt werden.
Auch die Ergebnisse dieses Seminars fließen in das Handbuch zu den Rechten und Pflichten von Inhaftierten in einem menschenwürdigen Strafvollzug ein, das im Rahmen des oben genannten Projekts zusammengestellt wird.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Referenten des Seminars in Tanger Marokko
Am 7. und 8. November 2019 organisierte die IRZ in Kooperation mit der marokkanischen Staatsanwaltschaft mit Veranstaltung „Einführung in die Toxikologie“ in Tanger das letzte Seminar im Rahmen des Projekts „Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko auf dem Gebiet der Rechtsmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Belange der dortigen Justiz“. Dieses Projekt setzt die IRZ seit 2017 bis Ende dieses Jahres im Rahmen der Projektförderung des Auswärtigen Amts (Transformationspartnerschaften mit Nordafrika/ dem Nahen Osten) um.
Ziel des Seminars war es, den marokkanischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeiten der Toxikologie im Rahmen ihrer Ermittlungsarbeit aufzuzeigen. An der Veranstaltung nahmen rund 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner teil, die sich über die Grundlagen der Arbeit in toxikologischen Laboren informierten.
Experte für die IRZ war Privatdozent Dr. Sven Hartwig, Oberarzt und Abteilungsleiter Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin. Von marokkanischer Seite stellten Vertreter der Sûreté Nationale und der Gendarmerie Royale die marokkanische Erfahrung auf dem Gebiet der Toxikologie vor. Im Seminar wurden u.a. folgende Themen diskutiert:
Einführung in die Forensische Toxikologie
Systematische toxikologische Untersuchungen bei ausgewählten Sterbefällen
Vergiftungen mit Kohlenstoffmonoxid
Vor- und Nachteile der Haaranalytik
Anhand spezifischer Fallbeispiele diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber hinaus die Bedeutung und Methoden toxikologischer Untersuchungen bei der Aufklärung von Todesfällen. In den lebhaften Diskussionsrunden gingen sie auf die aktuellen Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsmedizin, Toxikologie und Staatsanwaltschaft ein, insbesondere auf die noch unzureichende Kommunikation aller Beteiligten während der Ermittlungsverfahren.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Referentinnen und Referenten des Seminars Marokko
Am 9. und 10. Oktober 2019 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung (DGAPR) ein weiteres Seminar zum Thema „Berufliche, handwerkliche und künstlerische Ausbildung von Inhaftierten“. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Auswärtige Amt geförderten Projekts zur „Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko auf dem Gebiet des Strafvollzugs“ statt. Die IRZ setzt dieses Projekt seit 2017 bis 2020 um. Das aktuelle Seminar ist Teil der Projektkomponente zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Inhaftierten als Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Katja Adolph, Leiterin Beschäftigung und Qualifizierung der Jugendstrafanstalt Berlin, und Lars Hoffmann, Leiter Beschäftigung und Qualifizierung in der Justizvollzugsanstalt Tegel, unterstützten als Expertin und Experte die IRZ bei der Durchführung des Seminars.
Bei dieser Veranstaltung wurden die unterschiedlichen Programme und Maßnahmen zur Resozialisierung von Inhaftierten dargestellt und diskutiert, u.a.:
Feststellung des Aus- und Weiterbildungsbedarfs der Haftinsassen,
„Resozialisierung durch Digitalisierung“,
Unterstützung bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung und
Anerkennung der in der Haft erworbenen Ausbildungszeugnisse.
Die DGAPR arbeitet gemeinsam mit weiteren staatlichen Behörden sowie externen Akteuren intensiv an Reformen zur Verbesserung der Resozialisierungsmaßnahmen für Inhaftierte während des Vollzugs und nach ihrer Entlassung. Für mehr Struktur in diesem Bereich soll ein Handbuch sorgen, das im Rahmen des Projekts erarbeitet wird.
Um die Reformen zu erreichen, müssen noch einige Schwierigkeiten beseitigt werden. Denn der marokkanische Strafvollzug steht durch eine unzureichende Finanzierung des Berufszweigs Strafvollzug, einen Fachkräftemangel sowie die hohe Rückfallquote von Haftentlassenen vor großen Herausforderungen. Entsprechende Änderungen der gesetzlichen Regelungen wie auch die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung des Strafvollzugspersonals sind allerdings vorgesehen. Diese Ziele zu erreichen, wird jedoch noch eine gewisse Zeit dauern.