In Absprache mit dem Zuwendungsgeber ist die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation bis auf Weiteres suspendiert.

Hochrangige Delegation zu Fachgesprächen beim Bundespatentgericht mit Sabir Kekhlerov, Berater des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation (1.v.l.); Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts (5.v.l.); Denis Novak, Vizejustizminister der Russischen Föderation (7.v.l.)
Hochrangige Delegation zu Fachgesprächen beim Bundespatentgericht mit Sabir Kekhlerov, Berater des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation (1.v.l.); Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts (5.v.l.); Denis Novak, Vizejustizminister der Russischen Föderation (7.v.l.)

Rechtspolitische Ausgangslage

Russland gehört nicht zur Östlichen Partnerschaft der EU, da zu Beginn der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2003 von russischer Seite entschieden wurde, nicht an dieser teilzunehmen. Grundlage für die Beziehungen zwischen der EU und Russland ist somit nach wie vor das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1997. Zwar war stattdessen geplant, die Beziehungen zur EU auf dieser Grundlage fortzuentwickeln. Überschattet wurden die Beziehungen Russlands zur EU und auch die deutsch-russischen Beziehungen jedoch durch die Annexion der Krim und das Vorgehen im Osten der Ukraine, weshalb die Verhandlungen Russlands mit der EU über ein neues Abkommen 2014 suspendiert wurden. Zugleich hat die Bundesregierung immer wieder deutlich gemacht, dass sie sich aktiv und mit Nachdruck dafür einsetzt, den Konflikt im Dialog zu überwinden.

Russland ist als EU-Anrainerstaat und G8-Mitglied in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Partner auch für die Bundesrepublik Deutschland. Deswegen ist eine gute und enge Zusammenarbeit nicht nur in zunehmend globalen Bereichen wie Energie, Wirtschaft und Klimapolitik, sondern auch im Bereich Recht von großer Bedeutung. Die Herausforderung liegt u. a. darin, im Hinblick auf eine umfassende Modernisierung des Landes die weitere Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft und Etablierung eines Rechtsstaates zu unterstützen.

Die rechtspolitische Lage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren in der Russischen Föderation im Jahr 2017 nicht wesentlich verändert, die politische Anspannung und die Wirtschaftssanktionen blieben bestehen. Diese Faktoren prägen die Zusammenarbeit mit den russischen Partnern zunehmend auch im Rechtsbereich.

Konzeption

Seit ihrem Bestehen engagiert sich die IRZ in der Russischen Föderation in nahezu allen Rechtsbereichen. Die Zivilrechtsreform steht weiterhin im Mittelpunkt, vor allem die Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum für Privatrecht. Im Rahmen des VII. International Legal Forum in St. Petersburg konnte die IRZ mit ihren Experten beim Insolvenzforum sowie bei den Runden Tischen zu den Fragen des Mietrechts und des geistigen Eigentums teilnehmen. Auch die Fragen des allgemeinen Zivilprozesses sowie der Mediation wurden bei gemeinsamen Maßnahmen mitbehandelt.

Ein wichtiger Schwerpunkt war auch 2017 der gewerbliche Rechtsschutz. Die IRZ arbeitete mit der Vereinigung der Patentanwälte, mit Innopraktika (Nichtregierungsorganisation zur Entwicklung der Wirtschaftsinnovation) und Rospatent (Russischer Föderaler Dienst für geistiges Eigentum) zusammen. Auch mit der Föderalen Rechtsanwaltskammer der Russischen Föderation wurden die Beratungen in bewährter Weise fortgesetzt. Die Unterstützung der berufsständischen Vereinigungen bleibt besonders wichtig. Kontakte und Netzwerke müssen auch weiter intensiv gepflegt werden.

Die IRZ unterstützte im Berichtsjahr besonders intensiv die Bemühungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus und der damit verbundenen vertikalen Gewaltenteilung ist das deutsche Kommunalsystem für die russischen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter besonders interessant. Aus diesem Grund bemüht sich die IRZ, jedes Jahr eine Studienreise mit unterschiedlichen Zielen durchzuführen, um so den russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, unterschiedliche Kommunalmodelle kennenzulernen.

Die Kooperation mit dem Föderalen Strafvollzugsdienst und dem Föderalen Gerichtsvollzieherdienst setzte die IRZ ebenfalls fort. Die aktuellen Ereignisse haben gezeigt, dass Themen wie die Wahrung der Menschenrechte im Vollzug, der Schutz dieser Rechte, eine Anpassung an europäische Standards sowie die Fragen der Vollzugsgestaltung aktuell bleiben.

Die Kooperation erfolgt zum Teil im Rahmen der vom Auswärtigen Amt getragenen Initiative zur Rechtszusammenarbeit.

Tätigkeitsschwerpunkte 2017

Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Deutsche Woche 2017 zum Thema „Verfassungsjustiz in Russland und Deutschland“ in St. Petersburg
  • Publikation des Handbuches der russischen Verfassung

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar zum Thema „Zivilprozess und sein Einfluss auf die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit in der modernen Gesellschaft: Probleme, Herausforderungen und Integration der Rechtsordnung“ in Moskau
  • VII. St. Petersburg International Legal Forum, Insolvenzrechtforum in St. Petersburg
  • Konferenz zum Thema „Aktuelle Probleme des internationalen und supranationalen Finanzrechts“ in Kaliningrad
  • Studienreise zum Thema „Rechtliche Regulierung des Technologietransfers“ nach München
  • Studienreise zum Thema „Patentanwaltsausbildung“ nach München
  • Arbeitsaufenthalt einer hochrangigen Delegation zum Thema „Besonderheiten des deutschen Wirtschafts- und Zivilrechts“ in München
  • Seminar zum Thema „Rechte des Schuldners in Deutschland und Russland“ in Moskau
  • Beck-online-Zugang für Professorinnen und Professoren, Doktorandinnen und Doktoranden und Studierende des Russischen Instituts für Privatrecht beim Präsidenten der RF in Moskau

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Konferenz zum Thema „Nationale Strafrechtspolitik in Russland und Deutschland“ in Kaluga
  • Arbeitsbesuch zum Strafvollzug in der Region Wologda sowie Teilnahme an der internationalen wissenschaftlich-praktischen Konferenz zum Strafvollzugsrecht in Wologda
  • Forum des Strafvollzugsdienstes zum Thema „Verbrechen, Sühne und Besserung“ in Ryazan

Öffentliches Recht

  • Publikation zur kommunalen Selbstverwaltung in Russland („Kommunale Selbstverwaltung in der modernen Gesellschaft“) in russischer Sprache
  • Unterstützung der Fachtagung anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des Europäischen Clubs der Kommunalexperten zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung vor neuen Herausforderungen“ in Moskau
  • Konferenz zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung“ in Petrosawodsk
  • Seminar zum Thema „Effektive Modelle der Kompetenzaufteilung zwischen Staat und Kommunen am Beispiel der Umsetzung von kulturellen Aufgaben“ in Moskau
  • Studienreise des Komitees für Bürgerinitiativen (KGI) zu Fragen der territorialen Umwandlung und der Agglomerationsentwicklung nach Berlin und Potsdam

Rechtspflege

  • Unterstützung des 3. Internationalen Anwaltsforums zum Thema „Unabhängigkeit der Selbstverwaltung – Sache der Anwaltschaft“ in Berlin
  • VIII. Internationale Konferenz zum Thema „Information technology in the sphere of enforcement“ in Suzdal
  • 3. Deutsch-Russisches Anwaltsforum zum Thema „Digitalisierung der Rechtsberatung“ in Berlin

Aus- und Fortbildung

  • Sprachkurs „Übersetzung deutscher Rechtstexte“ für junge russische Juristinnen und Juristen in Moskau
  • Runder Tisch zum Thema „Organisatorisch-rechtliche Gewährleistung der Informationssicherheit“ in Moskau
  • Teilnahme von russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der siebten „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ in Bonn
  • Teilnahme von russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am multilateralen Notarhospitationsprogramm in Königswinter
  • Studienreise einer russischen Delegation zum Thema „Migrationspolitik: Regelung angesichts aktueller Herausforderungen“ nach Berlin

Ausblick

Die bisherige intensive Zusammenarbeit mit den langjährigen Partnern in Russland soll im Jahr 2018 fortgesetzt werden. Wichtige Bereiche für die Zusammenarbeit bleiben das Zivil- und Wirtschaftsrecht und die Entwicklung der Justiz. Auch die Beratungen im Rahmen der Modernisierung des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation sollen fortgeführt werden, vor allem im Bereich des besonderen Schuldrechts, Vertragsrechts und Sachenrechts. Die bisherige Zusammenarbeit in den Bereichen des Notarrechts, des Anwaltsrechts, der Humanisierung des Strafvollzugs, der Förderung von alternativen Streitbeilegungsmethoden wie der Wirtschaftsmediation, der Verbesserung der Effektivität der Zwangsvollstreckung und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in anderen Rechtsbereichen wird ebenfalls fortgesetzt.