In Absprache mit dem Zuwendungsgeber ist die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation bis auf Weiteres suspendiert.

Studienreise nach Deutschland zum Thema „Identität und Mobilität – der rechtliche Rahmen der Bewahrung und Modernisierung des kulturellen Erbes im Wandel der Zeit“

Die russische Delegation bei der Initiative HERITAGE-PRO in Mainz
Die russische Delegation bei der Initiative HERITAGE-PRO in Mainz
Russische Föderation

In der ersten Dezemberwoche 2019 besuchten Kommunalexpertinnen und Kommunalexperten aus der russischen Föderation kommunale Einrichtungen in mehreren Bundesländern. Organisiert wurde die Studienreise gemeinsam von der IRZ, der Kudrin-Stiftung zur Unterstützung der Bürgerinitiativen (KGI) und dem Europäischen Club der Kommunalexperten. Thema der Studienreise war „Identität und Mobilität – der rechtliche Rahmen der Bewahrung und Modernisierung des kulturellen Erbes im Wandel der Zeit“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindet das Reformprojekt „Stadtkarte von Russland: Wachstumspunkte“, das zum Ziel hat, die Qualität der kommunalen Verwaltung in der Russischen Föderation zu erhöhen und die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu erweitern.

Um ein Konzept für diese Reform zu entwickeln, reisen die Expertinnen und Experten in verschiedene Länder, um sich über die kommunale Verwaltung zu informieren. In der Woche vom 2. bis 6. Dezember besuchten sie zu diesem Zweck Institutionen in verschiedenen deutschen Städten:

Aachen

  • EUREGIO Aachen zur Arbeit des Rheinischen Vereins sowie zu den Prinzipien und der Entwicklung der Denkmalpflege in Deutschland
  • Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) Aachen zur Vereinbarkeit von Denkmalpflege und Städtebau sowie zu den Projekten des BLB in der Stadt
  • Fachgruppe städtebaulicher Denkmalschutz (ILS Dortmund) zur städtebaulichen Denkmalpflege als Basis für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung
  • Gespräch mit der Juniorprofessorin Prof. Dr. Carola Neugebauer des Instituts für die Sicherung kulturellen Erbes (RWTH Aachen) zum Forschungsstand beim Thema Stadterneuerung

Trier

  • Amt für Bau, Umwelt und Denkmalpflege der Stadt Trier zur Arbeit des Denkmalpflegeamtes und der Städteplanung

Mainz

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zur Stellung und Arbeit der Generaldirektion, Identifikation und Kartierung von Denkmälern sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Initiative HERITAGE-PRO zur Herangehensweise und Zielsetzung der Initiative, ein Lehrprogramm für die interdisziplinäre Zusammenarbeit beim Erhalt kulturellen Erbes zu entwickeln

Braubach

  • Zweckverband Oberes Mittelrheintal zur Arbeitsweise des Verbands sowie zu seiner rechtlichen und organisatorischen Stellung

Koblenz

  • Görlitz-Stiftung zum Projekt am Florinsmarkt in Koblenz
  • Regionalverband Rhein/Mosel/Lahn des Rheinischen Vereins zum bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen der Denkmalpflege in Koblenz

Frankfurt am Main

  • Abteilung Planen und Bauen der Goethe-Universität Frankfurt zum Projekt Campus Westend
  • Stadtplanungsamt zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Modernisierung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich durchweg interessiert an der Arbeit der verschiedenen Institutionen sowie an den Möglichkeiten, deren Arbeitsweisen in das russische Verwaltungssystem zu integrieren. In diesem Zusammenhang stellten sie viele rechtsvergleichende Fragen, die auf die Entwicklung und Übernahme spezifischer Arbeitsprozesse ihrer jeweiligen Institutionen abzielten. Gerade die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren stießen auf großes Interesse bei den russischen Gästen.

Deutsch-Russische Arbeitsgespräche zur Zwangsvollstreckung

Während der Arbeitsgespräche
Während der Arbeitsgespräche
Russische Föderation

Am 25. November 2019 organisierte die IRZ Arbeitsgespräche zwischen einer Delegation des russischen Föderalen Gerichtsvollzieherdienstes beim dortigen Justizministerium, Vertretern des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin (BMJV).

Das erste Gespräch führte der Bundesvorsitzende des DGVB, Karlheinz Brunner, zusammen mit Walter Gietmann, Ehrenvorsitzender des DGVB und langjähriger Partner der russischen Seite. Letzterer gab zunächst einen Überblick über das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland:

  • Rechtsnormen im Bereich der Zwangsvollstreckung, praktische Umsetzung durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • Organisationsstrukturen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • Verlauf der Zwangsvollstreckung
  • Schlichtungsverfahren bei der Zwangsvollstreckung

Während des zweiten Arbeitsgesprächs beim BMJV, an dem u.a. Ministerialrat Detlef Wasser, Leiter des Referats Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung, teilnahm, diskutierten die russischen Gäste mit ihren deutschen Kolleginnen und Kollegen über folgende Themen:

  • die verantwortungsvollen und reizvollen Aufgaben der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
  • Zusammenarbeit mit privaten Institutionen (Mediation)
  • Mittel zur Effektivitätssteigerung der Zwangsvollstreckung
  • Grenzen zwischen den Interessen der Gläubiger und Schuldner.

Der Direktor des russischen Gerichtsvollzieherdienstes, Dmitry Aristov, berichtete, dass das neue Föderalgesetz „Über den Dienst in den Zwangsvollstreckungsorganen der Russischen Föderation und über die Änderung bestimmter Gesetze der Russischen Föderation“ verabschiedet wurde und am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Durch das neue Gesetz wird der Status der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erheblich angehoben, und sie erhalten weitaus mehr Rechte als zuvor.

Die Mitglieder der Delegation zeigten sich interessiert an einem weiteren Erfahrungsaustausch zwischen den Zwangsvollstreckungsorganen der Russischen Föderation und Deutschlands. Hier ist das Thema der Internetversteigerung im Rahmen der Zwangsvollstreckung für die russische Seite wichtig. Zum Abschluss des Besuchs lud Dmitry Aristov die deutschen Partner zu einem Forum zur Zwangsvollstreckung ein, das 2020 in Moskau stattfinden wird.

5. Deutsch-Russisches Anwaltsforum zum Familienrecht in Hamburg

Während des 5. Deutsch-Russischen Anwaltsforums in Hamburg
Während des 5. Deutsch-Russischen Anwaltsforums in Hamburg

Am 25. Juni 2019 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten neue Vorschriften, durch die Kinder bei grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten künftig besser geschützt werden sollen. Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt allein in Deutschland derzeit bei etwa 9.000 pro Jahr. Aus diesem Grund veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und der russischen Föderalen Rechtsanwaltskammer am 15. November 2019 in Hamburg das 5. Deutsch-Russische Anwaltsforum zum Thema „Deutsch-russische grenzüberschreitende Familienstreitigkeiten“.

IRZ-Experte Christian Höhn vom Bundesamt für Justiz (Referat für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten) referierte zum Thema „Internationales Familienrecht – Sorgerecht und Kindesentziehung“. Sein Vortrag stieß bei den russischen Zuhörerinnen und Zuhörern auf großes Interesse. Vor allem die Regelungsbereiche des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) und des Haager Kindesschutzübereinkommens (KSÜ) stießen auf großes Interesse bei der russischen Zuhörerschaft.

Von russischer Seite trugen die Rechtsanwältin Olga Vlasova und die Juristin Elga Sykiäinen zu den rechtlichen Regelungen der grenzüberschreitenden Ehe- und Familienverhältnisse in Russland vor und beleuchteten dabei folgende Themen:

  • Registrierung zur Eheschließung
  • Möglichkeit der Ehescheidung in Russland
  • Güterrecht: Gesamtgut der Ehegatten, Ehevertrag
  • Sorge- und Umgangsrecht: Bestimmung des anwendbaren Rechts, Abstammungsfeststellung (darunter Leihmutterschaft)
  • Unterhaltspflichten der Familienangehörigen
  • internationale Kindesentführung: nationales Recht, Rechtsprechung, Urteilsvollstreckung

Insgesamt nahmen an der Veranstaltung rund dreißig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teil, davon dreizehn aus der Russischen Föderation.

Das Ziel eines intensiven fachlichen Austauschs zwischen deutschen und russischen Anwältinnen und Anwälten auf dem Gebiet des Familienrechts wurde mit dieser Veranstaltung erreicht. Beide Seiten wünschten ausdrücklich, dass die Veranstaltung fortgesetzt wird, um gemeinsam mögliche Lösungsansätze für die komplexen Fragestellungen zum Thema zu erarbeiten.