In Absprache mit dem Zuwendungsgeber ist die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation bis auf Weiteres suspendiert.

Studienreise zum Thema „Sachverständigenwesen in Deutschland“ nach München

Während des Gesprächs bei der IHK München
Während des Gesprächs bei der IHK München

Vom 5. bis 8. November 2019 richtete die IRZ im Rahmen der Projektförderung durch das Auswärtige Amt eine Studienreise nach München zum Thema „Sachverständigenwesen in Deutschland“ aus. Neben vier Patentanwältinnen und Patentanwälten aus Moskau und Sankt Petersburg nahmen an der Veranstaltung zwei Vertreterinnen des Föderalen Dienstes für Geistiges Eigentum der Russischen Föderation ( Rospatent), der dem Deutschen Patent- und Markenamt entspricht, und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Sachverständigenzentrums im russischen Justizministerium teil.

Im Rahmen der Studienreise hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, das Landgericht München I zu besuchen und sich zu folgenden Themen mit Richterin Anna-Lena Klein auszutauschen:

  • Überblick über die Grundsätze und Besonderheiten des Münchner Verfahrens in Patentstreitsachen, bei denen Sachverständige nur in besonders komplexen und eher seltenen Patentstreitverfahren gehört werden
  • Heranziehung von Sachverständigen in Einzelfällen
  • Vor- und Nachteile der Sachverständigenbegutachtung

Darüber hinaus nahmen die IHK München und das Bundespatentgericht die russische Delegation in Empfang und stellten die IHK-Zertifizierung zur Sachverständigen oder zum Sachverständigen vor. Ein weiteres Thema dieses Besuchs war die Besonderheit der sogenannten technischen Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht, also der Richterinnen und Richter mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausbildung.

Zudem organisierte die IRZ ein Fachgespräch mit Manuel Soria Parra und Andrea Kabisch aus der Patentanwaltskanzlei „Meissner Bolte mbB“ . Das Arbeitsgespräch beinhaltete folgende Punkte:

  • Einheitliche Prüfung von Patentanwälten nach PAO
  • Verfahren der Zulassung und Bestellung einer Patentanwältin/ eines Patentanwalts
  • Arbeit im gerichtlichen Verfahren mit Sachverständigen
  • Patentanwältinnen/ Patentanwälte als Sachverständige
Die Studienreise bot die Möglichkeit eines intensiven fachlichen Austauschs der russischen Delegation mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen, der nach Möglichkeit im kommenden Jahr fortgesetzt werden wird.

Russisch-deutscher Workshop „Gerichtlicher Schutz sozialer Rechte in Russland und Deutschland“ in Sankt Petersburg

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops in der Staatlichen Universität Sankt-Petersburg
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops in der Staatlichen Universität Sankt-Petersburg
Russische Föderation

Am 21. Juni 2019 veranstaltete die IRZ in Sankt Petersburg gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik sowie der Staatlichen Universität Sankt-Petersburg einen russisch-deutschen Workshop zum Thema „Gerichtlicher Schutz sozialer Rechte in Russland und Deutschland“.

Von deutscher Seite referierten:

  • Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik,
  • Andreja Bogataj, Doktorandin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik,
  • Dr. Olga Chesalina, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, und
  • Professor Dr. Richard Giesen, Inhaber des Lehrstuhls für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Auf russischer Seite beteiligten sich vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Lehrstühle für Verfassungsrecht, Zivilprozess sowie Arbeitsrecht und Arbeitsschutz der Staatlichen Universität Sankt-Petersburg.

Die drei Schwerpunkte des Workshops befassten sich mit folgenden Themen:

  • Verfassungsrechtlicher Schutz sozialer Rechte in Russland und Deutschland;
  • Ausgestaltung des einfachgerichtlichen Schutzes sozialer Rechte in Russland und in Deutschland. Austausch über Erfahrungen in Deutschland mit einer spezialisierten Sozialgerichtsbarkeit;
  • Bedeutung des „Richterrechts“ im Sozialrecht.

Vor allem die Vorträge der deutschen Referentinnen und Referenten über die Erfahrungen mit einer spezialisierten Sozialgerichtsbarkeit waren für die russischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von besonderer Bedeutung. Für Streitigkeiten bezüglich des Rechts auf soziale Sicherheit (z.B. Ansprüche auf Rente) sind in Russland die ordentlichen Gerichte zuständig. Es gibt keine spezialisierte Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus ist in Russland aktuell die Frage umstritten, ob man sozialrechtliche Streitigkeiten nach zivilprozessualen oder verwaltungsprozessualen Vorschriften vor Gericht behandelt. Die Tatsache, dass in Russland auch die zivilprozessualen Regeln in Frage kommen, stieß bei den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf großes Interesse.

Das Ziel eines Dialogs zwischen deutschen und russischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf dem Gebiet des Sozialrechts wurde mit dieser Veranstaltung voll erreicht. Die lebhaften Diskussionen zeigten, dass Unterschiede im Sozialrecht beider Länder existieren und dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem fachlichen Austausch interessiert sind, von dem beide Länder profitieren können. Zudem bildete die Veranstaltung die Grundlage für weitere Diskussionen, welche über diesen Workshop hinausgehen.

Studienreise zum Thema Medizinrecht nach Marburg und Bonn

Während des Fachgesprächs im Bundesgesundheitsministerium in Bonn
Während des Fachgesprächs im Bundesgesundheitsministerium in Bonn
Russische Föderation

Die IRZ organisierte vom 3. bis 7. Juni 2019 zusammen mit der Philipps-Universität Marburg und der Rechtsakademie beim Justizministerium der Russischen Föderation eine Studienreise zum Thema Medizinrecht nach Marburg und Bonn. An der Studienreise nahmen auf russischer Seite Ärztinnen und Ärzte, führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet des Medizinrechts sowie Vertreterinnen und Vertreter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation teil. Auch der erste stellvertretende Gesundheitsminister der Republik Udmurtien gehörte zur Delegation.

Auf deutscher Seite beteiligten sich unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten Marburg und Mainz sowie der Universitätskliniken Frankfurt am Main, Marburg und Gießen und Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft und der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen.

Die Studienreise bot den russischen und deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zunächst in Marburg eine Plattform, um die neusten theoretischen und praktischen Erkenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts miteinander zu diskutieren und zu verknüpfen. Die Beiträge der russischen und deutschen Referentinnen und Referenten zeichneten sich dabei durch ein hohes fachliches Niveau aus. Auf deutscher Seite lag der Schwerpunkt der Vorträge auf folgenden Bereichen:

  • strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen bei Arztfehlern,
  • Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Arztrecht,
  • Behandlung von Arztfehlern in der Rechtsabteilung eines Klinikums sowie
  • Praxis des Schadenersatzprozesses.

Die russischen Fachleute legten ihren Fokus auf die Strafverfolgung von Ärztinnen und Ärzten sowie auf die Entwicklungsperspektiven der Arzthaftung innerhalb der Russischen Föderation. Nach den Vorträgen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vier Fallbeispiele aus der deutschen und russischen Praxis. Der fachliche Austausch sorgte auf allen Seiten für neue Perspektiven und eine Vertiefung des medizinrechtlichen Fachwissens.

Am letzten Tag der Studienreise fuhr die russische Delegation nach Bonn zunächst zu einem Fachgespräch im Bundesministerium für Gesundheit und zum Abschluss des Studienbesuchs zur IRZ zu einem Vortrag zum Thema Palliativversorgung in Deutschland. Dort kamen u.a. die Themen Patientenverfügung und Finanzierung von Hospizen zur Sprache.

Die Studienreise war ein großer Erfolg, weil sie neben dem länderübergreifenden Erfahrungsaustausch einen fruchtbaren interdisziplinären Dialog zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Juristinnen und Juristen ermöglichte.