In Absprache mit dem Zuwendungsgeber ist die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation bis auf Weiteres suspendiert.

Virtuelle „Studienreise“ zum Thema Geistiges Eigentum

Die Referentinnen und Referenten (v.l.n.r., oben nach unten): Manuel Soria Parra, Oliver Nilgen, Dr. Mathias Kochendörfer, Werner Albrecht, Karola Schober und Sabine Link
Die Referentinnen und Referenten (v.l.n.r., oben nach unten): Manuel Soria Parra, Oliver Nilgen, Dr. Mathias Kochendörfer, Werner Albrecht, Karola Schober und Sabine Link
Russische Föderation

Am 12. März 2021 organisierte die IRZ eine virtuelle „Studienreise“ zum Thema Geistiges Eigentum für russische Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Vertreterinnen und Vertreter des Gerichts für Geistiges Eigentum und von Rospatent. Rospatent entspricht in etwa dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die rund fünfzig Teilnehmenden verfolgten die Veranstaltung mit großem Interesse.

Die virtuelle „Studienreise“ befasste sich auf Anregung der russischen Partner inhaltlich mit den Schwerpunkten Verfall des Markenschutzes wegen Nichtbenutzung einer Marke, notorischen Marken sowie geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen.

Für die Veranstaltung konnte die IRZ die folgenden sechs deutschen Expertinnen und Experten für Fachbeiträge gewinnen:

  • „Verfall des Markenschutzes wegen Nichtbenutzung in Deutschland und der EU sowie notorische Marken“ von Manuel Soria Parra (LL.M, Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney) und Oliver Nilgen (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)
  • „Verfall einer Marke wegen Nichtbenutzung in Deutschland“ von Dr. Mathias Kochendörfer (Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main)
  • „Das neue EU-Antrags- und Schutzsystem für geografische Angaben im Spirituosensektor“ von Werner Albrecht (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“
  • „Landwirtschaft und Forsten – Strategien zur Förderung regionaler Produkte in Bayern“ von Karola Schober (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung)
  • „Neuere Entwicklungen im Bereich der geografischen Herkunftsangaben“ von Sabine Link (Expertin im Bereich geografische Angaben und Ursprungsbezeichnung beim Deutsches Patent- und Markenamt)

Interessant für beide Seiten war die Erkenntnis, dass notorische Marken in Deutschland in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen, da sich Markeninhaber fortwährend darauf berufen müssen. Im Gegensatz dazu gibt es in Russland ein separates Rechtsinstitut sowie ein spezielles Register für notorisch bekannte Marken, das diesen Marken einen dauerhaften Schutz gewährt. Gerade wegen der Registrierung und der Erkennung der Marke als notorisch bekannte gibt es viele Rechtsstreitigkeiten.

Auch das Schutzsystem der geografischen Angaben war für die russische Hörerschaft vom großen Interesse, da dieses Institut in Russland erst seit 2020 existiert und die Abgrenzung zur Ursprungsbezeichnung sowie zu den vorher registrierten Marken in der Anwendung noch Fragen aufwirft.

Während der Veranstaltung hatten die Teilnehmenden immer wieder Gelegenheit, mit den Referentinnen und Referenten ins Gespräch zu kommen. Auf dieser Grundlage entwickelte sich nach jedem Vortrag eine lebhafte Diskussion.

Konferenz „Bekämpfung der Korruption und der Schattenwirtschaft: Fragen der Wirksamkeit von Rechtsinstrumenten“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Russische Föderation

Am 10. Dezember 2020 organisierte die IRZ zusammen mit der Rechtsakademie des Justizministeriums der Russischen Föderation eine russisch-deutsche wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Bekämpfung der Korruption und der Schattenwirtschaft: Fragen der Wirksamkeit von Rechtsinstrumenten“. Die Online-Veranstaltung richtete sich an rund fünfzig Teilnehmende, darunter:

  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie
  • Studierende

Auf deutscher Seite beteiligten sich als Experte und Expertin der IRZ Stefan Schlotter, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, und Karin Schreitter-Skvortsov, Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dresden.

Stefan Schlotter lieferte einen Beitrag zu Korruptionsermittlungen in Deutschland. Zudem stellte er die deutschen Strafnormen vor, warf einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik und zeigte anhand von konkreten Fallbeispielen die Probleme der Anhörungen im Korruptionsbereich auf. Als ausgewiesene Expertin für Korruption und Einziehung des Vermögens in Korruptionsfällen ging Karin Schreitter-Skvortsov in ihrem Vortrag auf zahlreiche Beispiele aus der fachlichen Praxis ein.

Die russische Seite wurde durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Rechtsakademie der Filiale Sankt Petersburg vertreten:

  • Dr. Elena Fomenko, Dozentin am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, beleuchtete das Thema „Strafrechtliche Instrumente der Korruptionsbekämpfung: aktuelle Trends, Doktrinen und Praxis“.
  • Dr. Juri Kondratyev, ebenfalls Dozent am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, referierte zur Legitimität der Anwendung zivilrechtlicher Vermögenseinziehung bei der Korruptionsbekämpfung.
  • Dr. Egor Trofimov, Leiter des Lehrstuhls für Verwaltungs- und Finanzrecht, und Svetlana Garcia, Rechtsanwältin des Stadtkollegiums Sankt Petersburg, befassten sich gemeinsam mit dem Thema der Antikorruptionserklärung im ethischen Paradigma.

Die Online-Konferenz war von einer regen und konstruktiven Diskussion geprägt. Dazu nutzten die Teilnehmenden bereits während der Vorträge die Chat-Funktion. Nach den Vorträgen konnten sie ihre Fragen dann direkt den jeweiligen Referentinnen und Referenten stellen.

6. Deutsch-Russisches Anwaltsforum: Das anwaltliche Äußerungsrecht

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Russische Föderation

Am 10. Dezember 2020 unterstützte die IRZ das 6. Deutsch-Russische Anwaltsforum der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Föderalen Rechtsanwaltskammer der Russischen Föderation (FRAK), das aufgrund der Covid-19-Pandemie online stattfand. Das Thema der Veranstaltung lautete „Grenzen der kritischen Äußerungen der deutschen und der russischen Rechtsanwälte im Kampf ums Recht“. Insgesamt diskutierten rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über die aktuelle Situation ihres Berufstands. Rechtsanwalt Dr. Frank Engelmann, Präsident der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, moderierte den Erfahrungsaustausch.

BRAK-Experte Rechtsanwalt Otmar Kury, Vorsitzender des Berufsrechtsauschusses der Bundesrechtsanwaltskammer in Hamburg, schilderte mit seinem Vortrag „Das Äußerungsrecht des deutschen Rechtsanwalts im Kampf ums Recht“ die Situation in Deutschland. Dabei betonte er, dass rufschädigendes Verhalten mit dem Status von Anwältinnen und Anwälten unvereinbar sei und ihre Autorität untergrabe. Vielmehr sollten anwaltliche Äußerungen und Verhalten von Höflichkeit, Takt und Gewissenhaftigkeit geprägt sein. Thematische Schwerpunkte des Vortrags von Otmar Kury waren:

  • Sittliche Kriterien und Traditionen der Anwaltschaft bei der Ausübung der Rechtsberatung
  • Sorge um das Prestige des Berufs
  • das öffentliche Vertrauen in die Institution der Anwaltschaft
  • Autorität der Anwaltschaft in der Rechtsberatung und im Privatleben als moralische Pflicht

Von russischer Seite steuerten Advokat Michail Tolcheev, Vize-Präsident der FRAK in Moskau, und Advokat Nikolai Kipnis, Mitglied des Berufsethikausschusses der FRAK in Moskau, Referate bei. Außerdem erörterten die Teilnehmenden das Thema „Grenzen von kritischen und polemischen Äußerungen der russischen Rechtsanwälte gegenüber Justiz, Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit“. Das Online-Format ermöglichte ausführliche Diskussionsrunden im Anschluss an die Vorträge der Experten, die intensiv auf die vielen Nachfragen des Publikums eingingen.

Die teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zeigten sich sehr interessiert an dem Erfahrungsaustausch und wünschten sich eine Fortsetzung. Schließlich sei die Unabhängigkeit der Anwaltschaft im Allgemeinen und bei seinen Äußerungen unerlässlich für ihre Aufgaben in einem Rechtsstaat.