Am 17. September 2020 fand die russisch-deutsche Online-Konferenz zum Thema „Aktuelle Probleme der Juristenausbildung und der Rechtswissenschaft in Russland und Deutschland“ in Machatschkala statt. Die Veranstaltung wurde von der Rechtsakademie beim Justizministerium der Russischen Föderation organisiert, einer der größten juristischen Universitäten des Landes. An der Konferenz nahmen rund 50 Lehrende und Studierende vieler Filialen der Rechtsakademie teil, so z.B. aus Moskau, St. Petersburg, Tula, Krasnodar und Rostov am Don.
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßten IRZ-Projektbereichsleiterin Tatiana Bovkun und Oxana Schabarschova, Leiterin der Abteilung für internationale Beziehungen der Rechtsakademie, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die gegenwärtige Bedeutung der juristischen Ausbildung und Forschung in beiden Ländern. Folgende Themen wurden in Vorträgen vorgestellt und anschließend diskutiert:
„Forschungsaktivitäten als integraler Bestandteil des Bildungsprozesses an russischen Universitäten“ von Dr.Tatjana Batrowa, Professorin am Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Rechtsakademie
„Symbiose der Rechtspraxis, der Rechtswissenschaft und der Juristenausbildung in Russland“ von Dr. Elvira Esenbulatova, Leiterin des Lehrstuhls für Strafrecht der Akademie
„Rolle der Juristenausbildung in der Entwicklung der Rechtskultur in Russland: Probleme und Perspektiven" von Dr. Zuchra Omarova, Lehrstuhl für Verfassungs- und Verwaltungsrecht
„Juristische Ausbildung in neuen Herausforderungen - Balance von Online-und Offline-Technologie“ von Dr. Xenia Pitulko, Dozentin an der Filiale der Rechtsakademie in Sankt Petersburg
„Juristenausbildung in Deutschland“ von Dr. Christian Schaich, Geschäftsführer ZOiS (Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien)
„Rechtsforschung in Deutschland“ von Dr. Christian Schaich
„Rolle der Forschungsarbeit bei der Umsetzung der Magisterprogramme“ von Dr. Galina Shklyaev, Dozentin an der Filiale der Rechtsakademie in Izhevsk
Im Auftrag der IRZ beteiligte sich Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH an der Konferenz. Er stellte die deutsche Besonderheit der zweistufigen Ausbildung zur Volljuristin/ zum Volljuristen vor, die aus einem Universitätsstudium mit anschließendem Rechtsreferendariat besteht. In seinen Ausführungen zeigte Dr. Schaich die Unterschiede in Forschung und juristischer Ausbildung in Russland und Deutschland auf.
Die Konferenz ermöglichte einen vielschichtigen Erfahrungsaustausch zum Thema. Die Vorträge stießen auf großes Interesse der Teilnehmenden. Die Online-Veranstaltung zeichnete sich durch eine besonders vertrauensvolle und professionelle Atmosphäre aus.
Am 18. Juni 2020 unterstützte die IRZ die wissenschaftlich-praktische Online-Konferenz „Versicherungsmedizin: rechtliche Probleme in der Theorie und Praxis in Zeiten der Pandemie“. Die Konferenz mit rund sechzig Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde von der Rechtsakademie beim Justizministerium der Russischen Föderation (Filiale in Ischewsk) organisiert und durchgeführt. Sie richtete sich an folgende Zielgruppen:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Praktikerinnen und Praktiker aus dem Straf- und Zivilrecht sowie dem öffentlichen Recht,
Medizinerinnen und Mediziner sowie
Studierende.
Die Vorträge der Referentinnen und Referenten hatten allesamt ein hohes Niveau. Unter ihnen befand sich auch der stellvertretende Gesundheitsminister der Republik Udmurtien. Als IRZ-Experte beteiligte sich Markus Schlüter, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Dresden. Er hielt den Vortrag „Covid-19 und das deutsche Infektionsschutzgesetz“. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war am 27. März 2020 das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit diesem Artikelgesetz wurde auch § 5a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) implementiert, der die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Pflegepersonal gestattet. Markus Schlüter führte aus, dass dieser Paragraph jedoch zu Problemen im Medizinrecht führen könne. Das betreffe beispielsweise die Frage, welcher Behandlungsstandard bei einer solchen Behandlung gilt, oder ob die Pflegekraft haftet, wenn sie ihre Kompetenzen falsch einschätzt. Die russischen Referentinnen und Referenten hielten u.a. zu folgenden Themen Vorträge:
Anwendung des Strafrechts bei Verstößen gegen den Pandemieschutz
Problematik der gesetzlichen Krankenversicherung im Zusammenhang mit Covid-19
Cyberkriminalität in Pandemiezeiten
Bekämpfung von „Fake News“
Erfahrungen mit Covid-19 aus dem Ausland
Auch wenn eine Konferenz im digitalen Format den persönlichen Austausch, vor allem im internationalen Kontext, nicht ersetzen kann, war die Diskussion lebhaft. Die Fragen wurden schriftlich an die Moderatorin übermittelt und anschließend von den Referentinnen und Referenten beantwortet. Die Konferenz beleuchtete den aktuellen Stand bei der Bekämpfung der Pandemie und nutzte die Chance, den wissenschaftlichen Kontakt auch in Ausnahmezeiten aufrechtzuerhalten.
Am 25. Juni 2020 beteiligte sich die IRZ an der internationalen wissenschaftlich-praktischen Online-Konferenz „Digitalisierung des Rechts und Rechtstransformation im digitalen Zeitalter“. Sie richtete sich an rund sechzig Juristinnen und Juristen hauptsächlich aus der Russischen Föderation, aber auch an einzelne Vertreter aus Belarus und Kasachstan. Gastgeber der Konferenz mit einem sehr umfangreichen Vortragsprogramm war die Rechtsakademie beim Justizministerium der Russischen Föderation, eröffnet wurde die Konferenz von dem stellvertretenden Justizminister der Russischen Föderation, Maksim Beskhmelnizyn. Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung und zweier Rundtischgespräche standen u.a. folgende Themen und Vorträge:
Aktuelle Fragen zur Digitalisierung des russischen Rechts
Entwicklung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Informationsrechts und der Rechtsrahmen der Informationssicherheit: die Vektoren von wissenschaftlichen Untersuchungen
Die Hauptrichtungen der digitalen Transformation des Justizministeriums der Russischen Föderation
Entwicklung einer digitalen Gesetzessammlung der Russischen Föderation auf Grundlage des Systems für Rechtsinformation des Justizministeriums
Als IRZ-Experte referierte Richter Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, zum Thema „Moderne Arbeitsplätze in der Justiz“. Er erläuterte das elektronische Recht in Deutschland, die elektronische Unterstützung der rechtlichen Arbeit und die Einführung der digitalen Spracherkennung in der deutschen Justiz. Auch beteiligte er sich an dem Rundtischgespräch „Rechtstransformation in der digitalen Realität". Sein Einblick in die deutschen Digitalisierungsstrategien stieß auf großes Interesse bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz.
Im Laufe der Diskussionen zu den Konferenzthemen machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem viele wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Gesetzesoptimierung in Zeiten der Informationsgesellschaft. In ihren Beiträgen gingen sie darauf ein, wie die Digitalisierung des Rechts weiterentwickelt und wie ein einheitlicher Rechtsraum in Russland und den GUS-Staaten geschaffen werden könnten. Sie argumentierten dafür, ein elektronisches Gesetzeswerk zu schaffen. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass es auch in den Bereichen Wirtschaft, Staats- und Kommunalverwaltung sowie in Forschung und Bildung Leitfäden zur Digitalisierung geben müsse.
Die Konferenz stieß bei allen Beteiligten auf so großes Interesse, dass die IRZ auch in Zukunft gerne an weiteren Veranstaltungen dieser Art mit deutschen Expertinnen und Experten teilnehmen möchte.