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Der mehrsprachige Blog des Projektbereichs „Afrika IRZ Dialogue Juridique Afro-Allemand“ unterstützt die internationale, rechtliche Zusammenarbeit digital. Hier tauschen sich Juristinnen und Juristen aus afrikanischen Partnerstaaten der IRZ sowie aus Deutschland zu verschiedenen, rechtlichen Themen aus.
Die IRZ implementiert seit Oktober 2020 federführend das großvolumige EU geförderte Grant Projekt „European Programme/ Kosovo Justice Reform (EUKOJUST)“ in einem internationalen Konsortium. Mit einem Volumen von 7 Millionen Euro und einer Laufzeit von 40 Monaten unterstützt EUKOJUST die kosovarischen Institutionen bei der Umsetzung der Justizreform und der Strategie für Rechtsstaatlichkeit, welche als Ergebnis einer zuvor umfassenden Überprüfung des Justizsektors im Kosovo hervorging. Ziel ist es, das kosovarische Justizsystem im Einklang mit europäischen und internationalen Standards zu bringen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem zu stärken.
Internetplattform zum multilateralen Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein veranstaltet. 496 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ehemaligen und aktuellen Partnerstaaten der IRZ haben seit dem Beginn des Hospitationsprogramms im Jahr 1993 bis heute an dieser Fortbildungsmaßnahme teilgenommen. An sie, die Alumni des Hospitationsprogramms, und an die auf deutscher Seite an dem Hospitationsprogramm beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richtet sich diese Website.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.irz.de veröffentlichte Webseite des IRZ e.V. (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit eingetragener Verein).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen nur zum Teil vereinbar, da in der Überprüfung die nachfolgenden Ausnahmen festgestellt wurden.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache fehlen.
Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen aussagekräftige Alternativtexte.
Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
Für einige Eingabefelder ist keine programmatisch ermittelbare Beschriftung vorhanden.
Die Lesereihenfolge ist nicht durchgängig logisch, was Screenreader-Nutzern das Erfassen von Inhalten erschwert.
Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
Es sind Schriftgrafiken vorhanden, für die keine programmatisch ermittelbaren Alternativinformationen vorhanden sind.
Die Sprachauswahl-Funktion kann mit der Tastatur nicht bedient werden.
Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
Anderssprachige Textteile sind nicht ausreichend für Screenreader gekennzeichnet.
Links zu Dokumentformaten wie z. B. PDF sind nicht durchgängig entsprechend gekennzeichnet.
PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
Begründung
Der IRZ e.V. arbeitet beständig an der Verbesserung seines Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir arbeiten derzeit an dem Relaunch unserer Website. In diesem Zusammenhang werden wir all unsere Inhalte barrierefrei gestalten.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 D-10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805 Fax: +49 (0)30 18 527-2901 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!