Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops
Serbien

Vom 13. bis 15. Dezember 2019 fand in Belgrad der zweite regionale Workshop „Aktuelles aus dem deutschen Recht“ für überwiegend deutschsprachige Alumni verschiedener IRZ-Maßnahmen statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops kamen aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien und verschiedenen Teilen Serbiens.

Am Eröffnungsabend begrüßte Matthias Schikorski, Referent für politische Fragen und Migration in der deutschen Botschaft, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei betonte er u.a., wie wichtig Veranstaltungen wie diese für die fachliche Vernetzung südosteuropäischer Juristinnen und Juristen seien.

Das Auftaktreferat mit dem Thema „Die Rolle des deutschen Rechts in Lehre und Forschung an der Juristischen Fakultät Kragujevac“ hielt Prof. Dr. Slavko Đorđević. Sein Vortrag machte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern deutlich, dass die konsequente Beschäftigung mit dem deutschen Recht zusätzliche berufliche Betätigungsfelder eröffnen kann.

Um auf die Themen der beiden Workshop-Tage einzustimmen, gab es zum Abschluss Informationen über das deutsche Recht in ungewöhnlicher Form, nämlich als Quiz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lösten dessen Aufgaben nach internen Diskussionen in Kleingruppen, bevor sie sich beim anschließenden Abendessen (noch besser) miteinander vernetzen konnten.

Sie konnten sich außerdem aus erster Hand über die Möglichkeiten einer Förderung durch den Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu informieren, weil dessen Direktorin in Serbien, Dr. Simone Heine, auch an der Veranstaltung teilnahm.

Am zweiten Workshop-Tag stellten Referentinnen und Referenten verschiedene aktuelle Themen des deutschen Rechts vor:

  • Eva Weinbeer, wissenschaftliche Assistentin, Regensburg: Aktuelles aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • Dr. Ulrike Phieler Morbach, Vorsitzende Richterin am Landgericht, Berlin: Aktuelles aus dem deutschen Straf- und Strafprozessrecht
  • Rechtsanwältin Dr. Karolina Mihaljević-Schulze, Berlin: Aktuelles aus dem deutschen Zivilrecht
  • Dr. Bertram Morbach, Personalabteilungsleiter a.D. und ehrenamtlicher Richter, Berlin: Aktuelles aus dem deutschen Arbeitsrecht

Besondere Beachtung fanden außerdem die Vorträge zweier IRZ-Alumni, die sich derzeit mit Stipendien zum Master-Studium in Bonn aufhalten. Sie berichteten auf Deutsch über ihre Masterarbeiten zum deutschen Recht:

  • Peter Brudar: Algorithmen und Kollusion
  • Nikola Dašić: Die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Minderjährigen-Ehen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertieften die Themen der Vorträge ebenfalls auf Deutsch in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Gesprächskreisen. Trotz dieser sprachlichen Hürde entfalteten sich intensive Diskussionen, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Erfahrungen aus ihren Heimatstaaten einbrachten. Dabei wurde beispielsweise deutlich, dass im Bereich des Arbeitsrechts in Kroatien, das bereits Mitglied der EU ist, erhebliche Änderungen gegenüber der früheren gesamtjugoslawischen Gesetzgebung stattgefunden haben, während man beispielsweise in Bosnien und Herzegowina in vielen Punkten noch mit überkommenen Modellen arbeitet. Im Bereich des Strafrechts bestehen in Bosnien und Herzegowina zudem erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska. Während in der Föderation Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr durch Zahlungen von Tagessätzen abgewendet werden können, werden in der Republika Srpska auch kurzfristige Freiheitsstrafen vollstreckt. Dies führt nach Aussagen eines Anwalts, der in beiden Entitäten als Strafverteidiger tätig ist, dazu, dass sich in der Republika Srpska eine erheblich größere Anzahl von Angeklagten als in der Föderation gezwungen sieht, ein „Plea bargaining“ einzugehen, das in Bosnien und Herzegowina nach amerikanischem Vorbild eingeführt wurde.

Die wesentlichen Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen des Workshops wurden im Plenum vorgestellt, sodass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über alle Themen verschaffen konnten. Gleichzeitig wurde dadurch eine zusammenfassende Generaldiskussion vorbereitet, die sich auch nach dem offiziellen Veranstaltungsende noch in bilateralen Gesprächen fortsetzte.

Wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übereinstimmend feststellten, hat sich diese im Vorjahr eingeführte und nun ausgebaute Veranstaltungsform hervorragend bewährt. Außer der Aktualisierung des eigenen Wissens und der Vernetzung bot sie etlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch Kurzreferate und Berichte auch die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre erstmals juristische Referate in deutscher Sprache zu halten.