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- Veröffentlicht: Mittwoch, 01. Juli 2020
Türkei - Jahresbericht 2019
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Auf Grund der innenpolitischen Entwicklungen seit 2013 ist eine Zusammenarbeit mit der Türkei auf dem Gebiet des Rechts nach wie vor nur eingeschränkt möglich. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die seitdem insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz schwächen. Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 rief die türkische Regierung den Notstand aus, der bis zu den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Sommer 2018 in Kraft blieb.
Bei den Kommunalwahlen im Frühjahr 2019 blieb die AKP mit 44 Prozent aller ausgezählten Stimmen die stärkste Partei auf kommunaler Ebene.
Bisherige Tätigkeit und Wiederaufnahme der Zusammenarbeit
Von 2007 bis 2013 kooperierte die IRZ mit ihren türkischen Partnern in vielfältigen Maßnahmen. Die Zusammenarbeit umfasste insbesondere Twinning-Projekte und Beratungen im Zusammenhang mit der türkischen Justizreformstrategie des Jahres 2009. Aufgrund der innenpolitischen Entwicklungen ruhte die Zusammenarbeit, bis die IRZ die Kooperation 2019 im Rahmen eines von der Europäischen Union finanzierten Projekts mit dem türkischen Justizministerium wieder aufgenommen hat.
Von der Europäischen Union finanziertes Projekt
TAIEX: Studienbesuch einer Delegation des türkischen Justizministeriums nach Berlin
Im September 2019 organisierte die IRZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin ein zweitägiges Fachgespräch für eine Delegation des türkischen Justizministeriums. Die Anfrage für den Besuch war dabei direkt aus dem Ministerium an TAIEX gestellt worden. Der Studienbesuch sollte sich mit Beschwerden über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beschäftigen. Die türkische Seite äußerte ihr Interesse an einem Erfahrungsaustausch zu diesem Thema und zum deutschen Anwaltsrecht allgemein. Der Auftakt der Gespräche fand im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz statt, wo es um die deutschen Rechtsvorschriften für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie Notarinnen und Notare ging. Nähere Erläuterungen erhielten die türkischen Gäste im Hinblick auf Strafverfahren in Gerichtsprozessen. Im anschließenden Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer stellten diese die Verwaltung der Anwaltschaft in Deutschland, deren Rechte und Pflichten, den Ablauf von Beschwerdeverfahren sowie die Grundlagen der strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor.
Ausblick
Inwiefern eine Zusammenarbeit in 2020 möglich sein wird, bleibt abzuwarten.