Rechtspolitische Ausgangslage

Von 2007 bis 2013 hat die IRZ vielfältige Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Türkei durchgeführt, sei es im Rahmen von EU-Twinning-Projekten, im Zusammenhang mit der türkischen Justizreformstrategie des Jahres 2009, bei der Fortsetzung und Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen durch Eröffnung zahlreicher Beitrittskapitel oder aber im Rahmen verschiedener Studienreisen türkischer Fachleute nach Deutschland. Nach den Gezi-Park-Protesten in 2013 und den damit verbundenen innerstaatlichen Auseinandersetzungen wurde die Zusammenarbeit allerdings zusehends schwieriger.

So wurde in der Folge eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die u. a. eine Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz bedingten. Dies führte international zu Protesten und Kritik. Nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung den Notstand ausgerufen, welcher seitdem mehrfach verlängert wurde und über den Berichtszeitraum hinaus anhält. In diesem Zusammenhang wurde eine Vielzahl von Dekreten erlassen, die weitreichende Maßnahmen in allen Sektoren des Landes einleiteten, darunter massenhafte Entlassungen und Verhaftungen im Staatsdienst. Auch der letzte EU-Länderbericht von 11/2016 zur Entwicklung der Türkei benennt klar die Rückschritte bei der rechtsstaatlichen Entwicklung.

Ausblick

Vor dem oben dargestellten Hintergrund konnte die Zusammenarbeit mit der Türkei im aktuellen Berichtsjahr nicht fortgeführt werden. Zwischenzeitlich ist sowohl bundespolitisch als auch auf europäischer Ebene die Situation von Überlegungen geprägt, inwieweit eine weitere fachliche Zusammenarbeit geleistet werden kann. Inwiefern eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit 2018 möglich sein wird, bleibt abzuwarten.