Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Von 2007 bis 2013 führte die IRZ vielfältige Maßnahmen mit türkischen Partnern durch. Die Kooperation umfasste Twinning-Projekte, Beratungen im Zusammenhang mit der türkischen Justizreformstrategie des Jahres 2009 und der Fortsetzung und Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen. Hinzu kamen verschiedene Studienreisen türkischer Partner nach Deutschland. Nach den Gezi-Park-Protesten 2013 und den damit verbundenen innerstaatlichen Auseinandersetzungen wurde die Zusammenarbeit allerdings zusehends schwieriger.

So wurde infolgedessen eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die u. a. die Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz zur Folge hatten, was international zu Protesten führte. Seit dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 hatte die türkische Regierung den Notstand ausgerufen, welcher bis zu den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die zeitgleich im Sommer 2018 stattfanden, in Kraft blieb. Im Rahmen des Ausnahmezustandes wurde eine Vielzahl von Dekreten erlassen, die z. B. die Rechte von Beschuldigten erheblich einschränken, was international Gegenstand der Kritik war. Zudem führte dies zu einer Welle von Entlassungen und Inhaftierungen insbesondere in der Richterschaft. Auch der letzte EU-Länderbericht von 2018 zur Entwicklung der Türkei benennt dabei sehr klar die Rückschritte bei der rechtsstaatlichen Entwicklung.

Ausblick

Vor dem oben dargestellten Hintergrund konnte die Zusammenarbeit mit der Türkei im Berichtsjahr nicht fortgeführt werden. Zwischenzeitlich ist die Situation sowohl bundespolitisch als auch auf europäischer Ebene von Überlegungen geprägt, inwieweit der Gesprächsfaden wieder aufgenommen werden kann.