Workshop in Da Nang
Workshop in Da Nang
Vietnam

Im Juni 2018 führte die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Vietnamesischen Institut für Menschenrechte (VIMR) am 18. und 19. Juni in Hanoi sowie am 21. und 22. Juni in Da Nang jeweils einen Workshop mit strafrechtlichem Schwerpunkt durch. Die Workshops zum materiellen und prozessualen Strafrecht fanden im Rahmen eines Projekts statt, das durch das Auswärtige Amt gefördert wird. Sie dienten der Konkretisierung von verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Nach ausgiebiger Vorlaufzeit gelten seit dem 1. Februar 2018 in Vietnam ein neues Strafgesetzbuch sowie ein reformiertes Strafprozessrecht. Diese Novellierungen fügen sich ein in die Bemühungen, seit Inkrafttreten der neuen Verfassung 2014 menschenrechtlichen Garantien und Grundrechten Geltung zu verschaffen.

Um diese Herausforderungen ging es bei beiden Veranstaltungen, in denen vietnamesische und deutsche Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis mit ihren Beiträgen das Forum für einen aktuellen Austausch schufen. Als Referenten waren u.a. beteiligt:

  • Prof. Dr. Tuong Duy Kien, Direktor des VIMR,
  • Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein und Honorarprofessor für Recht an der Universität Kiel, sowie
  • Dr. Matthias Hartwig, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Es ging um neue Regelungen wie die Unschuldsvermutung oder die Videoaufzeichnung von Vernehmungen. Daneben war die Abgrenzung der Befugnisse von Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und Angeklagtem ein intensives Thema. Da die Staatsanwaltschaft in Vietnam nicht nur für die Strafverfolgung zuständig ist, sondern bei Gericht auch die Aufsicht über die Einhaltung der prozessualen Regeln führt, wurden viele praktische Fragen zur Ausübung der staatsanwaltlichen Tätigkeiten erörtert. Selbstkritisch trugen verschiedene vietnamesische Referenten konkrete Vorschläge zur Verbesserung vor, während die deutschen Kollegen die Anforderungen nach internationalem und deutschem Recht erläuterten

Alle Beteiligten an den Workshops zeigten ein deutliches Bewusstsein für den Umsetzungsbedarf auf verschiedenen Ebenen. Mit den Tagungen ist es gelungen, die angestoßenen Veränderungen zur konsequenten Einhaltung von Menschrechten im Straf- und Strafprozessrecht aus verschiedenen Perspektiven konstruktiv zu diskutieren.