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- Veröffentlicht: Mittwoch, 17. August 2022
Ex-Ante-Bekanntmachung Dolmetscherleistungen
Seit über 30 Jahren unterstützt die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) als gemeinnütziger Verein ihre Partnerstaaten in der Beratung, dem Aufbau, der Entwicklung und Umstrukturierung der dortigen Rechts- und Gesetzeslandschaften. Dabei werden die aktuell etwa dreißig Partnerstaaten im Besonderen bei der Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie bei der Angleichung des nationalen Rechts an EU-Recht im Rahmen von EU-Programmen unterstützt. Die bilateralen Maßnahmen, die die IRZ in den Partnerstaaten durchführt, gehen einher mit Bedarfen im Bereich der Verdolmetschung unter Verwendung juristischer Fachterminologie insbesondere auf den Gebieten der Justizreform, des Straf- und Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie der Rechtsstaatsförderung. Hierbei ist die IRZ auf externe Unterstützung angewiesen. Gegenstand der geplanten Ausschreibung sind Rahmenverträge über Verdolmetschungsleistungen (konsekutiv und simultan) bei Online- Veranstaltungen sowie Veranstaltungen im Präsenzformat in Deutschland für folgende Sprachkombinationen: Deutsch-Arabisch, Deutsch-Albanisch, Deutsch-Armenisch, Deutsch-Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Deutsch-Georgisch, Deutsch-Mazedonisch, Deutsch-Ukrainisch, Deutsch-Usbekisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Englisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Vietnamesisch, Deutsch-Kasachisch, Englisch-Russisch sowie Englisch-Französisch (jeweils vice versa). Die Rahmenverträge werden losweise pro Sprachpaar ausgeschrieben.
Interessierte Dienstleister können durch Einsendung einer schriftlichen Interessenbekundung an
Bitte berücksichtigten Sie, dass Ihre Interessenbekundung keine Garantie zur Berücksichtigung im nachfolgenden Vergabeverfahren bietet.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über das Bietertool der der eVergabe-Plattform des Bundes zulässig sein wird.