Seit über 30 Jahren unterstützt die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) als gemeinnütziger Verein ihre Partnerstaaten in der Beratung, dem Aufbau, der Entwicklung und Umstrukturierung der dortigen Rechts- und Gesetzeslandschaften. Dabei werden die Partnerstaaten im Besonderen bei der Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie bei der Angleichung des nationalen Rechts an EU-Recht im Rahmen von EU-Programmen unterstützt. Die bilateralen Maßnahmen, die die IRZ in den Partnerstaaten durchführt, gehen einher mit Bedarfen im Bereich der Übersetzungsleistungen unter Verwendung juristischer Fachterminologie insbesondere auf den Gebieten der Justizreform, des Straf- und Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie  der Rechtsstaatsförderung. Hierbei ist die IRZ auf externe Unterstützung angewiesen. Gegenstand der geplanten Ausschreibung sind Rahmenverträge über Übersetzungsleistungen im Zusammenhang mit der Übersetzung von zu veröffentlichenden Tätigkeits- und Projekt-Berichten auf den Internetseiten und in Printmedien sowie – in Teilen – für Veranstaltungsmaterialien (Präsentationen etc.) für folgende Sprachkombinationen: Deutsch-Arabisch-Deutsch, Deutsch-Albanisch, Albanisch-Deutsch, Deutsch-Armenisch-Deutsch, Deutsch-Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch-Deutsch, Deutsch-Englisch-Deutsch, Deutsch-Französisch-Deutsch, Deutsch-Georgisch-Deutsch, Deutsch-Mazedonisch-Deutsch,  Deutsch-Rumänisch-Deutsch, Deutsch-Russisch-Deutsch, Deutsch-Ukrainisch-Deutsch, Deutsch-Vietnamesisch-Deutsch, Englisch-Albanisch-Englisch, Albanisch-Mazedonisch-Albanisch, Englisch-Französisch-Englisch, Englisch-Mazedonisch-Englisch sowie Englisch-Russisch-Englisch. Die Rahmenverträge werden losweise pro Sprachpaar ausgeschrieben.

Interessierte Dienstleister können ihr Interesse an der Ausschreibung durch Einsendung einer schriftlichen Interessenbekundung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bekunden. Mit der Interessenbekundung ist der ausgefüllte Informationsbogen sowie ein aktueller Lebenslauf einzureichen. Bitte berücksichtigten Sie, dass Ihre Interessenbekundung keine Garantie zur Berücksichtigung im nachfolgenden Vergabeverfahren bietet. Frist für den Eingang der Interessenbekundung ist der 15. März 2024. Sollten Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund des vorherigen Interessenbekundungsverfahrens Ihr Interesse bekundet haben, ist keine erneute Rückmeldung erforderlich. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich am 18. März 2024 angestoßen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schlange-Schöningen, Referentin für Vergabe- und Vertragsrecht (Tel. 0049 (0) 228 – 9555 – 153, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).