Ex-Ante-Bekanntmachung Dolmetscherleistungen

Seit über 30 Jahren unterstützt die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) als gemeinnütziger Verein ihre Partnerstaaten in der Beratung, dem Aufbau, der Entwicklung und Umstrukturierung der dortigen Rechts- und Gesetzeslandschaften. Dabei werden die Partnerstaaten im Besonderen bei der Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie bei der Angleichung des nationalen Rechts an EU-Recht im Rahmen von EU-Programmen unterstützt.

Die bilateralen Maßnahmen, die die IRZ in den Partnerstaaten durchführt, gehen einher mit Bedarfen im Bereich der Verdolmetschung unter Verwendung juristischer Fachterminologie insbesondere auf den Gebieten der Justizreform, des Straf- und Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie der Rechtsstaatsförderung. Hierbei ist die IRZ auf externe Unterstützung angewiesen.

Aus diesem Grund plant die IRZ die Vergabe von Rahmenverträgen über Verdolmetschungsleistungen (konsekutiv und simultan) bei Online- sowie Präsenzveranstaltungen im In- und Ausland für folgende Sprachkombinationen: Deutsch- Arabisch, Deutsch-Albanisch, Deutsch-Armenisch, Deutsch- Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Deutsch-Georgisch, Deutsch-Mazedonisch, Deutsch-Ukrainisch, Deutsch-Usbekisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Russisch, Deutsch- Vietnamesisch, Deutsch-Kasachisch, Deutsch-Rumänisch sowie Englisch-Russisch (jeweils vice versa). Die Rahmenverträge werden losweise pro Sprachpaar vergeben.

Interessierte Dienstleister können ihr Interesse an einer Beteiligung im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Einsendung einer schriftlichen Interessenbekundung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bekunden. Mit der Interessenbekundung ist der ausgefüllte Informationsbogen sowie ein aktueller Lebenslauf einzureichen. Wichtiger Hinweis: Dieser Aufruf richtet sich an solche Dienstleister, mit denen die IRZ noch nicht zusammengearbeitet hat und die durch ihre Rückmeldung ihr Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit bekunden wollen. Bereits bekannte Dienstleister und solche, die aktuell unter Vertrag genommen sind, müssen nicht erneut ihr Interesse bekunden

Bitte berücksichtigten Sie, dass Ihre Interessenbekundung keine Garantie zur Berücksichtigung im nachfolgenden Vergabeverfahren bietet. Frist für den Eingang der Interessenbekundung ist der 25. April 2025. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich im Mai 2025 angestoßen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schlange-Schöningen, Referentin für Vergabe- und Vertragsrecht (Tel. 0049 (0) 228 – 9555 – 153, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Informationsbogen als PDF Datei