Ex-Ante-Bekanntmachung Dolmetscherleistungen
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 11. Februar 2026
Die bilateralen Maßnahmen, die die IRZ in den Partnerstaaten durchführt, gehen einher mit Bedarfen im Bereich der Verdolmetschung unter Verwendung juristischer Fachterminologie insbesondere auf den Gebieten der Justizreform, des Straf- und Zivilrechts, des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie der Rechtsstaatsförderung. Hierbei ist die IRZ auf externe Unterstützung angewiesen.
Aus diesem Grund plant die IRZ die Vergabe von Rahmenverträgen über Verdolmetschungsleistungen (konsekutiv und simultan) bei Online- sowie Präsenzveranstaltungen im In- und Ausland für folgende Sprachkombinationen: Deutsch- Arabisch, Deutsch-Albanisch, Deutsch-Armenisch, Deutsch-Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Deutsch-Mazedonisch, Deutsch-Rumänisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Russisch-Kasachisch, Deutsch-Ukrainisch, Deutsch-Usbekisch, Deutsch-Vietnamesisch (jeweils vice versa). Die Rahmenverträge werden losweise pro Sprachpaar vergeben.
Interessierte Dienstleister können ihr Interesse an einer Beteiligung im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Einsendung einer schriftlichen Interessenbekundung an
Bitte berücksichtigten Sie, dass Ihre Interessenbekundung keine Garantie zur Berücksichtigung im nachfolgenden Vergabeverfahren bietet. Frist für den Eingang der Interessenbekundung ist der 24. April 2026. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Ende April 2026 angestoßen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schlange-Schöningen, Referentin für Vergabe- und Vertragsrecht (Tel. 0049 (0) 228 – 9555 – 153,