Serbien: “Strengthened capacities (human and legal) of Criminal Police Department and Special Prosecution Office for Combating High-Tech Crime and public awareness”

EU-Twinning-Projekt

Strengthened capacities (human and legal) of Criminal Police Department and Special Prosecutor’s Office in combating cyber-crime and public awareness, Serbia
Februar 2022 – November 2022
IRZ Juniorpartner
Budget: 1 Mio. Euro
Verantwortlich bei der IRZ: Katharina Tegeder, Lea Plum

Die IRZ führt als Juniorpartner gemeinsam mit dem Slowenischen Innenministerium und unter der Koordination der Austrian Agency for European Integration and Economic Development das Projekt "Strengthened capacities (human and legal) of Criminal Police Department and Special Prosecution Office for Combating High-Tech Crime and public awareness" durch. Dieses Projekt, mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einem Budget von 1 Mio. Euro, wird im Dezember 2021 mit der Umsetzung beginnen. 

High-Tech-Kriminalität oder Cybercrime ist ein sich dynamisch veränderndes globales Kriminalitätsphänomen und zeichnet sich durch eine stetig steigende Kriminalitätsrate aus, obwohl viele Cybercrimes aufgrund mangelnder Sensibilisierung nie angezeigt werden und nicht in die Polizeistatistiken eingehen. Die Bekämpfung der High-Tech-Kriminalität ist im EU-Besitzstand verankert und wird durch die internationale Zusammenarbeit besonders gefördert.

Dieses Projekt zielt darauf ab, die professionellen Kapazitäten der serbischen Kriminalpolizeidirektion, des Dienstes für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Abteilung für die Bekämpfung der High-Tech-Kriminalität und der Sonderstaatsanwaltschaft für High-Tech-Kriminalität zu stärken.

Das Projekt setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

1. Komponente: Aufbau von Kapazitäten bei der Kriminalpolizei und der Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität

Im Rahmen dieser Komponente wird das Projektteam daran arbeiten, die Kapazitäten der serbischen Institutionen, die an der Bekämpfung der Cyberkriminalität beteiligt sind, zu erhöhen und die Kenntnisse und Kompetenzen der Mitarbeiter im Umgang mit dieser Art von Kriminalität durch Schulungen und die Ausbildung von Ausbildern zu verbessern.

Es wird eine Analyse des Weiterbildungsbedarfs durchgeführt, und es werden mindestens 40 Fachtrainings für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, der Staatsanwaltschaft und anderer zuständiger Behörden in Serbien abgehalten. Darüber hinaus wird eine Reihe von Trainings und Workshops für Kinder und Erziehungsberechtigte sowie für Schulen organisiert, die sich mit der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern über das Internet befassen und mindestens 100 Kinder pro Training erreichen sollen. Auch für die Justizakademie werden Trainings organisiert; ihr Lehrplan wird analysiert und überarbeitet, um das Thema Cyberkriminalität künftig einzubeziehen.

Die Sensibilisierung für die Notwendigkeit einer "Cybersicherheitskultur" wird auch durch Veröffentlichungen wie Handbücher sowie Werbematerialien wie Flugblätter und Aufkleber erfolgen.

2. Komponente: Stärkung des institutionellen, analytischen und rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der Internetkriminalität

Im Rahmen der 2. Komponente werden rechtliche Analysen und Bewertungen zu relevanten Themen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit zusammenhängender Straftaten erstellt und eine Reihe von Workshops durchgeführt, um den ermittelten Akteuren Empfehlungen zu diesem Thema zu geben. Die bestehende Gesetzgebung und der Rechtsrahmen in Serbien werden überprüft und es werden Empfehlungen für Änderungen ausgearbeitet, die darauf abzielen, diese mit den EU- und internationalen Standards zu harmonisieren. Eine Reihe einschlägiger Verordnungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit zusammenhängender Straftaten wird zur Änderung vorbereitet.

Darüber hinaus wird der institutionelle Rahmen für neue Zuständigkeiten der an der Bekämpfung der Internetkriminalität beteiligten Stellen durch eine Funktionsanalyse im Einklang mit dem Gesetz über die erforderlichen Zuständigkeiten und die Ausarbeitung von Änderungsempfehlungen verbessert.

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