Die IRZ führt auch Projekte zur Rechts- und Justizreform durch, die die Europäische Union im Rahmen verschiedener Finanzierungsprogramme ausschreibt.

Dabei arbeiten wir nach fünf Leitlinien:

  • Die IRZ übernimmt EU-Projekte in ihren Partnerstaaten und erweitert im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung den Kanon um einzelne Länder aus Nahost und Afrika.
  • Die IRZ nutzt Synergien zwischen der bilateralen Tätigkeit und EU-geförderten Vorhaben in einem Partnerstaat.
  • Die IRZ vermeidet Doppelberatungen.
  • Die IRZ berät ihre Partnerinstitutionen auf Augenhöhe.
  • Die IRZ setzt ihre Mittel effizient ein, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Partner zu erzielen.

Von besonderer Relevanz sind für die IRZ folgende Finanzierungsinstrumente:

  • IPA II (Instrument for Pre-Accession Assistance): für potentielle EU-Beitrittskandidaten, insbesondere in den Staaten des Westbalkans
  • ENI (European Neighbourhood Instrument): zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten in der Region der Östlichen Partnerschaft und im Mittelmeerraum
  • DCI (Development Cooperation Instrument): von Relevanz insbesondere in Bezug auf Zentralasien

EU-Twinning

Die Europäische Union unterstützt seit rund 25 Jahren in Partnerschaften zwischen Behörden der EU-Mitgliedsländer und Partnerländern (Twinning) den Aufbau von öffentlichen Strukturen im Einklang mit europäischen Werten und Standards. Die Projekte verfolgen dabei einen partnerschaftlichen Ansatz: Gemeinsam mit Beschäftigten aus den jeweiligen Behörden der EU-Mitgliedstaaten werden die Partnerstaaten unterstützt und beraten.

Die IRZ vertritt seit 1998 das Bundesministerium der Justiz bei der Bewerbung und Durchführung von EU-Twinning-Projekten („mandated body“) im Justizbereich und hat seitdem an mehr als 90 Projekten mitgewirkt. In den letzten Jahren konnten wir auch zahlreiche Projekte in Konsortien mit neuen EU-Mitgliedstaaten – wie beispielsweise Kroatien und Lettland – erfolgreich implementieren.

TAIEX

Das Technical Assistance and Information Exchange Instrument (TAIEX) setzt die Europäische Kommission für Kurzzeitmaßnahmen ein, die, ähnlich wie die Twinning-Projekte, dem direkten Austausch zwischen Behörden dienen. Im Rahmen von Workshops und Studienreisen in die EU-Mitgliedstaaten sowie Expertenreisen in die entsprechenden Länder können Beschäftigte der öffentlichen Verwaltungen zu bestimmten Themen in einen Erfahrungsaustausch treten. Die Anfragen stellen die jeweiligen Länder, die Teil der EU-Programme ENI und ENPI sind. Die IRZ erhält die Anfragen, die thematisch den Justizbereich betreffen, von der Nationalen Kontaktstelle für Twinning und TAIEX, dem NCP (National Contact Point) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

EU-Grant

Grants richten sich, ähnlich wie Twinning, nur an einen beschränkten Bewerberkreis, zu dem die IRZ als mandatierte Einrichtung des Bundesministeriums der Justiz in aller Regel zählt. Erforderlich ist zudem meist die Kooperation mehrerer EU-Mitgliedstaaten. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Konsortien hat sich aus Sicht der IRZ die Zusammenarbeit sowohl mit neuen Partnern – wie etwa Kroatien und Lettland – als auch mit lange etablierten Durchführungsorganisationen – etwa aus Frankreich, Italien und den Niederlanden – bewährt.

EU-Technical-Assistance

Die IRZ ist zudem weiterhin im Rahmen von EU-Technical-Assistance-Projekten aktiv. Die entsprechenden Ausschreibungen richten sich an einen weitaus größeren Bewerberkreis. Als hochspezialisierte Einrichtung mit langjähriger Erfahrung bei der Implementierung solcher gewinnorientierten Projekte im Bereich der Justizreformen ist die IRZ ein begehrter Kooperationspartner.