Alexandra Albrecht ist neue Hauptgeschäftsführerin der IRZ

Das Kuratorium verabschiedet im Rahmen der Kuratoriumssitzung am 6. November 2023 in Berlin Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin a.D. und begrüßt Alexandra Albrecht als neue Hauptgeschäftsführerin (v.l.n.r.): Benjamin Strasser, MdB, Präsident des Kuratoriums der IRZ, Dr. Frauke Bachler, Alexandra Albrecht, Ramona Pisal, Vizepräsidentin und Prof. Dr. Stephan Wernicke Vizepräsident des Kuratoriums der IRZ.
Das Kuratorium verabschiedet im Rahmen der Kuratoriumssitzung am 6. November 2023 in Berlin Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin a.D. und begrüßt Alexandra Albrecht als neue Hauptgeschäftsführerin (v.l.n.r.): Benjamin Strasser, MdB, Präsident des Kuratoriums der IRZ, Dr. Frauke Bachler, Alexandra Albrecht, Ramona Pisal, Vizepräsidentin und Prof. Dr. Stephan Wernicke Vizepräsident des Kuratoriums der IRZ.
IRZ

Pressemitteilung vom 01.01.24

Das Kuratorium der IRZ bestellte in seiner Sitzung am 6. November 2023 in Berlin einstimmig Alexandra Albrecht, Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz, zur neuen Hauptgeschäftsführerin der IRZ. Sie nahm ihre Tätigkeit im Januar 2024 auf.

„Rechtsstaatsförderung ist ein Hauptanliegen der IRZ, das aktuelle Weltgeschehen zeigt, dass ihr Engagement unerlässlich ist. Ich freue mich diese wichtige Arbeit der IRZ mit gestalten zu können“, erklärte Albrecht.

Alexandra Albrecht tritt die Nachfolge an von Dr. Frauke Bachler, die Anfang 2019 die IRZ mit großem Engagement übernahm und bis Ende 2023 führte. Der Präsident des Kuratoriums und das Team der IRZ bedankten sich bei Dr. Bachler für ihren stets tatkräftigen Einsatz und freuen sich nun auf die konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Hauptgeschäftsführerin.

Festakt 30 Jahre IRZ

Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler während ihrer Rede beim Festakt am 6. Dezember 2022 in Berlin sowie Andrij Pallarush (Klarinette) und Nikita Volkov (Klarinette).
Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler während ihrer Rede beim Festakt am 6. Dezember 2022 in Berlin sowie Andrij Pallarush (Klarinette) und Nikita Volkov (Klarinette).
Pressemitteilung vom 06.12.22

1992 wurde die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gegründet. Das 30-jährige Jubiläum feierte der gemeinnützige Verein am 6. Dezember in Berlin im Rahmen eines Festakts – gemeinsam mit dem BMJ und rund 180 zum Teil hochrangingen und internationalen Gästen.

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann dankte in seiner Eröffnungsrede für das Engagement der IRZ und sagte: „Wenn es die IRZ nicht seit 30 Jahren gäbe: Man müsste sie sofort erfinden. Denn wohl nie war internationale rechtliche Zusammenarbeit so dringlich wie heute. Der Konflikt zwischen Demokratie und Autoritarismus bestimmt unsere Zeit. Deshalb ist es wichtig, die Staaten zu unterstützen, die liberale Demokratien sein wollen und sich auf den Weg dorthin machen. Die IRZ tut dies in herausragender, wichtiger Weise.

Der Parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser – zugleich Präsident des Kuratoriums der IRZ – betonte die Wichtigkeit der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Er sagte: „Rechtsstaatlichkeit und Demokratie fallen nicht vom Himmel; sie müssen mühsam errungen und aufgebaut und immer wieder neu verteidigt werden. Internationale rechtliche Zusammenarbeit kann dabei einen entscheidenden Beitrag leisten – wie die Arbeit der IRZ beweist. Staaten in aller Welt – egal ob in Nord- und Subsahara-Afrika, in Ost- und Südosteuropa oder in Südostasien – haben schon konstruktiv mit der IRZ zusammengearbeitet. Als Präsident des Kuratoriums der IRZ freue ich mich besonders über diese Erfolgsgeschichte – und ich bin überzeugt: Gemeinsam werden wir sie fortschreiben.“

Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ dankte Herrn Justizminister Malyuska und dem stellvertretenden Minister Banchuk aus der Ukraine ausdrücklich dafür, dass sie das Jubiläum gemeinsam mit dem BMJ, der IRZ und allen Gästen im Saal und an den Bildschirmen feiern. Die Ukraine ist ein IRZ-Partnerstaat der ersten Stunde. „Wir sind froh und dankbar, dass wir etwas zum Aufbau der Ukraine und auf ihrem Weg in die Europäische Union beitragen können“, sagte Dr. Bachler. Der Deutsche Bundestag hat der IRZ zusätzliche Mittel für die Zusammenarbeit mit der Ukraine, Moldau und Georgien zugesagt, auch dafür dankte die Hauptgeschäftsführerin.

Denis Malyuska gratulierte der IRZ mit einer digitalen Grußbotschaft zum 30. Geburtstag. 

Musikalisch wurde der Festakt international umrahmt von Südkorea und der Ukraine, es spielten Frau Frau Jinsol (Fagott) und Herr Volkov und Herr Paliarush (Klarinette).

Auf dem Weg in die Europäische Union – IRZ begleitet die Ukraine

Pressemitteilung

Seit 30 Jahren begleitet die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. EU-Beitrittskandidaten auf ihrem langen Weg in die Europäische Union. Denn trotz des von Russland in der Ukraine geführten völkerrechtswidrigen Angriffskriegs steigt die Nachfrage ukrainischer Fachleute nach Unterstützung. Expertinnen und Experten der IRZ setzen ihre Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen in der Ukraine fort.

Die Ukraine gehört zu den Partnerstaaten der ersten Stunde. Rund 40 Partnerstaaten insgesamt hat die IRZ bisher betreut. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Ukraine konzentrierte sich auf den Demokratisierungsprozess, die Rechts- und Justizreformen sowie auf den Kampf gegen Korruption. Die Rechtsstaatsförderung durch die IRZ bereitet das Land nun auf die EU-Mitgliedschaft vor. Der Status als Beitrittskandidat bedeutet, dass sich das Rechts- und das Justizsystem neuen Herausforderungen stellen und weiter an europäische Standards angepasst werden muss. Das deutsche Rechtssystem hat dabei eine Vorbildfunktion.  

So eröffnete der Präsident des Kuratoriums der IRZ, Christian Lange (Foto), am 30. Juni 2022 ein erstes Online-Beratungsgespräch einer vom ukrainischen Parlamentspräsidenten geleiteten Arbeitsgruppe mit dem Ziel der weiteren Reform des ukrainischen Zivilgesetzbuchs (ZGB).  Die Arbeit knüpft an zwei Anfang 2022 erstellte Gutachten eines Expertenteams der IRZ an.

Am 1. Juli 2022 führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Ukraine und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesfinanzhofs online die „Fünften Tage der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ durch, im Zentrum steuerrechtliche Fragen als „Besonderer Teil des Verwaltungsrechts“.

Weitere Unterstützungsanfragen erreichten die IRZ unter anderem vom Verfassungsgericht, vom Revisionsverwaltungsgericht und vom Justizministerium der Ukraine.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit bildeten gleich zu Beginn der Unabhängigkeit die Beratung zur Verfassung, zum Verfassungsgerichtsgesetz, der deutsch-ukrainische verfassungsrechtliche Dialog und Beratungen vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Todesstrafe, die das Verfassungsgericht der Ukraine mit seiner Entscheidung vom 29. Dezember 1999 letztlich auch für verfassungswidrig erklärte. Zahlreiche amtierende und ehemalige Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts engagieren sich in dem fachlichen Austausch mit der Richterschaft des ukrainischen Verfassungsgerichts. Die Einführung der Verfassungsbeschwerde (Rechtssatzbeschwerde) in der Ukraine und die an die Struktur des deutschen Bundesverfassungsgerichts angelehnte Struktur des ukrainischen Verfassungsgerichts sowie die Einführung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach deutschem Vorbild waren bahnbrechend.

Die IRZ initiierte daneben einen intensiven Dialogprozess auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Wichtige Kooperationspartner sind hier das ukrainische Oberste Gericht, das Bundesverwaltungsgericht und die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Leitung des Oberverwaltungsgerichts.

Ein von der IRZ im Gesetzgebungsprozess maßgeblich begleitetes Verwaltungsverfahrensgesetz wurde noch eine Woche vor Kriegsbeginn verabschiedet.

Im Fokus der Zusammenarbeit steht daneben die Korruptionsbekämpfung. Noch am Tag vor dem Angriff der russischen Streitkräfte fand eine gemeinsame Tagung mit dem Hohen Antikorruptionsgericht der Ukraine statt.

Rechtsstaatsförderung ist generationenübergreifend, die Förderung des juristischen Nachwuchses daher ein weiteres Kernanliegen der IRZ, unter anderem in Form eines deutschsprachigen Begleitstudiums für fortgeschrittene Studierende an der im westukrainischen Lviv gelegenen Ivan-Franko-Universität. Die Jahrgangsbeste 2021 verbrachte im Mai 2022 ihren Forschungsaufenthalt trotz des Kriegs an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

So ist jeder Schritt auf dem eigenständigen Weg der Ukraine zu demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen ein Schritt auf dem Weg in die Europäische Union.

Pressemitteilung der IRZ vom 18. Juli 2022

Kontakt:

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Cecilia Szabó
Referentin der Geschäftsführung
Öffentlichkeitsarbeit

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Ubierstraße 92
D-53173 Bonn