Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler während ihrer Rede beim Festakt am 6. Dezember 2022 in Berlin sowie Andrij Pallarush (Klarinette) und Nikita Volkov (Klarinette). Pressemitteilung vom 06.12.22
1992 wurde die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gegründet. Das 30-jährige Jubiläum feierte der gemeinnützige Verein am 6. Dezember in Berlin im Rahmen eines Festakts – gemeinsam mit dem BMJ und rund 180 zum Teil hochrangingen und internationalen Gästen.
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann dankte in seiner Eröffnungsrede für das Engagement der IRZ und sagte: „Wenn es die IRZ nicht seit 30 Jahren gäbe: Man müsste sie sofort erfinden. Denn wohl nie war internationale rechtliche Zusammenarbeit so dringlich wie heute. Der Konflikt zwischen Demokratie und Autoritarismus bestimmt unsere Zeit. Deshalb ist es wichtig, die Staaten zu unterstützen, die liberale Demokratien sein wollen und sich auf den Weg dorthin machen. Die IRZ tut dies in herausragender, wichtiger Weise.
Der Parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser – zugleich Präsident des Kuratoriums der IRZ – betonte die Wichtigkeit der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Er sagte: „Rechtsstaatlichkeit und Demokratie fallen nicht vom Himmel; sie müssen mühsam errungen und aufgebaut und immer wieder neu verteidigt werden. Internationale rechtliche Zusammenarbeit kann dabei einen entscheidenden Beitrag leisten – wie die Arbeit der IRZ beweist. Staaten in aller Welt – egal ob in Nord- und Subsahara-Afrika, in Ost- und Südosteuropa oder in Südostasien – haben schon konstruktiv mit der IRZ zusammengearbeitet. Als Präsident des Kuratoriums der IRZ freue ich mich besonders über diese Erfolgsgeschichte – und ich bin überzeugt: Gemeinsam werden wir sie fortschreiben.“
Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ dankte Herrn Justizminister Malyuska und dem stellvertretenden Minister Banchuk aus der Ukraine ausdrücklich dafür, dass sie das Jubiläum gemeinsam mit dem BMJ, der IRZ und allen Gästen im Saal und an den Bildschirmen feiern. Die Ukraine ist ein IRZ-Partnerstaat der ersten Stunde. „Wir sind froh und dankbar, dass wir etwas zum Aufbau der Ukraine und auf ihrem Weg in die Europäische Union beitragen können“, sagte Dr. Bachler. Der Deutsche Bundestag hat der IRZ zusätzliche Mittel für die Zusammenarbeit mit der Ukraine, Moldau und Georgien zugesagt, auch dafür dankte die Hauptgeschäftsführerin.
Denis Malyuska gratulierte der IRZ mit einer digitalen Grußbotschaft zum 30. Geburtstag.
Musikalisch wurde der Festakt international umrahmt von Südkorea und der Ukraine, es spielten Frau Frau Jinsol (Fagott) und Herr Volkov und Herr Paliarush (Klarinette).
Seit 30 Jahren begleitet die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. EU-Beitrittskandidaten auf ihrem langen Weg in die Europäische Union. Denn trotz des von Russland in der Ukraine geführten völkerrechtswidrigen Angriffskriegs steigt die Nachfrage ukrainischer Fachleute nach Unterstützung. Expertinnen und Experten der IRZ setzen ihre Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen in der Ukraine fort.
Die Ukraine gehört zu den Partnerstaaten der ersten Stunde. Rund 40 Partnerstaaten insgesamt hat die IRZ bisher betreut. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Ukraine konzentrierte sich auf den Demokratisierungsprozess, die Rechts- und Justizreformen sowie auf den Kampf gegen Korruption. Die Rechtsstaatsförderung durch die IRZ bereitet das Land nun auf die EU-Mitgliedschaft vor. Der Status als Beitrittskandidat bedeutet, dass sich das Rechts- und das Justizsystem neuen Herausforderungen stellen und weiter an europäische Standards angepasst werden muss. Das deutsche Rechtssystem hat dabei eine Vorbildfunktion.
So eröffnete der Präsident des Kuratoriums der IRZ, Christian Lange (Foto), am 30. Juni 2022 ein erstes Online-Beratungsgespräch einer vom ukrainischen Parlamentspräsidenten geleiteten Arbeitsgruppe mit dem Ziel der weiteren Reform des ukrainischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Die Arbeit knüpft an zwei Anfang 2022 erstellte Gutachten eines Expertenteams der IRZ an.
Am 1. Juli 2022 führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Ukraine und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesfinanzhofs online die „Fünften Tage der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ durch, im Zentrum steuerrechtliche Fragen als „Besonderer Teil des Verwaltungsrechts“.
Weitere Unterstützungsanfragen erreichten die IRZ unter anderem vom Verfassungsgericht, vom Revisionsverwaltungsgericht und vom Justizministerium der Ukraine.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit bildeten gleich zu Beginn der Unabhängigkeit die Beratung zur Verfassung, zum Verfassungsgerichtsgesetz, der deutsch-ukrainische verfassungsrechtliche Dialog und Beratungen vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Todesstrafe, die das Verfassungsgericht der Ukraine mit seiner Entscheidung vom 29. Dezember 1999 letztlich auch für verfassungswidrig erklärte. Zahlreiche amtierende und ehemalige Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts engagieren sich in dem fachlichen Austausch mit der Richterschaft des ukrainischen Verfassungsgerichts. Die Einführung der Verfassungsbeschwerde (Rechtssatzbeschwerde) in der Ukraine und die an die Struktur des deutschen Bundesverfassungsgerichts angelehnte Struktur des ukrainischen Verfassungsgerichts sowie die Einführung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach deutschem Vorbild waren bahnbrechend.
Die IRZ initiierte daneben einen intensiven Dialogprozess auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Wichtige Kooperationspartner sind hier das ukrainische Oberste Gericht, das Bundesverwaltungsgericht und die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Leitung des Oberverwaltungsgerichts.
Ein von der IRZ im Gesetzgebungsprozess maßgeblich begleitetes Verwaltungsverfahrensgesetz wurde noch eine Woche vor Kriegsbeginn verabschiedet.
Im Fokus der Zusammenarbeit steht daneben die Korruptionsbekämpfung. Noch am Tag vor dem Angriff der russischen Streitkräfte fand eine gemeinsame Tagung mit dem Hohen Antikorruptionsgericht der Ukraine statt.
Rechtsstaatsförderung ist generationenübergreifend, die Förderung des juristischen Nachwuchses daher ein weiteres Kernanliegen der IRZ, unter anderem in Form eines deutschsprachigen Begleitstudiums für fortgeschrittene Studierende an der im westukrainischen Lviv gelegenen Ivan-Franko-Universität. Die Jahrgangsbeste 2021 verbrachte im Mai 2022 ihren Forschungsaufenthalt trotz des Kriegs an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
So ist jeder Schritt auf dem eigenständigen Weg der Ukraine zu demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen ein Schritt auf dem Weg in die Europäische Union.
Pressemitteilung der IRZ vom 18. Juli 2022
Kontakt:
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Cecilia Szabó Referentin der Geschäftsführung Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz im Gespräch mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ und Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (Foto: IRZ/DRB)
Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann war Ehrengast des diesjährigen Sommerfests im „Haus des Rechts“ in Berlin, das der Deutsche Richterbund, der Deutsche Notarverein und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. alljährlich gemeinsam ausrichten.
In seiner Rede betonte der Bundesminister vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine die Bedeutung der Rechtsstaatsförderung durch die IRZ, die 1992 auf Initiative des damaligen Bundesjustizministers Dr. Klaus Kinkel gegründet wurde. Er dankte ausdrücklich dem gesamten Team in Bonn und Berlin. Aus Anlass des Jubiläums sei im Bundesministerium der Justiz für Oktober 2022 ein Festakt geplant.
Schon jetzt bedankte sich die Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler bei dem Bundesminister der Justiz für diese Würdigung. Neben dem dreißigjährigen Jubiläum soll auch die Eröffnung eines größeren Büros in unmittelbarer Nachbarschaft des „Haus des Rechts“ nach dem für Herbst 2022 geplanten Bezug gefeiert werden.
Den Anwesenden dankte Dr. Bachler für ihren Einsatz im Interesse der Reform der Justiz, der Rechtsstaatsförderung und der Gesetzgebungsberatung in Deutschland und den Partnerstaaten. „Uns alle hier eint unser Verständnis von Demokratie.“
Die Hauptgeschäftsführerin brachte ebenfalls die Bestürzung über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zum Ausdruck. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Partnerstaat Russland sei bis auf Weiteres eingestellt. Die IRZ erreichen aber aus der Ukraine wieder zunehmend Nachfragen für gemeinsame Projekte. „Dass dieses Engagement möglich ist, ist ein wichtiger Hoffnungsschimmer in dunklen Zeiten“, so Frauke Bachler.
Hochrangige Gäste aus dem Inland und aus Partnerstaaten der IRZ trotzten einem kurzen Schauer und freuten sich über die Möglichkeit vieler Begegnungen.
Pressemitteilung der IRZ vom 24. Juni 2022
Kontakt:
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Cecilia Szabó Referentin der Geschäftsführung Öffentlichkeitsarbeit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ubierstraße 92 D-53173 Bonn
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz während seiner Rede im Rahmen des gemeinsamen Sommerfests des Deutschen Richterbunds, des Deutschen Notarvereins und der IRZ im Juli 2022 in Berlin (Foto: DRB)