Genozid-Leugnung gefährdet auch Zukunft

Der Hohe Repräsentant Christian Schmidt für Bosnien und Herzegowina, Copyright Foto: OHR
Der Hohe Repräsentant Christian Schmidt für Bosnien und Herzegowina, Copyright Foto: OHR
Bosnien und Herzegowina

„Wer sich seiner Vergangenheit nicht erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen“ (George Santayana, spanischer Philosoph, Schriftsteller und Literaturkritiker). Deshalb hat 2021 der damalige Hohe Repräsentant Valentin Inzko die Leugnung des Genozids und anderer Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina zur Straftat erklärt.

Staaten wie beispielsweise Deutschland und Ruanda haben Erfahrungen auf diesem Gebiet, weshalb das Büro des Hohen Repräsentanten, die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien, die länderübergreifend tätige Nichtregierungsorganisation TRIAL International und die IRZ mit Unterstützung der britischen und österreichischen Botschaft am 24. und 25. September in Sarajevo die Konferenz „Criminalising Genocide Denial: Law, Accountability and Prevention“ durchführten.

Bei der Konferenz, die u.a. vom derzeitigen Hohen Repräsentanten Christian Schmidt, dem Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien Prof. Dr. Christoph Safferling und dem Ständigen Vertreter des deutschen Botschafters Bernhard Abels eröffnet wurde, sprachen unter anderem die ehemalige Richterin am EGMR Prof. Dr. Angelika Nussberger, der frühere Chefankläger beim Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) Dr. Serge Brammertz, der ehemalige Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina Valentin Inzko sowie, online aus New York zugeschaltet, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Nichtwiederholung) Prof. Dr. Pablo de Greiff.

Eines wurde an diesen beiden Tagen ganz besonders deutlich: das Leugnen von Kriegsverbrechen stellt ein weiteres Unrecht an den Opfern und Überlebenden dar. Außerdem bereitet sie den gesellschaftlichen und politischen Nährboden für die Spaltung der Gesellschaft durch ethnisch definierte Narrative und trägt so zu einer erneuten Destabilisierung in Postkonfliktgebieten bei.

Doch bei der Umsetzung der Strafbestimmungen sind auch Rechtsfragen zu klären. Wann ist beispielsweise eine Äußerung öffentlich und unterfällt somit der Strafbarkeit? Da Deutschland diesbezüglich Erfahrungen vorweisen kann, planen die IRZ und die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien weitere gemeinsame Aktivitäten zur Schulung der Staatsanwaltschaft und Richterschaft in Bosnien und Herzegowina. Diese kann dann auf den Erkenntnissen dieser Veranstaltung aufbauen.

Wir danken unter anderem für die Teilnahme von:

Katalysatoren des Rechts

Teilnehmende aus Bosnien und Herzegowina und Experten vor dem Gebäude der IRZ in Bonn
Teilnehmende aus Bosnien und Herzegowina und Experten vor dem Gebäude der IRZ in Bonn
Bosnien und Herzegowina

Die Dauer von Gerichtsverfahren gehört zu den zentralen Herausforderungen vieler Rechtsstaaten. Deshalb mahnt die EU in ihren Länderberichten der Beitrittskandidaten des Westlichen Balkan eine Beschleunigung der Verfahren ihrer Prozesse an.

Verzögerungen von Verfahren sind jedoch nur zum Teil durch gesetzliche Regelungen bedingt. Großen Einfluss auf die Beschleunigung von Verfahren kann zum Beispiel auch eine aktive Ausübung der richterlichen Rolle haben. Gerade durch den Einsatz sogenannter „soft skills“ in der Verhandlungsführung können prozessökonomische Effekte hervorgerufen werden.

Die deutsche Verhandlungspraxis bietet diesbezüglich nach Ansicht der IRZ und ihrem langjährigen Partner in Bosnien und Herzegowina, dem Zentrum für die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina (CEST FBIH) hier viele Anregungen an. Deshalb liegt derzeit ein thematischer Fokus unserer gemeinsamen Aktivität auf der aktiven und effektiven richterlichen Verhandlungsführung. Hervorzuheben ist hierbei ein Studienbesuch für junge bosnische Richterinnen und Richter in Köln und Bonn im Juli. Neben theoretischen Schulungen wurden in diesem Rahmen auch Verhandlungen an den Landgerichten Köln und Bonn besucht, um einen unmittelbaren Praxiseindruck zu gewinnen. Besonders beeindruckend empfanden die Teilnehmenden die aktive Prozessleitung durch die deutschen Richterinnen und Richter und das kollegiale Verhältnis zwischen den am Verfahren beteiligten Juristinnen und Juristen.

Ein Teilnehmer fasste den Besuch im Nachgang in einem Post auf LinkedIn so zusammen: „We felt part of a community committed to the rule of law“.

Deutschsprachiger Workshop zum deutschen Recht

Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Region Westbalkan

Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.

Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.

Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.