Am 30. Oktober 2023 fand in Pristina (Kosovo) das 12. Steering Committee Meeting des EU-Projekts EUKOJUST statt. Die IRZ führt dieses Projekt seit über drei Jahren in Kooperation mit der niederländischen Partnerorganisation CILC und dem kroatischen Ministerium für Justiz und Verwaltung durch..
Das Treffen wurde unter anderem durch die Justizministerin Kosovos, Frau Albulena Haxhiu, den Botschafter Deutschlands, Herrn Jörn Rohde, und die Botschafterin Kroatiens, Danijela Barisic eröffnet. Die Ministerin hob die herausragende Rolle des Projekts für die laufende Justizreform des Landes hervor und betonte die Relevanz und Nützlichkeit der Arbeitsergebnisse des Projekts für die Institutionen sowohl hinsichtlich zahlreicher Gesetzesreformen als auch hinsichtlich der Neustrukturierung des Justizministeriums oder des Bereichs „Zugang zur Justiz für alle Bevölkerungsgruppen“. Die Präsidenten der Räte (Justizrat sowie Staatsanwaltschaftsrat des Kosovo), Albert Zogaj und Jetish Maloku sowie Enver Fejzullahu, Direktor der Justizakademie schlossen sich der Anerkennung an.
Zudem erneuerten alle Akteure den Wunsch, das Projekt über Januar 2024, das planmäßige Projektende, hinaus zu verlängern. Derzeit befindet sich eine kostenneutrale Verlängerung des Projekts um einige Monate in der Abstimmung mit dem EU-Büro in Kosovo. Darüber hinaus ist auch eine längere Weiterführung bis Ende 2024 in Diskussion, kann aktuell allerdings nicht erfolgen, da aufgrund des stockenden politischen Dialogs zwischen Kosovo und Serbien Maßnahmen der Europäischen Union gegen Kosovo einer Freigabe weiterer Mittel entgegenstehen.
Die Vielfalt der Projektaktivitäten des EU-Projekts lässt sich exemplarisch daran verdeutlichen, was in dieser Woche neben dem SCM noch auf der Agenda stand:
2-tägiger Workshop für das Personal der Rechtsabteilung des Büros des Premierministers zur finalen Ausarbeitung der reformierten internen Vorschriften zur Rechtsangleichung
Arbeitsgruppensitzung zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verleihung von Abschlusszertifikaten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizministeriums (unter anderem der Abteilungen für Rechtssetzung und EU- Integration) über die erfolgreiche Teilnahme an englischen Rechtsterminologiekursen in zwei Schwierigkeitsstufen.
Die IRZ, ihre Partner und die Projektbegünstigten arbeiten weiter an Optionen zur Projektverlängerung, um das Projekt nicht in dieser wichtigen Phase beenden zu müssen.
Seminar zum Thema „Interne und externe Kommunikation von Justizbehörden – Nutzung von sozialen Medien“, 24. bis 25. Oktober 2023 in Pristina (Kosovo). Kosovo
Die IRZ unterstützt seit mehreren Jahren den kosovarischen Staatsanwaltschaftsrat (KPC) in Fragen der internen und externen Kommunikation. Seit Dezember 2022 nehmen auch die Pressesprecherinnen und Pressesprecher kosovarischer Gerichte aktiv an diesem Austausch teil. Vor diesem Hintergrund fanden im Oktober und November 2023 erneut zwei Workshops zum Thema der internen und externen Kommunikation von Justizbehörden in Pristina, Kosovo, statt.
Ziel dieser Workshops ist es, durch die Professionalisierung und Förderung einer aktiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Justizbehörden die justizielle Transparenz in Kosovo zu stärken und somit das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz weiter zu festigen. Darüber hinaus sollen die interne Kommunikation und die institutionelle Kooperation zwischen den Justizbehörden weiter ausgebaut werden.
Nutzung von sozialen Medien durch Justizbehörden
Vom 24. bis 25. Oktober 2023 diskutierten Pressesprecherinnen und Pressesprecher des kosovarischen Staatsanwaltschaftsrats, kosovarischer Staatsanwaltschaften und Gerichte die Nutzung von sozialen Medien durch Justizbehörden.
Geleitet wurde das Seminar von Frau Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf a.D. und Frau Katrin Latki-Baier, PR- und Kommunikationsberaterin.
Neben den grundlegenden Aspekten bezüglich der Ziele, Strategien, Formate und Inhalte thematisierten die Vortragenden auch die gemeinsamen Herausforderungen und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Besonders auf den Umgang mit Falschnachrichten und Desinformation in sozialen Medien gingen sie ein und diskutierten mit den Teilnehmenden zivil- und strafrechtliche Aspekte der Nutzung von sozialen Medien sowie die Frage, wie neue Technologien und der Einfluss künstlicher Intelligenz die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Justizbehörden in Zukunft beeinflussen werden.
Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden in erster Linie die Möglichkeit untereinander ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und das Erlernte anhand zahlreicher Beispiele und Praxisübungen zu vertiefen.
Krisenkommunikation der Justiz
Bereits in der Folgewoche, am 1. und 2. November 2023, kamen erneut die Pressesprecherinnen und Pressesprecher kosovarischer Gerichte im Rahmen eines Workshops zum Thema der Krisenkommunikation der Justiz zusammen. Im Zuge des Workshops wurde unter der Anleitung von Frau Koppenhöfer und Frau Latki-Baier ein eigenes Konzept der Krisenkommunikation am Beispiel eines Hacker-Angriffs auf die IT-Struktur eines Gerichts entwickelt.
In der Woche vom 13. bis 17. November 2023 wird der gemeinsame Fach- und Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Studienreise zu Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Düsseldorf und Wuppertal weiter vertieft. Neben Fachgesprächen an der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, am Amtsgericht Düsseldorf, beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen und beim Landeskriminalamt, wird die zehnköpfige Delegation an einem Medientraining teilnehmen.
Fachkonferenz in Kooperation mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren“, 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki (Griechenland). Kosovo
Zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren" veranstaltete die IRZ vom 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki eine zweitägige Konferenz mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo. Dieser gemeinsame Fach- und Erfahrungsaustausch sollte dazu beitragen eine einheitliche Kompetenz- und Rechtsauffassung zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht in Kosovo zu fördern. Gleichzeitig unterstützte dieses Format den Austausch zwischen den beiden Gerichten.
Dazu tagten 15 Richterinnen und Richter sowie 9 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Gerichte zwei Tage zu Themen wie „Recht auf Zugang zur Justiz“, „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ und „Recht auf eine begründete Entscheidung“.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Frau Gresa Caka-Nimani, der Präsident des Obersten Gerichts, Herr Fejzullah Rexhepi, der Vorsitzende des Obersten Justizrats, Herr Albert Zogaj sowie der Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II/Südkaukasus, Herr Frank Hupfeld, eröffneten die Konferenz und betonten in ihren Grußworten die Bedeutung eines solchen regelmäßigen Austausch und eines harmonischen Zusammenspiels beider Gerichte.
Von deutscher Seite wirkte auf Einladung der IRZ Herr Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalts sowie Präsident des Oberlandesgerichts in Naumburg a. D. an der Veranstaltung mit und läutete die Konferenz mit einem Impulsvortrag über das Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten anhand deutscher Erfahrungen ein.
Nach einführenden Vorträgen von jeweils einem Richter des kosovarischen Verfassungsgerichts und einem Richter des Obersten Gerichts debattierten die Teilnehmenden im Rahmen von drei Paneldiskussionen intensiv und teils kontrovers über die Grundsätze, Entwicklungen und Herausforderungen des Rechts auf ein faires Verfahren unter Bezugnahme auf die kosovarische Rechtsprechung. Begleitend dazu beleuchtete Herr Schubert die Themen im Hinblick auf die deutsche Praxis sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Der zweitägige Fachaustausch ermöglichte es den Teilnehmenden, von den Fachkenntnissen und Perspektiven ihrer Kolleginnen und Kollegen – flankiert durch die deutschen Erfahrungen – zu profitieren und ein vertieftes Verständnis sowohl für die Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren als auch für grundsätzliche Kompetenzen und Pflichten beider Gerichte bei der Anwendung und Auslegung von verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten zu gewinnen.
Die Veranstaltung ist Teil des vom Auswärtigem Amt finanzierten Projekts „Unterstützung mehrerer Staaten des Westbalkans bei der Konsolidierung rechtsstaatlicher und europäischer Standards". Der Austausch zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht der Republik Kosovo wird im Herbst 2023 mit albanischen Counterparts fortgesetzt, um den Dialog und den Austausch von Best Practices auch auf regionaler Ebene zu fördern.