Kommunikation der Gerichte, Nutzung sozialer Medien

Auf dem Podium (v.l.n.r.): Katrin Latki-Baier, PR- und Kommunikationsberaterin, Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landesgericht Düsseldorf a.D., Lore Binder, Projektmanagerin, IRZ, Mustaf Tahiri, Präsident des Amtsgerichts Ferizaj.
Auf dem Podium (v.l.n.r.): Katrin Latki-Baier, PR- und Kommunikationsberaterin, Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landesgericht Düsseldorf a.D., Lore Binder, Projektmanagerin, IRZ, Mustaf Tahiri, Präsident des Amtsgerichts Ferizaj.
Kosovo

Die Interne und externe Kommunikation der Gerichte und die Nutzung sozialer Medien spielen eine bedeutende Rolle bei der Außenwirkung der Justiz und so standen diese Themen im Fokus eines Workshops im Juni 2024 in Pristina, organisiert von der IRZ in Kooperation mit dem Kosovarischen Justizrat (Judicial Council (KJC)).

Seit mehreren Jahren begleitet die IRZ kosovarische Gerichte zu Fragen der Kommunikation. Bei dieser Veranstaltung nahmen neben den Pressesprecherinnen und Pressesprechern der Gerichte erstmals auch Richterinnen und Richter teil.

Ziel dieses von Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf a.D. und Katrin Latki-Baier, PR- und Kommunikationsberaterin geleiteten Workshops war die Förderung einer professionellen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an Gerichten, um die Transparenz und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken.

Kommunikation der Gerichte mit den Medien

Neben dem Schwerpunkt „Social Media“ bekam das Thema „Kommunikation von Justizbehörden mit den Medien“ eine besondere Aufmerksamkeit. Für die Richterschaft war dieser Aspekt von großer Bedeutung, da viele Richterinnen und Richter unsicher im Umgang mit Medienanfragen sind. Grundsätzlich müssen sie mit öffentlichen Aussagen sehr vorsichtig umgehen, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz nicht zu gefährden. Zugleich stehen sie vor der Herausforderung komplexe juristische Sachverhalte laienverständlich darzustellen.

Die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Richterschaft und Pressebüros sowie klare Abstimmungsprozesse thematisierten die Expertinnen ebenfalls, um gut durchdachte Botschaften zu senden. Die Stärkung der internen Kommunikation hin zu einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Richterschaft und Pressesprechern hoben sie als entscheidender Faktor für den Erfolg hervor.

Nutzung von sozialen Medien durch Justizbehörden

Die Referentinnen betonten die wachsende Bedeutung von Social-Media-Plattformen, um zeitnah und direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Sie stellten verschiedene Strategien und Best Practices vor, wie Gerichte Social Media nutzen können, um ihre Reichweite zu erhöhen, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Bürgerschaft zu stärken. Sie beleuchteten dabei sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen.

Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden die Möglichkeit ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und anhand praktischer Fallbeispiele Kommunikationsstrukturen aufzubauen. 


Beratungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kooperation mit dem kosovarischen Premierministerbüro

Rundtischgespräch zu den Herausforderungen der Geldwäschebekämpfung in Kosovo am 14. Juni 2023 in Pristina.
Rundtischgespräch zu den Herausforderungen der Geldwäschebekämpfung in Kosovo am 14. Juni 2023 in Pristina.
Kosovo

In Kooperation mit dem Büro des kosovarischen Premierministers engagierte sich die IRZ von November 2022 bis Ende 2023 in einem Beratungsprojekt zur Geldwäschebekämpfung im Kosovo. Das Auswärtige Amt finanzierte das Projekt.

Der Schwerpunkt der Beratungen lag auf einer umfassenden Analyse des rechtlichen und institutionellen Rahmens der Geldwäschebekämpfung im Kosovo, mit besonderem Fokus auf den allgemeinen Bedingungen für eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Geldwäschestrafrechts und der Vermögensabschöpfung. Basierend auf dieser Analyse wurde dem kosovarischen Premierministerbüro im November 2023 ein Bericht mit konkreten und praktischen Handlungsempfehlungen überreicht.

Den Bericht verfasste ein dreiköpfiges Expertenteam, bestehend aus Herrn Dr. Stefan Trunk, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg und Vorsitzender der Prüfungskommission am Oberlandesgericht Düsseldorf, Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Inhaber der Professur für Deutsches und Europäisches Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Trier sowie Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht (TrIGeko), und Herrn Thomas Seidel, ehemaliger Polizeibeamter im Bundeskriminalamt und der Financial Intelligence Unit (FIU), Senior Compliance Officer in Universalbanken, Dozent für Geldwäschebekämpfung und Gründer der gemeinnützigen Organisation antifinancialcrime.org gGmbH.

Neben der dokumentenbasierten Begutachtung des gesetzlichen Rahmens, reiste das Expertenteam innerhalb eines Jahres dreimal nach Pristina, um mit Vertreterinnen und Vertretern von insgesamt fünfzehn kosovarischen und internationalen Institutionen vertiefende Fachgespräche zu führen. Zusätzlich zu einem Treffen mit Premierminister Albin Kurti im März 2023 wurden unter anderem Arbeitsbesuche bei der Sonderstaatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Berufungsgericht, der FIU, der Polizei, der Zentralbank und der Zollbehörde durchgeführt. Darüber hinaus wurden zwei institutionenübergreifende Rundtischgespräche organisiert, um Herausforderungen und Diskrepanzen bei der Rechtauslegung und -anwendung in der Praxis zu diskutieren.

Ein weiterer integraler Bestandteil des Projekts umfasste die Durchführung von Trainingsveranstaltungen im Bereich der Geldwäscheermittlungen im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten. In diesem Zusammenhang reiste im Dezember 2023 eine 15-köpfige Delegation – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern kosovarischer Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, der FIU und der Zentralbank – nach Deutschland, um Arbeitsgespräche mit deutschen Institutionen zu führen, darunter mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit in Köln, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) der Generalstaatsanwaltschaft Köln, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden.

Trotz der hohen Priorität, die die aktuelle kosovarische Regierung der Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption beimisst, prangert der letzte Fortschrittsbericht der EU-Kommission von November 2023 erneut eine dringend erforderliche Reform des kosovarischen Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Die Analysen des Expertenteams und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, die kosovarische Gesetzgebung an den EU-Besitzstand und internationale Standards anzugleichen und gleichzeitig die Effizienz der Ermittlungsstrukturen zu stärken sowie eine wirksamere Rechtsanwendung durch kosovarische Strafverfolgungs- und Justizbehörden zu fördern.

Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie in der Zeitschrift zur Rechts- und Wirtschaftsentwicklung in den Staaten Mittel- und Osteuropas (WiRO), Ausgabe März 2024.


Regionale Konferenz zu Themen der Verfassungsgerichtsbarkeit

Regionaler Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Thema „Das Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle“, 14. Dezember 2023 in Pristina (Kosovo).
Regionaler Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Thema „Das Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle“, 14. Dezember 2023 in Pristina (Kosovo).
Kosovo und Albanien

Der regionale Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle fand am 14. Dezember 2023 zum zweiten Mal in Folge statt. An der Konferenz nahmen rund 80 Richterinnen und Richter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Gerichte in Pristina (Kosovo) teil.

In ihrem Impulsvortrag stellte Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen auf Einladung der IRZ die deutsche Systematik zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle vor. Im Rahmen von zwei Paneldiskussionen widmeten sich die Teilnehmenden ausgewählten Fachfragen sowie den aktuellen Entwicklungen ihrer Rechtsprechung und den damit verbundenen Herausforderungen.

Der länderübergreifende Erfahrungsaustausch zeichnete sich durch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre mit dynamischen Diskussionen aus. Die Perspektive der deutschen Praxis ergänzte die eingehende Analyse der rechtlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung der vier Gerichte sowie eine vertiefte Betrachtung bewährter Verfahrensweisen.