Besonderheiten der Aussagen minderjähriger Opfer in Strafverfahren

Die Teilnehmenden des Seminars für eine kindgerechte Justiz
Die Teilnehmenden des Seminars für eine kindgerechte Justiz
Kasachstan

Wie geht man als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt mit dem Spannungsfeld zwischen Opferschutz und Wahrheitsaufklärung um? Welche gesetzlichen Instrumente gewährleisten den bestmöglichen Schutz für minderjährige Opfer im Strafverfahren?

Diesen zentralen Fragen widmete sich am 2. / 3. Februar 2026 ein Seminar für die kasachische Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Vertretende anderer Institutionen in Astana.

Im Mittelpunkt des fachlichen Austauschs mit Anne Meier-Göring, Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg (Jugendstrafkammer), und Dr. Johannes Schlichte, Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (Strafkammer), standen kinderrechtsbasierte Standards im Umgang mit minderjährigen Zeuginnen und Zeugen aus deutscher Perspektive. Dabei wurden praxisnahe Lösungsansätze vorgestellt und intensiv diskutiert.

Abschließend wurden auch konkrete Empfehlungen ausgesprochen, die die kasachische Seite systematisch umsetzen möchte. Ziel ist es, die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren besser zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Garantie einer psychosozialen und rechtlichen Begleitung der betroffenen Kinder im Verfahren, um die Rahmenbedingungen für eine kindgerechte Justiz zu verbessern.

Beratung zur Korruptionsbekämpfung mit neuen Partnern

Dr. Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V./ Expertin Internationale Antikorruptionsabkommen (4. von rechts), Prof. Dr. Marat Bashimov, Abgeordneter des Parlaments der Republik Kasachstan (3. von rechts) und Altynai Myrzabekova, für Kasachstan zuständige Mitarbeiterin im internationalen Sekretariat von Transparency International (2. von rechts)
Dr. Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland e.V./ Expertin Internationale Antikorruptionsabkommen (4. von rechts), Prof. Dr. Marat Bashimov, Abgeordneter des Parlaments der Republik Kasachstan (3. von rechts) und Altynai Myrzabekova, für Kasachstan zuständige Mitarbeiterin im internationalen Sekretariat von Transparency International (2. von rechts)
Kasachstan

Derzeit wird in der Madschlis, dem Unterhaus des Parlaments der Republik Kasachstan, intensiv ein neues Gesetz zur Korruptionsbekämpfung diskutiert. Die politischen Auseinandersetzungen verdeutlichen nach wie vor den Bedarf an weiterer Unterstützung durch die IRZ auf diesem Rechtsgebiet.

Vor diesem Hintergrund organisierte die IRZ im August 2025 im Anschluss an ihre Beratungen der Antikorruptionsagentur – diese war im Juni 2025 in den Dienst zur Bekämpfung der Korruption des Nationalen Sicherheitsrats integriert worden – eine Studienreise mit Fachgesprächen in Berlin. Hieran waren Vertreterinnen und Vertreter des kasachischen Parlaments, der Präsidialverwaltung, der Agentur für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes u.a. beteiligt. Ziel war es, deutsche Erfahrungen und best practices einer effektiven Korruptionsbekämpfung und -prävention zu teilen sowie relevante Gesetzesinitiativen und Praktiken im Dialog mit deutschen Kolleginnen und Kollegen zu analysieren.

Während der 3-tägigen Studienreise führten die kasachischen Delegierten Fachgespräche unter anderem beim Deutschen Bundestag, dem BMJV, der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und Transparency International zur Parteienfinanzierung, zu rechtlichen Grundlagen der Korruptionsbekämpfung und zum Erfordernis der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Korruptionsbekämpfung. Besonderen Raum nahmen hierbei z. B. die Themen der Haftung, nicht nur privater sondern auch juristischer Personen bei Korruptionshandlungen im Bankensektor, in der Wirtschaft und in Unternehmen ein sowie die Bestimmungen des deutschen Strafrechts in Bezug auf Bestechung und Begünstigung von Amtsträgerinnen und Amtsträgern. Hier diskutierte man über deutsche Richtlinien im Bereich des öffentlichen Dienstes und im quasi-öffentlichen Sektor bzw. die strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung für das Versprechen von Bestechungsgeldern.

Dauerbrenner Korruptionsbekämpfung

Die Teilnehmenden des Antikorruptions-Seminars in Astana (9. v.r. Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, 8. v.r. Staatsanwalt Markus Menzel); Copyright des Fotos: Antikorruptionsagentur Kasachstan
Die Teilnehmenden des Antikorruptions-Seminars in Astana (9. v.r. Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, 8. v.r. Staatsanwalt Markus Menzel); Copyright des Fotos: Antikorruptionsagentur Kasachstan
Kasachstan

Korruption ist eine Gefahr für den Rechtsstaat, sie behindert sowohl das Wirtschaftswachstum als auch politische Reformen. Kasachstan hat dies erkannt und unternimmt ernsthafte Anstrengungen diesem Problem Abhilfe zu schaffen. Der Bericht der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates „GRECO“ aus 2024 bestätigt, dass Kasachstan dessen Empfehlungen teilweise umgesetzt hat und der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Transparency International für Kasachstan im Vergleich zum Vorjahr um einen Punkt auf insgesamt 40 Punkte angestiegen ist. Die Skala des CPI beginnt bei 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) und endet bei 100 (keine wahrgenommene Korruption). Im Vergleich zu Spitzenländern (Dänemark: 90 Punkte, Finnland 88 Punkte) oder Deutschland mit 75 Punkten zeigt sich aber auch weshalb die Korruptionsbekämpfung weiterhin eine bedeutende Priorität auf der politischen Agenda des Landes bleibt und von den kasachischen Behörden ein entschlosseneres Handeln erfordert.

Seit 2009 pflegt die IRZ einen intensiven Kontakt mit ihren Partnerinstitutionen in der Republik Kasachstan und verfolgt das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz im Land zu fördern. Um einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten, arbeitet sie seit 2023 auch mit der erst in 2019 gegründeten Antikorruptionsagentur zusammen.

Gemeinsam mit der Antikorruptionsagentur richtete die IRZ vom 13. bis 15. Mai 2025 in Astana ein Seminar aus, das sich an Vertretende der Antikorruptionsagentur richtete. Zwei deutsche Staatsanwälte der Wuppertaler Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte erörterten zahlreiche Fälle aus der Praxis und gaben vertiefte Einblicke in die deutschen Strategien zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. Darüber hinaus wurden auch wichtige Themen wie der Umgang mit Interessenkonflikten, die Aufhebung von Immunitäten und die Bekämpfung von Einflussnahme eingehend diskutiert. Das Seminar erwies sich als sinnvolle Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen kasachischen und deutschen Kollegen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und trug zur Stärkung der Fachkompetenzen aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.