Online-Seminar zum HKÜ

Die Referentinnen und Referenten während ihrer Vorträge: Ulrike Kluth, Bundesamt für Justiz; Dr. Christophe Bernasconi, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht; Dr. Gérardine Goh Escolar, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht; Verbindungsrichterin Dr. Joanna Guttzeit (v. oben links nach unten rechts; Screenshots)
Die Referentinnen und Referenten während ihrer Vorträge: Ulrike Kluth, Bundesamt für Justiz; Dr. Christophe Bernasconi, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht; Dr. Gérardine Goh Escolar, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht; Verbindungsrichterin Dr. Joanna Guttzeit (v. oben links nach unten rechts; Screenshots)
Kasachstan

Die IRZ veranstaltete gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan am 9. Dezember 2020 ein Online-Seminar zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ). Das Ziel des Übereinkommens ist, den Status quo durch die sofortige Rückgabe widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder mithilfe der Zusammenarbeit der zentralen Behörden wiederherzustellen.

Das HKÜ ist in Kasachstan am 1. September 2013 in Kraft getreten, und der Europäische Rat ermächtigte durch seinen Beschluss vom 8. Dezember 2016 die Mitgliedstaaten im Interesse der Europäischen Union, den Beitritt Kasachstans zum HKÜ anzunehmen. Im Verhältnis zu Deutschland trat das Übereinkommen zum 1. Mai 2017 in Kraft.

Im Jahr 2015 hatte bereits eine HKÜ-Konferenz mit Kasachstan stattgefunden, an welche die jetzige Zusammenarbeit anknüpfen konnte.

Die IRZ konnte für das Online-Seminar folgende europäische und deutsche Expertinnen und Experten gewinnen:

  • Dr. Christophe Bernasconi, Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
  • Dr. Gérardine Goh Escolar, Erste Sekretärin des ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
  • Ulrike Kluth, Referentin Internationale Sorgerechts-, Kindesentführung-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten im Bundesamt für Justiz
  • Dr. Joanna Guttzeit, Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee, Verbindungsrichterin im Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk, Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk

Dr. Christophe Bernasconi umriss in seinem Beitrag „40 Jahre Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980“ die wesentlichen Errungenschaften des HKÜ und betonte die damit einhergehende Verantwortung für das Kindeswohl in HKÜ-Verfahren.
Dr. Goh Escolar ging in ihrem Vortrag detailliert auf den Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 1 b HKÜ „schwerwiegende Gefahr eines körperlichen und seelischen Schadens für das Kind“ ein und stellte die Anwendung dieser in der Praxis am häufigsten vorkommenden Ausnahmetatbestände und die sich im Einzelfall damit ergebenden Schwierigkeiten näher vor.

Ulrike Kluth stellte die Best Practices des Bundesamts für Justiz im Zusammenhang mit dem Seminarthema vor. Denn das Bundesamt nimmt seine Aufgaben nach den Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts als zentrale Behörde in Deutschland wahr.

Dr. Joanna Guttzeit referierte über die praktische Arbeit und Aufgaben der Richterinnen und Richter in internationalen Kindschaftsverfahren. Dabei ging sie auch auf das Modellprojekt „Mediator im Gericht“ ein. Dort sind Mediatorinnen und Mediatoren bei internationalen Kindschaftsverfahren im Gericht anwesend und informieren die Eltern umfassend über das Mediationsverfahren.

Die kasachischen Referentinnen und Referenten stellten u.a. die aktuelle Lage in Kasachstan, die Rolle der zuständigen Behörde bei internationalen Kindesentführungen sowie die Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kooperation in diesem Bereich vor.

Das Seminar war ein voller Erfolg. Die Teilnehmenden hatten viel Gelegenheit, offene Fragen zu besprechen. Auf beiden Seiten ist das Interesse sehr groß, die Zusammenarbeit zum HKÜ fortzusetzen und weiter zu intensivieren. Die IRZ ist gerne bereit, weitere Veranstaltungsformate auf diesem Gebiet auch zukünftig zu unterstützen.

Beratungen zu den Änderungen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtsverfahren der Republik Kasachstan

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

In Kooperation mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 24. und 27. November 2020 zwei Online-Seminare, um zu den vor kurzem in Kasachstan erfolgten Gesetzesänderungen im Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsgerichtsverfahren zu beraten. Die Referate des Seminars übernahmen die IRZ-Experten:

  • Dr. Michael Scholz, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf,
  • Prof. Dr. jur. Bijan Nowrousian, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
  • Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer im Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, sowie
  • Dr. Christian Reitemeier, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dr. Michael Scholz referierte zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im deutschen Schuldrecht und zu dessen Auswirkungen auf das gesamte deutsche Recht. Prof. Bijan Nowrousian erläuterte die Besonderheiten der Verfahren bei strafrechtlichen Vergehen, im Jugendstrafrecht und gegen Personen, die über Privilegien und Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung verfügen. Dr. Christian Schaich und Dr. Christian Reitemeier widmeten sich der Darstellung von Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Deutschland. Sie gingen in ihren Vorträgen auf folgende Themen ein:

  • Grundlegende Elemente des Rechtsstaatsprinzips
  • Rechtsstaatliche Anforderungen an das Verwaltungshandeln
  • Verwaltungsgerichtliches Verfahren

Das Interesse der kasachischen Teilnehmenden war sehr groß. Die rund 220 Richter und Richterinnen beteiligten sich aktiv mit vielen Fragen an die deutschen Referenten.

Die IRZ plant, im nächsten Jahr weitere Veranstaltungen zur Anwendung der neuen Gesetzesnormen anzubieten.

Online-Seminar zum Thema Geldwäsche

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 18. November 2020 ein Online-Seminar zum Thema Geldwäsche.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Finanztransaktionen mit einem terroristischen und/oder kriminellen Hintergrund notwendig und unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Oberstaatsanwalt Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewinnen. Thomas Junge referierte in seinem Vortrag zum Thema „Bekämpfung organisierter Kriminalität – Geldwäsche“ u.a. über:

  • Zielsetzung und Zweck der Geldwäsche
  • die drei Phasen eines Geldwäschevorgangs: Einspeisung, Verschleierung und Integration
  • rechtliche Grundlagen in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene bei der Geldwäschebekämpfung
  • Internationale Behörden und internationale Zusammenarbeit bzw. Rechtshilfe in diesem Bereich
  • Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt Junge sehr interessiert und hatten viele Fragen an ihn. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. Das Seminar war eine erfolgreiche Veranstaltung, so dass die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie auch weitere Formate zu Themen dieser Art organisieren und begleiten wird.