Online-Seminar zum Thema Geldwäsche

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 18. November 2020 ein Online-Seminar zum Thema Geldwäsche.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Finanztransaktionen mit einem terroristischen und/oder kriminellen Hintergrund notwendig und unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Oberstaatsanwalt Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewinnen. Thomas Junge referierte in seinem Vortrag zum Thema „Bekämpfung organisierter Kriminalität – Geldwäsche“ u.a. über:

  • Zielsetzung und Zweck der Geldwäsche
  • die drei Phasen eines Geldwäschevorgangs: Einspeisung, Verschleierung und Integration
  • rechtliche Grundlagen in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene bei der Geldwäschebekämpfung
  • Internationale Behörden und internationale Zusammenarbeit bzw. Rechtshilfe in diesem Bereich
  • Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt Junge sehr interessiert und hatten viele Fragen an ihn. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. Das Seminar war eine erfolgreiche Veranstaltung, so dass die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie auch weitere Formate zu Themen dieser Art organisieren und begleiten wird.

Zweitägiges Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

IRZ-Experte Rechtsanwalt Markus Scheufele während seines Vortrags (Screenshot)
IRZ-Experte Rechtsanwalt Markus Scheufele während seines Vortrags (Screenshot)
Kasachstan

Gemeinsam mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dem Justizministerium der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 15. und 16. Oktober 2020 ein Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

Die rund neunzig Teilnehmenden aus der Wirtschaft, dem kasachischen Justizministerium und internationalen Verwertungsgesellschaften diskutierten u.a. folgende Themenbereiche:

  • Effizienz und Transparenz in der Rechteverwaltung im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit der WIPO-Praxis sowie der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung dieser Rechte
  • Besonderheiten der verschiedenen Bereiche der kollektiven Rechtewahrnehmung und Erfahrungen von internationalen Verwertungsgesellschaften
  • Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften aus Sicht der EU
  • Verteilungspraxis und die damit einhergehenden Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen der kollektiven Rechtewahrnehmung

Als Experten für Urheberrechtsfragen konnte die IRZ Rechtsanwalt Markus Scheufele gewinnen. In seinem Vortrag „Gerechter Ausgleich für Privatkopien in Deutschland und der EU – juristischer und historischer Hintergrund, Gebührenabgaben und deren Durchsetzung“ skizzierte Scheufele u.a. das deutsche Urheberrechtsgesetz, welches als Folge einer EU-Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft geändert wurde. Er erläuterte das Padawan-Urteil des EuGHs von 2010 zu grundsätzlichen Fragen der Urheberrechtsabgabe für Privatkopien sowie die EGEDA-Entscheidung des EuGHs von 2016. Dort bekräftigte das Gericht sein Padawan-Urteil, nach dem Unternehmen nicht mit Privatkopie-Abgaben belastet werden dürfen. Zum Abschluss seines Referats stellte Markus Scheufele die deutsche Gebührenpraxis in diesem Kontext dar.

Das zweitägige Seminar stieß auf großes Interesse der Teilnehmenden, sodass die IRZ auch in Zukunft weitere Kooperationsmöglichkeiten zu Urheberrechtsthemen unterstützen möchte.

Online-Seminar zum Haager Musterabkommen

Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt Manuel Soria Parra während seines Online-Vortrags zum Haager Musterabkommen
Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt Manuel Soria Parra während seines Online-Vortrags zum Haager Musterabkommen
Kasachstan

Am 17. September 2020 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium der Republik Kasachstan und der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Online-Seminar zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle. An der Veranstaltung nahmen rund 85 Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen teil:

  • Justizministerium der Republik Kasachstan,
  • Justizministerien der Regionen der Republik Kasachstan,
  • Nationales Institut für geistiges Eigentum,
  • Nationale Unternehmervertretung „Atameken“ in Kasachstan sowie
  • Patentanwältinnen und Patentanwälte in Kasachstan.

Das Haager Musterabkommen ist ein System für die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle und wird seitens der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet. Das Abkommen, das die Haager Akte von 1960 und die Genfer Akte von 1999 mit jeweils verschiedenen Rechtsvorschriften umfasst, ermöglicht der Inhaberin oder dem Inhaber eines gewerblichen Musters oder Modells dessen Schutz durch die internationale Registrierung bei der WIPO.

Als IRZ-Experte referierte Manuel Soria Parra zum Thema „Designschutz in Deutschland und Europa“. Manuel Soria Parra ist Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt bei Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er verglich in seinem Vortrag unter anderem den Schutz eingetragener mit dem nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster und skizzierte deren wesentlichen Unterschiede.

Da in Kasachstan aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, der auch den Schutz von nicht eingetragenen Mustern und Modellen betrifft, war die Expertise von Manuel Soria Parra für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem kasachischen Justizministerium besonders interessant und wertvoll.

Die IRZ wird auch zukünftig gerne den Austausch zwischen deutschen Expertinnen und Experten sowie dem kasachischen Justizministerium zu diesen und ähnlichen Themenbereichen unterstützen.