Online-Seminar zum HKÜ
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- Veröffentlicht: Dienstag, 15. Dezember 2020
Die IRZ veranstaltete gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan am 9. Dezember 2020 ein Online-Seminar zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (HKÜ). Das Ziel des Übereinkommens ist, den Status quo durch die sofortige Rückgabe widerrechtlich verbrachter oder zurückgehaltener Kinder mithilfe der Zusammenarbeit der zentralen Behörden wiederherzustellen.
Das HKÜ ist in Kasachstan am 1. September 2013 in Kraft getreten, und der Europäische Rat ermächtigte durch seinen Beschluss vom 8. Dezember 2016 die Mitgliedstaaten im Interesse der Europäischen Union, den Beitritt Kasachstans zum HKÜ anzunehmen. Im Verhältnis zu Deutschland trat das Übereinkommen zum 1. Mai 2017 in Kraft.
Im Jahr 2015 hatte bereits eine HKÜ-Konferenz mit Kasachstan stattgefunden, an welche die jetzige Zusammenarbeit anknüpfen konnte.
Die IRZ konnte für das Online-Seminar folgende europäische und deutsche Expertinnen und Experten gewinnen:
- Dr. Christophe Bernasconi, Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
- Dr. Gérardine Goh Escolar, Erste Sekretärin des ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
- Ulrike Kluth, Referentin Internationale Sorgerechts-, Kindesentführung-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten im Bundesamt für Justiz
- Dr. Joanna Guttzeit, Richterin am Amtsgericht Pankow/Weißensee, Verbindungsrichterin im Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk, Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk
Dr. Christophe Bernasconi umriss in seinem Beitrag „40 Jahre Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980“ die wesentlichen Errungenschaften des HKÜ und betonte die damit einhergehende Verantwortung für das Kindeswohl in HKÜ-Verfahren.
Dr. Goh Escolar ging in ihrem Vortrag detailliert auf den Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 1 b HKÜ „schwerwiegende Gefahr eines körperlichen und seelischen Schadens für das Kind“ ein und stellte die Anwendung dieser in der Praxis am häufigsten vorkommenden Ausnahmetatbestände und die sich im Einzelfall damit ergebenden Schwierigkeiten näher vor.
Ulrike Kluth stellte die Best Practices des Bundesamts für Justiz im Zusammenhang mit dem Seminarthema vor. Denn das Bundesamt nimmt seine Aufgaben nach den Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts als zentrale Behörde in Deutschland wahr.
Dr. Joanna Guttzeit referierte über die praktische Arbeit und Aufgaben der Richterinnen und Richter in internationalen Kindschaftsverfahren. Dabei ging sie auch auf das Modellprojekt „Mediator im Gericht“ ein. Dort sind Mediatorinnen und Mediatoren bei internationalen Kindschaftsverfahren im Gericht anwesend und informieren die Eltern umfassend über das Mediationsverfahren.
Die kasachischen Referentinnen und Referenten stellten u.a. die aktuelle Lage in Kasachstan, die Rolle der zuständigen Behörde bei internationalen Kindesentführungen sowie die Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kooperation in diesem Bereich vor.
Das Seminar war ein voller Erfolg. Die Teilnehmenden hatten viel Gelegenheit, offene Fragen zu besprechen. Auf beiden Seiten ist das Interesse sehr groß, die Zusammenarbeit zum HKÜ fortzusetzen und weiter zu intensivieren. Die IRZ ist gerne bereit, weitere Veranstaltungsformate auf diesem Gebiet auch zukünftig zu unterstützen.