Seminar zu internationalen Haager Übereinkommen

Während des Seminars: Olga Ryl, Shakir Shayakhmetov, Aigul Zhamansariyeva, Zaure Keikibassova, Dr. Joanna Guttzeit, Christian Höhn (von links nach rechts).
Während des Seminars: Olga Ryl, Shakir Shayakhmetov, Aigul Zhamansariyeva, Zaure Keikibassova, Dr. Joanna Guttzeit, Christian Höhn (von links nach rechts).
Kasachstan

Grenzüberschreitende Kindesentführungen und Beweiserhebungen stellen Gerichte in der Praxis international vor großen Herausforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Obersten Gerichtshof und der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan organisierte die IRZ deshalb am 11. und 12. Mai 2023 in Shymkent ein Seminar zum Thema „Die praktische Anwendung der Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 sowie über den Erwerb von Beweismitteln im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970”. Die in hybrider Form umgesetzte Veranstaltung knüpft thematisch an die Seminarreihe des letzten Jahres mit dem Bildungsministerium der Republik Kasachstan an.

Referierende und Teilnehmende erörterten die problematischen und dringenden Fragen der der Umsetzung der beiden Übereinkommen auf internationaler und nationaler Ebene und sprachen über die Hauptprobleme der gerichtlichen Anwendung der Übereinkommen und die Auslegungspraxis. Die Veranstalter ermöglichten den fachlichen Austausch und die Vernetzung unter den Richterinnen und Richtern auf internationaler und nationaler Ebene.

Die Richterin am Obersten Gerichtshof, Zaure Keikibasova, eröffnete die Veranstaltung und führte als Moderatorin durch das Programm. Als internationale Expertinnen und Experten referierten Philippe Lortie, erster Sekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Melissa Ford, Sekretärin der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Christian Höhn, Referatsleiter beim Bundesamt für Justiz sowie RiinAG Dr. Joanna Guttzeit, Verbindungsrichterin beim Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk/ Verbindungsrichterin beim Europäischen Justiziellen Netzwerk.

Das internationale Expertenteam ging in den Vorträgen auf folgende Themen ein:

  • Besonderheiten des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung
  • Gerichtspraxis in Bezug auf dessen Anwendung
  • Zusammenarbeit von Zentralen Behörden, in Deutschland das Bundesamt für Justiz
  • Übereinkommen über Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970: Theorie und Praxis

Seitens Kasachstans beteiligten sich mit Vorträgen Zhanargul Alpysbayeva, Vorsitzende des Jugendgerichts Astana, Akmaral Kusherbayeva, Richterin am Stadtgericht Astana und Olga Ryl, Leiterin der öffentlichen Stiftung "Pravo".

Der Teilnehmerkreis setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Abteilungen der Gerichtsverwaltung, Richterinnen und Richter der spezialisierten nationalen Jugendgerichte der Republik Kasachstan, Richterkoordinatorinnen und Richterkoordinatoren der territorialen und gleichgestellten Gerichte sowie Spezialistinnen und Spezialisten der territorialen Gerichtsverwaltungen, die jeweils für die internationale Rechtshilfe zuständig sind.

Es fand ein intensiver Dialog zwischen den Beteiligten statt. Die Seminarteilnehmenden und Organisatoren bekundeten ihr gegenseitiges Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit. Die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe im nächsten Jahr ist in Planung.

Korruptionsbekämpfung im Fokus

Kasachstan

Als Auftakt einer Fortbildungsreihe zu Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, die die IRZ in Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsagentur der Republik Kasachstan im laufenden Jahr plant, fand am 17. März 2023 ein erstes Online-Seminar zu dem Themengebiet statt.

Zwei deutsche Experten, Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität an der Staatsanwaltschaft Wuppertal und Professor Dr. Bijan Nowrousian von der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW in Münster stellten in ihren Vorträgen folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Antikorruptionspolitik in Deutschland
  • Whistleblower
  • Wirksame Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
  • Interessenkonflikte

Die rund 70 Teilnehmenden waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Abteilungen der Antikorruptionsagentur der Republik Kasachstan.

Da beide Referenten über Fachexpertise und umfangreiche Erfahrungen auf dem Themengebiet verfügen, waren ihre Vorträge praxisorientiert. Dies kam bei den Teilnehmenden sehr gut an. Ein besonderes Interesse galt der Möglichkeit einer anonymen Meldung von Korruptionsfällen und dem Schutz von Whistleblowern in Deutschland.

In Absprache mit der kasachischen Partnerinstitution ist auch eine Veranstaltung zum Themenschwerpunkt Compliance geplant. Damit erweitert die IRZ ihr stimmiges Portfolio in Kasachstan.

Schulung zum Verwaltungsrecht

Schulung zum Verwaltungsrecht in Astana
Schulung zum Verwaltungsrecht in Astana
Kasachstan

Am 1. Juli 2021 ist in Kasachstan das neue Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungs-prozessgesetzbuch der RK (APPK) in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund führt die IRZ seit Ende 2020 Beratungen zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht durch.

Im Rahmen dieser Beratungen fand in Astana am 12. und 13. Oktober 2022 in Kooperation mit der Universität KAZGUU, Zentrum für Verwaltungsrecht und Deutsches Recht eine Schulung zum Thema „Verwaltungsrecht: Theorie und Praxis des Unterrichtens“ statt. Zielgruppe waren Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, die das Verwaltungsrecht lehren.

LMR Dr. Christian Reitemeier, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer, Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien eröffneten die Vortragsreihe mit der Schilderung der juristischen Hochschulausbildung in Deutschland und führten danach Übungen von praktischen Falllösungen durch.

Im Einzelnen behandelten Sie folgende Themen:

  • Einführung in die deutsche Falllösungstechnik
  • Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und ihre Anwendung
  • Erörterung und Lösung eines Falles aus dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts auf der Grundlage deutschen Rechts unter Bezugnahme auf das APPK RK
  • Einzelne Instrumente der öffentlichen Verwaltung (Rechts- und Verwaltungsakte) und ihre Anwendung

Die Rückmeldungen nach der Schulung waren sehr positiv. Da die Veranstaltung in Präsenz stattfand, konnten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit den deutschen Experten unmittelbar austauschen und in persönlichen Gesprächen vertiefen.

Die Beratungen zum Verwaltungsrecht sollen auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden.