Online-Seminar zum Haager Musterabkommen

Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt Manuel Soria Parra während seines Online-Vortrags zum Haager Musterabkommen
Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt Manuel Soria Parra während seines Online-Vortrags zum Haager Musterabkommen
Kasachstan

Am 17. September 2020 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium der Republik Kasachstan und der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Online-Seminar zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle. An der Veranstaltung nahmen rund 85 Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen teil:

  • Justizministerium der Republik Kasachstan,
  • Justizministerien der Regionen der Republik Kasachstan,
  • Nationales Institut für geistiges Eigentum,
  • Nationale Unternehmervertretung „Atameken“ in Kasachstan sowie
  • Patentanwältinnen und Patentanwälte in Kasachstan.

Das Haager Musterabkommen ist ein System für die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle und wird seitens der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet. Das Abkommen, das die Haager Akte von 1960 und die Genfer Akte von 1999 mit jeweils verschiedenen Rechtsvorschriften umfasst, ermöglicht der Inhaberin oder dem Inhaber eines gewerblichen Musters oder Modells dessen Schutz durch die internationale Registrierung bei der WIPO.

Als IRZ-Experte referierte Manuel Soria Parra zum Thema „Designschutz in Deutschland und Europa“. Manuel Soria Parra ist Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt bei Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er verglich in seinem Vortrag unter anderem den Schutz eingetragener mit dem nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster und skizzierte deren wesentlichen Unterschiede.

Da in Kasachstan aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, der auch den Schutz von nicht eingetragenen Mustern und Modellen betrifft, war die Expertise von Manuel Soria Parra für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem kasachischen Justizministerium besonders interessant und wertvoll.

Die IRZ wird auch zukünftig gerne den Austausch zwischen deutschen Expertinnen und Experten sowie dem kasachischen Justizministerium zu diesen und ähnlichen Themenbereichen unterstützen.

Internationale Online-Konferenz „Verfassung im 21. Jahrhundert - Rechtsstaatlichkeit, der Wert des Menschen und die Wirksamkeit des Staates“

IRZ-Experte Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während der Konferenz
IRZ-Experte Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während der Konferenz
Kasachstan

In diesem Jahr feiert die Republik Kasachstan (RK) das 25-jährige Jubiläum ihrer Verfassung. Aus diesem Anlass richtete der Verfassungsrat der RK am 27. August 2020 die internationale Online-Konferenz „Verfassung im 21. Jahrhundert - Rechtsstaatlichkeit, der Wert des Menschen und die Wirksamkeit des Staates“ aus.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser protokollarisch sehr hochrangigen Veranstaltung waren:

  • höchste Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Organe Kasachstans,
  • prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,
  • bekannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen,
  • Präsidenten sowie Richterinnen und Richterinnen der Verfassungsgerichte aus mehr als zwanzig Staaten.

Aus dem Kreis der IRZ-Partnerstaaten nahmen u.a. Usbekistan, Kirgisistan, die Russische Föderation und die Ukraine an der Online-Konferenz teil.

Der Präsident des Verfassungsrats der RK, Kairat Mami, eröffnete die Konferenz und verlas das Grußwort des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan, Nursultan Nasarbajew. Anschließend sprach Kasachstans Präsident Kasim-Jomart Tokajew ein Grußwort. Er betonte in seiner Ansprache, dass die Geschichte überzeugend das Streben des Volkes nach Rechtsstaatlichkeit, nach Gewährleistung der Grundrechte und Freiheiten der Menschen lehre. Im Namen der IRZ begrüßte anschließend auch deren Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Den thematischen Schwerpunkt der Veranstaltung bildeten die Bedeutung der Grundwerte und deren Schutz in Zeiten der Pandemie. Als IRZ-Experte beteiligte sich Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an der Konferenz mit einem Vortrag zum Thema „Schutz der verfassungsmäßigen Menschenrechte und demokratischen Werte in der Zeit der Coronavirus-Pandemie: Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland“. Er berichtete u.a. darüber, wie Verfassungs- und Verwaltungsgerichte in Deutschland mit dem Schutz der Grundrechte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie umgehen.

Die Konferenz, die live auf YouTube übertragen wurde, war in drei Sessions aufgeteilt:

  • Verfassung und Rechtsstaat – Herausforderungen und Lösungen
  • Schutz der verfassungsgemäßen Grundrechte und demokratischen Werte im Zuge der digitalen Transformation
  • Verfassungsrechtliche Prinzipien bei der Erneuerung eines modernen und effizienten Staates

Zwanzig hochrangige Referentinnen und Referenten sorgten für einen vielschichtigen internationalen Erfahrungsaustausch, der sich auch ausführlich den verfassungsrechtlichen Aspekten der Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie widmete.

Seminar zur Kompetenzaufteilung zwischen den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

Am 24. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan das Online-Seminar „Strafverfolgung: Kompetenzaufteilung der Behörden der vorgerichtlichen Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft“.

Die Veranstaltung war hochrangig besetzt. Unter den Teilnehmenden waren Yerlik Kenenbayev, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kasachstan, Prof. Dr. Igor Rogov, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung „Фонд Первого Президента Республики Казахстан“ (Fond Pervogo Prezidenta Respubliki Kazakhstan = Stiftung des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan), sowie Jogan Merkel, Mitglied des Verfassungsrats der Republik Kasachstan. Alle drei sprachen zu Beginn des Seminars Grußworte.

Als IRZ-Experte wirkte Oberstaatsanwalt Andreas Stüve, Abteilungsleiter Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, mit. Er referierte u.a. über die Stellung sowie zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren sowie über das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Das Online-Seminar ermöglichte einen intensiven Austausch zum Thema und belegte den Weiterbildungsbedarf der kasachischen Partner im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. Den möchte die IRZ auch zukünftig mit entsprechenden Maßnahmen erfüllen.