Die Mediatorinnen aus Montenegro vor der IHK Frankfurt/Main Montenegro
„Wirtschaftsmediation“ war das Thema eines Arbeitsbesuchs in Frankfurt am Main vom 14. bis 17. November 2022, zu dem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die IRZ eine Gruppe von montenegrinischen Mediatorinnen einlud. Unterstützt wurde dieses Projekt vom Zentrum für alternative Streitbeilegung Montenegros und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main, in deren Räumen die Schulungen stattfanden.
Die Teilnehmenden sind in ihrem Heimatland als Ausbilderinnen im Bereich der Mediation tätig und auch die IHK Frankfurt am Main ist im Bereich der Mediatorenausbildung aktiv. Das Programm des dreitägigen Arbeitstreffens bestand daher aus Vorträgen, Diskussionsrunden und Rollenspielen, die von der Rechtsanwältin Prof. Dr. Renate Dendorfer-Ditges und der Rechtsanwältin und Solicitor (England & Wales) Anke Beyer gestaltet wurden.
Kombination von Präsenz- und Online-Elementen
Diese Präsenzelemente wurden durch Online-Zuschaltungen ergänzt, in deren Rahmen die wichtigsten Akteure der Mediation in Deutschland und ihre Aktivitäten vorgestellt wurden. Im Mittelpunkt stand hier die Frage der Qualitätssicherung und der Umgang mit schwierigen Situationen in der Mediation.
Rechtspolitische Dimension der Veranstaltung
Die Teilnehmerinnen erhielten so ein umfassendes Bild von der Mediation in Deutschland und viele Anregungen für ihre eigene praktische Arbeit, die helfen werden, die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in Montenegro umzusetzen. Die Veranstaltung leistet einen Beitrag zur effektiven Lösung von Rechtsstreitigkeiten, die auch Gegenstand der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem montenegrinischen Justizministerium – dem Gründer des Zentrums für alternative Streitbeilegung Montenegros –und dem BMJ ist.
Am 23. Juni 2022 stellte die IRZ im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung zum Zivilprozessrecht am Justizausbildungszentrum Montenegros ihren neuen Lehrfilm "Wie Richterinnen und Richter Zivilverfahren durch aktive Verfahrensleitung und Unterstützung von Vergleichen beschleunigen können“ vor.
Der Film gewährt Richterinnen und Richtern einen direkten Einblick in die deutsche Rechtspraxis und startet deshalb mit einem Mitschnitt einer Einführung in den Sach- und Streitstand und der anschließenden erfolgreichen Vergleichsverhandlung vor einem deutschen Zivilgericht.
Die im Vor- und Abspann des Films eingeblendeten Texte und Übersetzungen der einschlägigen §§ 138 und 278 der deutschen Zivilprozessordnung runden den Informationsgehalt des Films ab.
In den anschließenden Interviews schildern ein Zivilrechtsprofessor aus Serbien sowie mazedonische und montenegrinische Teilnehmende an früheren Arbeitsbesuchen in Deutschland ihre persönlichen Eindrücke von der deutschen Gerichtspraxis und deren Umsetzbarkeit im eigenen nationalen Recht.
Die Diskussion nach der Vorführung des Lehrfilms zeigte, dass solche Filme ein hervorragendes Mittel zur Anregung intensiver fachlicher Diskussionen darstellen.
Eine Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichte die Entstehung des IRZ-Lehrfilms. An dem Projekt haben mitgewirkt: das Landgericht Köln, die Akademie für Richter- und Staatsanwaltschaft „Pavel Shatev“ in Nordmazedonien und das Zentrum für die Ausbildung der Richter- und Staatsanwaltschaft in Montenegro.
Die IRZ setzt den Lehrfilm künftig bei Veranstaltungen ein und stellt diesen auf ihrer Homepage unter „Mediathek – Schulungsfilme“ zur Ansicht bereit, um damit einen möglichst großen Adressatenkreis zu erreichen. Der Film steht auch in bosnisch/kroatisch/montenegrinisch/serbischer sowie in mazeondischer Sprache zur Verfügung.
Neu erschienen ist die von der IRZ herausgegebene Übersetzung des deutschen Strafgesetzbuchs in das Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbische, zu der der wissenschaftliche Leiter des Instituts für Ostrecht in Regensburg, Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, die Einleitung verfasst hat.
Das Buch ist Teil einer Reihe von Publikationen mit Übersetzungen deutscher Gesetze in die Sprachen der Partnerstaaten in Südosteuropa, die die Rolle des deutschen Rechts als Orientierungsrecht bei der Rechtstransformation stärken sollen. Dass sie diesen Zweck erfüllen, bestätigte mit Bezug auf die gleichartige Übersetzung des Strafgesetzbuchs in das Mazedonische erst kürzlich der Justizminister von Nordmazedonien, Prof. Dr. Nikola Tupancheski, der selbst Professor für Strafrecht ist und bis zu seinem Amtsantritt Mitglied der dortigen Expertenkommission für die Reform des Strafgesetzbuchs war.
Die Übersetzungen dienen nicht nur zur Information von Expertengruppen, die an den Entwürfen von Reformgesetzen arbeiten, sondern werden auch von rechtsvergleichend arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, grenzüberschreitend tätigen Praktikerinnen und Praktikern und Studierenden genutzt. Außerdem sind sie ein gerne genutztes Hilfsmittel für die Erlernung der deutschen Rechtsterminologie.