Regionale Verfassungsgerichtskonferenz in Budva

Hans Günther Mattern, deutscher Botschafter in Montenegro
Hans Günther Mattern, deutscher Botschafter in Montenegro
Montenegro

Vom 23. bis 25 Mai 2018 fand im montenegrinischen Budva eine Regionalkonferenz zu Fragen der Zuständigkeit der Verfassungsgerichte in Abgrenzung zur Zuständigkeit der Obersten Gerichte statt. Die Veranstaltung wurde vom Verfassungsgericht des Gastgeberlandes gemeinsam mit der IRZ ausgerichtet und wandte sich an Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien sowie Slowenien.

Die Konferenz eröffneten Vizepremier und Justizminister Zoran Pažin, der Präsident des montenegrinischen Verfassungsgerichts, Dr. Dragoljub Drašković, sowie der deutsche Botschafter in Montenegro, Hans Günther Mattern.

Daran schlossen sich Berichte aus den Teilnehmerstaaten an. Referentinnen und Referenten waren:

  • Dr. Dragoljub Draškovic, Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro,
  • Nikola Ivanovksi, Präsident des Verfassungsgerichts von Mazedonien
  • Valerija Galić, Verfassungsrichterin, Bosnien und Herzegowina,
  • Dr. Mato Arlović, Verfassungsrichter, Kroatien,
  • Miroslav Nikolić, Verfassungsrichter, Serbien, und
  • Dr. Matej Accetto, Verfassungsrichter, Slowenien.

Das deutsche Referat mit dem Titel „Die Verletzung der Verfassung durch ordentliche Gerichte als Grenze der Zuständigkeit für die Verfassungsgerichte“ hielt Winfried Schubert, der als ehemaliger Präsident des Landesverfassungsgerichts für Sachsen-Anhalt und des Oberlandesgerichtes Naumburg in herausgehobenen Positionen Erfahrungen in beiden behandelten Gerichtsbarkeiten gesammelt hat.

Die vielfältigen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus sechs Ländern flossen in eine lebhafte Diskussion ein. Ausgehend vom Grundsatz des judicial self restraint (richterliche Selbstbeschränkung) wurden dabei Fallgruppen vorgestellt, in denen die Verfassungsgerichte ausnahmsweise Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufhoben, weil diese nicht nur einfaches Gesetzesrecht, sondern Grundrechte verletzt hatten.

Zur Abgrenzung wurde mehrfach die Schuhmann‘sche Formel herangezogen, die - frei formuliert - besagt, dass Entscheidungen von Gerichten trotz etwaiger Rechtsfehler dann verfassungsgemäß sind, wenn die von ihnen gefundene Lösung verfassungsgemäß wäre, wenn der Gesetzgeber selbst diese Lösung vorgeschrieben hätte.

Die praktische Bedeutung des Themas belegt u.a. der Umstand, dass das montenegrinische Verfassungsgericht gegenwärtig einem Drittel aller Verfassungsbeschwerden gegen Urteile stattgibt.

Seminar in Podgorica zum Thema Zwangsvollstreckungsrecht

Blick in den Veranstaltungssaal
Blick in den Veranstaltungssaal

Am 15. September fand in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica das von der IRZ gemeinsam mit dem Zentrum für die Ausbildung in der Gerichtsbarkeit und in der Staatsanwaltschaft veranstaltete Seminar „Vollstreckung und Sicherung von Forderungen“ statt. Das Seminar richtete sich erstmals gemeinsam an Richterinnen und Richter sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

Die Veranstaltung wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Zentrums, Senka Danilović, und dem Präsidenten der Kammer der Gerichtsvollzieher, Vidak Latković, eröffnet. Im Anschluss daran unterzeichneten das Zentrum und die Kammer eine Zusammenarbeitsvereinbarung zur gemeinsamen Ausbildung der oben genannten Berufsgruppen bei Themen des Zwangsvollstreckungsrechts.

Der direkte Austausch zwischen Richterinnen und Richtern sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ermöglichte besonders intensive Diskussionen der Referate von Richterin Milena Matović aus Podgorica und Prof. Dr. Aleš Galič aus Ljubljana, der die slowenische Praxis vorstellte. Hierbei reichte die Spanne der behandelten Themen von Problemen bei der ordnungsgemäßen Zustellung über die Besonderheiten der Vollstreckung in Familiensachen bis hin zu Fragen des Gegenstandswertes.

Die engagierte Diskussion hob auch der deutsche Botschafter Hans Günther Mattern hervor, der nach einem Grußwort selbst am Seminar teilnahm. Er stellte ausdrücklich fest, dass er während seiner Zeit in Montenegro noch keine Weiterbildungsveranstaltungen besucht habe, bei der so intensiv diskutiert worden sei.

Die Veranstaltung setzte die langjährige Zusammenarbeit mit Schwerpunkt auf dem Zivilrecht zwischen der IRZ und dem Zentrum für die Ausbildung in der Gerichtsbarkeit und in der Staatsanwaltschaft fort.

Diskussion mit hochrangiger Beteiligung zu Stellungnahmen des CCJE in Podgorica

Am 15. Mai wurde in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica im Rahmen einer hochrangig besetzten Konferenz die Übersetzung der Stellungnahmen des Europäischen Beirats der Europäischen Richter (CCJE) vorgestellt. Eingeladen hatten die Herausgeber des fast 400-seitigen Werks (Download als PDF-Dokument), das montenegrinische Zentrum für die Aus- und Weiterbildung in der Justiz und in der Staatsanwaltschaft und die IRZ.

An das Grußwort des deutschen Botschafters Hans Günther Mattern schlossen sich die Eröffnungsbeiträge der Präsidentin des Verwaltungsauschusses des Zentrums, Senka Danilovic, Richterin am höheren Gericht in Podgorica, und der IRZ durch Dr. Stefan Pürner an.

Die Referate, bei denen ausgewählte Stellungnahmen und die entsprechende Rechtsprechung des EGMR vorgestellt wurden, hielten

  • Valentina Pavličić, Regierungsvertereterin Montenegros vor dem EGMR und Vertreterin Montenergos im CCJE, und
  • Andrea Titz, Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins und Direktorin des Amtsgerichts Wolfratshausen.

Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern befanden sich Gerichtspräsidenten, Richter am Obersten Gericht und auch ein ehemaliger Justizminister. Diese Zusammensetzung führte zu einer facettenreichen Diskussion, bei der auch die qualitativen Anforderungen an den Inhalt von Gerichtsentscheidungen ausführlich besprochen wurden.

Ein wiederholt vorgetragener Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war die weitere Vertiefung der in den Stellungnahmen angesprochenen Themen in weiteren Veranstaltungen.
Das Werk mit den Übersetzungen wird von der IRZ auch in den anderen Staaten der Region mit (sehr) ähnlichen Sprachen verbreitet.