Internationale Menschenrechtskonventionen in der algerischen Rechtsprechung

Eröffnung der Schulung „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“ vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier.
Eröffnung der Schulung „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“ vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier.
Algerien

Die IRZ veranstaltete vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier in Zusammenarbeit mit dem dortigen Justizministerium eine Schulung zum Thema „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“, zu der algerische und deutsche Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender zusammenkamen.

Austausch zwischen Algerien und Deutschland fördern

Die Maßnahme richtete sich vor allem an die Richterschaft und an Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte. Ziel war es, einen fachlichen Austausch über die Bedeutung internationaler Menschenrechtskonventionen und deren Implementierung auf nationaler Ebene sowie über die Rolle der Justiz beim Menschenrechtsschutz zu ermöglichen. Dadurch sollen die Teilnehmenden darin geschult werden, Menschenrechtsstandards in der täglichen juristischen Praxis stärker zu berücksichtigen.

Zu Beginn gaben Herr Ahmed Berrich, Richter der Regionaldirektion für spezialisierte Strafjustiz und Jonas Hein, LL.M., Referent im Referat Menschenrechte des Bundesministeriums der Justiz einen Überblick über die historische Entwicklung der Menschenrechte und internationaler Menschenrechtskonventionen. Nach diesem Einstieg vertieften Laalaa Chokri, Staatsanwalt am Gericht Boudouaou und Prof. Dr. Reinhard Gaier, Bundesverfassungsrichter a.D., die Informationen durch weitere Beiträge zur Verankerung und Umsetzung der Menschenrechte in der jeweiligen nationalen Rechtsprechung. Neben der Besonderheit der Menschenrechte thematisierten die Referierenden auch aktuelle Herausforderungen, wobei deutlich wurde, dass der Justiz eine besondere Rolle dabei zukommt die Menschenrechte in der Rechtsprechung zu wahren und weiterhin zu stärken. Diese Themen hoben Prof. Dr. Gaier und Said Abbes, Untersuchungsrichter am Gericht Tizi Ouzou in ihren Vorträgen besonders hervor. Die Teilnehmenden und die Referenten diskutierten auch rechtsphilosophische Fragestellungen.

Praktische und rechtsphilosophische Fragen zum Menschenrechtsschutz

Die Teilnehmenden zeigten sich sehr interessiert an der Umsetzung der Menschenrechte in ihrer juristischen Praxis sowie an der Berücksichtigung lokaler Besonderheiten bei der effektiven und menschenrechtssensiblen Rechtsprechung.

Insgesamt profitierten 30 Personen von dem Austausch mit den zwei deutschen Experten. Die IRZ plant weitere Veranstaltungen in Kooperation mit dem Justizministerium Algeriens.

Erfahrungsaustausch zum Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien

Teilnehmende des Erfahrungsaustauschs zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien am 8. und 9. November 2022.
Teilnehmende des Erfahrungsaustauschs zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien am 8. und 9. November 2022.
Algerien

Am 8. und 9. November 2022 realisierte die IRZ gemeinsam mit dem Justizministerium Algeriens und der nationalen Investitionsagentur einen Erfahrungsaustausch zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, zunächst nationale und völkerrechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen, aber auch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Algerien darzustellen. Daran anschließend informierten sich die Teilnehmenden über gesetzliche und gerichtliche Anforderungen zur Förderung von Investitionen. Hierbei spielte auch die Digitalisierung und Modernisierung von Verfahrensführung und der dadurch verbesserte Zugang zur Justiz eine besondere Rolle. Abschließend zeigten die Vortragenden gerichtliche und außergerichtliche Garantien für ausländische Investitionen auf, wie bspw. völkerrechtliche Schiedsverfahren sowie Mediation und Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Die Erfahrungen und Perspektiven aus Algerien, Deutschland und Tunesien wurden vorgetragen von:

  • Ahmed Berishi, Leiter der Abteilung Forschung und Planung, zuständig für Großprojekte im Justizministerium Algeriens
  • Safia Kouirat, Leiterin der Abteilung Forschung und Expertise bei der nationalen Agentur für Förderung der Investitionen von Algerien
  • Jamal Abdali, Direktor für bilaterale Wirtschafts- und Finanzbeziehungen im Finanzministerium
  • Qasi Abdullah Raouf, Referent für Forschung und Planung beim Ministerbüro im Justizministerium Algerien
  • Ammar Gomri, Generalinspektor des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit
  • Fayza Jundi, Richterin bei der Seegerichtskammer im Bezirk von Blida
  • Prof. Dr. Julian Scheu, LL.M., Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Internationales Investitionsrecht und Geschäftsführer des International Investment Law Centre Cologne (IILCC) an der Universität zu Köln
  • Dr. Manuela F. Doughan, LL.M., Rechtsanwältin und Senior Associate
  • Dr. Hatem Rouatbi, Universitätsprofessor, Leiter des Forschungslabors zur alternativen Streitbeilegung an der Juristischen Fakultät zu Tunis und Anwalt beim Kassationsgerichtshof Tunesiens

Aufgrund der vielfältigen Zielgruppe (Ministerialbeamte aus Justiz-, Wirtschafts- und Außenministerium sowie Richterschaft) diskutierten die Teilnehmenden lebhaft und kontrovers.

Erfahrungsaustausch zum Thema Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien

Algerien

In Kooperation mit dem algerischen Justizministerium veranstaltete die IRZ vom 1. bis 2. Dezember 2021 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien“. Das Ministerium und die Richterschaft Algeriens waren mit insgesamt 75 Teilnehmenden zugeschaltet, vertreten waren dabei zahlreiche Gerichtsbezirke aus dem ganzen Land.

Für die IRZ nahmen folgende Expertinnen und Experten teil:

  • Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
  • Alexander Heinen, Rechtsanwalt, Bonn
  • Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club

Die algerische Seite war durch folgende Expertinnen und Experten vertreten:

  • Lidia Fes, Vorsitzende Richterin, Justizministerium
  • Esmahene Abdelwahed, Richterin am Gericht Senia
  • Faissel Sifwan, Vorsitzender Richter am Gericht Tipasa
  • Halim Guisa, Ermittlungsrichter im Strafjustizzentrum am Gericht Constantine
  • Mohamed Amine Kentar, Leiter der Abteilung für Ordnungswidrigkeiten am Gericht Constantine
  • Richterin Barkane, Leiterin der Abteilung für Handelssachen

Aus Tunesien war als Experte zugeschaltet:

  • Dr. Hatem Rouatbi, Leiter der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden an der Rechtsfakultät der Universität Tunis El Manar, Rechtsanwaltskanzlei Al Taqeeb, Tunis

Algerien fördert aktuell verstärkt den Aufbau der inländischen Wertschöpfung. Hierzu ist eine Steigerung von Investitionen aus dem Ausland erforderlich. Zur Schaffung von Investitionsanreizen bedarf es einer Anpassung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier bot die Veranstaltung ein Diskussionsforum zu Möglichkeiten der Sicherstellung von ausländischen Investitionen in Algerien und in Deutschland, zur Schaffung von Investitionsanreizen durch internationale und regionale Garantieabkommen, durch bilaterale Investitionsschutzverträge sowie durch Möglichkeiten der Streitbeilegung (Schiedsgerichtsbarkeit).

Die Diskussionen waren ausgesprochen lebhaft und die Rückfragen an die Expertinnen und Experten fachlich sehr detailliert, etwa zu praktischen Aspekten des Investitionsschutzes oder verfahrensrechtlichen Fragen der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Expertinnen und Experten zeigten den Teilnehmenden Möglichkeiten zur Schaffung von Investitionsanreizen durch rechtliche Sicherstellung und Garantien auf.