Expertengespräch zur Implementierung internationaler Standards im algerischen Strafvollzug

Dr. Stefan Cassone, Leiter der Strafvollzugsbehörde Duisburg Hamborn, bei seinem Vortrag über die Ausbildung des Strafvollzugspersonals
Dr. Stefan Cassone, Leiter der Strafvollzugsbehörde Duisburg Hamborn, bei seinem Vortrag über die Ausbildung des Strafvollzugspersonals
Algerien

Am 23. und 24. Mai 2023 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit der algerischen Strafvollzugsbehörde eine Konferenz zum Thema „Implementierung internationaler Standards im algerischen Strafvollzug“ in Algier. Teilgenommen haben rund 30 algerische Beamte aus dem Justizvollzug und der Ministerialebene.

Erfahrungsaustausch zwischen Algerien und Deutschland

Die zweitätige Veranstaltung bildet die Nachhaltigkeitsphase eines Tandemprojekts, welches durch Mittel des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministeriums der Justiz finanziert wurde. In dem Projekt erarbeiteten algerische und deutsche Expertinnen und Experten in Arbeitsgruppen ein Handbuch mit Empfehlungen für den algerischen Strafvollzug. Nach Abschluss des Projekts kamen nun Expertinnen und Experten zusammen, um von ihren Erfahrungen in der praktischen Umsetzung zu berichten bzw. die Implementierung der Handbücher zu fördern.

Von deutscher Seite nahmen Herr Kai Abraham, Leider der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin sowie Herr Dr. Stefan Cassone, Leiter der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn teil, die bereits im vorherigen Tandemprojekt involviert waren und maßgeblich zu dessen Erfolg beigetragen haben.

Zu Beginn der Veranstaltung richtete der Leiter der algerischen Strafvollzugsbehörde Herr Essaïd Zreb ein Grußwort an alle Teilnehmenden und betonte den Wert der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Deutschland und Algerien. Anschließend gab es von algerischer und deutscher Seite eine Einführung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Rechtspraxis im Strafvollzug.

Nachfolgend wurden 4 Themenschwerpunkte behandelt:

  1. die menschenrechtskonforme Behandlung von Inhaftierten während des Aufnahmeverfahrens,
  2. die Erstellung eines individuellen Vollzugsplans und Klassifizierung von Inhaftierten,
  3. bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit externen Akteuren sowie
  4. aktuelle Entwicklungen der Aus- und Weiterbildung des Strafvollzugspersonals.

Nach Impulsvorträgen und Erfahrungsberichten tauschten sich die Teilnehmenden mit den deutschen Experten aus. Insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit externen Akteuren sowie die Weiterbildung des Strafvollzugspersonals deckten sich viele Erfahrungen. So wurde der Einbeziehung externer Akteure (z.B. religiöse und kulturelle Akteure sowie Bildungseinrichtungen) eine wichtige und unersetzliche Rolle im Hinblick auf die Resozialisierung von Inhaftierten zugesprochen und die Wichtigkeit insbesondere bzgl. der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt betont. Der Nutzen von Schulungen zu Soft Skills – wie etwa Kommunikationsfähigkeit und Konfliktmanagement – für das Vollzugspersonal durch Rollen- und Simulationsspiele wurde von beiden Seiten ebenfalls hervorgehoben. Unterschiedliche Herangehensweisen in Deutschland und Algerien – wie zum Beispiel im Bereich der Klassifizierung Inhaftierter – wurden umfassend diskutiert und abgewogen.

Auch viele Medien vor Ort berichteten über die Veranstaltung, sodass die Ergebnisse der Konferenz über den Teilnehmendenkreis hinaus bekannt wurden.

Interesse an einer intensiven und praxisorientierten Weiterarbeit am Thema wurde von allen Seiten bekundet.

Internationale Menschenrechtskonventionen in der algerischen Rechtsprechung

Eröffnung der Schulung „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“ vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier.
Eröffnung der Schulung „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“ vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier.
Algerien

Die IRZ veranstaltete vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier in Zusammenarbeit mit dem dortigen Justizministerium eine Schulung zum Thema „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“, zu der algerische und deutsche Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender zusammenkamen.

Austausch zwischen Algerien und Deutschland fördern

Die Maßnahme richtete sich vor allem an die Richterschaft und an Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte. Ziel war es, einen fachlichen Austausch über die Bedeutung internationaler Menschenrechtskonventionen und deren Implementierung auf nationaler Ebene sowie über die Rolle der Justiz beim Menschenrechtsschutz zu ermöglichen. Dadurch sollen die Teilnehmenden darin geschult werden, Menschenrechtsstandards in der täglichen juristischen Praxis stärker zu berücksichtigen.

Zu Beginn gaben Herr Ahmed Berrich, Richter der Regionaldirektion für spezialisierte Strafjustiz und Jonas Hein, LL.M., Referent im Referat Menschenrechte des Bundesministeriums der Justiz einen Überblick über die historische Entwicklung der Menschenrechte und internationaler Menschenrechtskonventionen. Nach diesem Einstieg vertieften Laalaa Chokri, Staatsanwalt am Gericht Boudouaou und Prof. Dr. Reinhard Gaier, Bundesverfassungsrichter a.D., die Informationen durch weitere Beiträge zur Verankerung und Umsetzung der Menschenrechte in der jeweiligen nationalen Rechtsprechung. Neben der Besonderheit der Menschenrechte thematisierten die Referierenden auch aktuelle Herausforderungen, wobei deutlich wurde, dass der Justiz eine besondere Rolle dabei zukommt die Menschenrechte in der Rechtsprechung zu wahren und weiterhin zu stärken. Diese Themen hoben Prof. Dr. Gaier und Said Abbes, Untersuchungsrichter am Gericht Tizi Ouzou in ihren Vorträgen besonders hervor. Die Teilnehmenden und die Referenten diskutierten auch rechtsphilosophische Fragestellungen.

Praktische und rechtsphilosophische Fragen zum Menschenrechtsschutz

Die Teilnehmenden zeigten sich sehr interessiert an der Umsetzung der Menschenrechte in ihrer juristischen Praxis sowie an der Berücksichtigung lokaler Besonderheiten bei der effektiven und menschenrechtssensiblen Rechtsprechung.

Insgesamt profitierten 30 Personen von dem Austausch mit den zwei deutschen Experten. Die IRZ plant weitere Veranstaltungen in Kooperation mit dem Justizministerium Algeriens.

Erfahrungsaustausch zum Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien

Teilnehmende des Erfahrungsaustauschs zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien am 8. und 9. November 2022.
Teilnehmende des Erfahrungsaustauschs zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien am 8. und 9. November 2022.
Algerien

Am 8. und 9. November 2022 realisierte die IRZ gemeinsam mit dem Justizministerium Algeriens und der nationalen Investitionsagentur einen Erfahrungsaustausch zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, zunächst nationale und völkerrechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen, aber auch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Algerien darzustellen. Daran anschließend informierten sich die Teilnehmenden über gesetzliche und gerichtliche Anforderungen zur Förderung von Investitionen. Hierbei spielte auch die Digitalisierung und Modernisierung von Verfahrensführung und der dadurch verbesserte Zugang zur Justiz eine besondere Rolle. Abschließend zeigten die Vortragenden gerichtliche und außergerichtliche Garantien für ausländische Investitionen auf, wie bspw. völkerrechtliche Schiedsverfahren sowie Mediation und Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Die Erfahrungen und Perspektiven aus Algerien, Deutschland und Tunesien wurden vorgetragen von:

  • Ahmed Berishi, Leiter der Abteilung Forschung und Planung, zuständig für Großprojekte im Justizministerium Algeriens
  • Safia Kouirat, Leiterin der Abteilung Forschung und Expertise bei der nationalen Agentur für Förderung der Investitionen von Algerien
  • Jamal Abdali, Direktor für bilaterale Wirtschafts- und Finanzbeziehungen im Finanzministerium
  • Qasi Abdullah Raouf, Referent für Forschung und Planung beim Ministerbüro im Justizministerium Algerien
  • Ammar Gomri, Generalinspektor des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit
  • Fayza Jundi, Richterin bei der Seegerichtskammer im Bezirk von Blida
  • Prof. Dr. Julian Scheu, LL.M., Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Internationales Investitionsrecht und Geschäftsführer des International Investment Law Centre Cologne (IILCC) an der Universität zu Köln
  • Dr. Manuela F. Doughan, LL.M., Rechtsanwältin und Senior Associate
  • Dr. Hatem Rouatbi, Universitätsprofessor, Leiter des Forschungslabors zur alternativen Streitbeilegung an der Juristischen Fakultät zu Tunis und Anwalt beim Kassationsgerichtshof Tunesiens

Aufgrund der vielfältigen Zielgruppe (Ministerialbeamte aus Justiz-, Wirtschafts- und Außenministerium sowie Richterschaft) diskutierten die Teilnehmenden lebhaft und kontrovers.