Algerien – Jahresbericht 2021
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- Veröffentlicht: Dienstag, 13. September 2022
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Nach einem Referendum zur Verfassungsänderung im November 2020, an dem sich lediglich 24 % der Wahlberechtigten beteiligten, sieht die algerische Verfassung nunmehr eine Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten wie auch der Parlamentsabgeordneten auf zwei Wahlperioden vor und es wurden wirtschaftliche und soziale Rechte der Bürgerinnen und Bürger erweitert. Dennoch dauerten die Proteste der „Hirak“-Bewegung weiterhin an. Dies führte im Februar 2021 zur Auflösung des Parlaments durch den Präsidenten Abdelmadjid Tebboune und zu vorgezogenen Parlamentswahlen im Juni 2021. Die Regierungspartei blieb stärkste Kraft, jedoch war die Beteiligung auch an diesen Wahlen sehr gering. Die „Hirak“-Bewegung und oppositionelle Parteien hatten aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation wie auch aus Unzufriedenheit mit den Maßnahmen der Regierung gegen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zum Wahlboykott aufgerufen.
Um den Protesten zu begegnen, hatte die algerische Regierung bereits im Februar 2020 einen Aktionsplan (Plan d’action du gouvernement pour la mise en oeuvre du programme du Président de la République) erarbeitet. Dieser sieht umfangreiche und grundlegende Reformen im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich sowie die Förderung des Rechtsstaats und die Modernisierung des Justizwesens vor. Letzteres umfasst insbesondere die Stärkung der Unabhängigkeit und die Steigerung der Effizienz der Justiz, die Bekämpfung von Korruption sowie die Schaffung eines gleichberechtigten und fairen Zugangs zu Recht und Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger. Im Nachgang zu den Parlamentswahlen 2021 erfolgte auch eine Neubesetzung des Justizressorts. Neuer Justizminister ist seit Juli 2021 Herr Abderrachid Tebbi, zuvor Präsident des Obersten Gerichtshofs.
Konzeption
Die IRZ unterstützt die algerische Justiz gemäß den im Aktionsplan der Regierung vom Februar 2020 festgelegten Prioritäten zur Reform und Modernisierung des Justizwesens. Vertieft wurde die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen der Rechtspflege und Digitalisierung der Justiz sowie im Strafrecht, wie etwa bei der Umsetzung der entsprechenden internationalen Abkommen, denen Algerien beigetreten ist. Erweitert wurde die Zusammenarbeit zudem auf den Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Die gemeinsamen Aktivitäten können mittlerweile auch im digitalen Format erfolgreich durchgeführt werden.
Tätigkeitsschwerpunkte 2021
Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Online-Seminar zum Thema „Asyl- und Aufenthaltsrecht in Deutschland“ für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus
- Algerien und Tunesien Zivil- und Wirtschaftsrecht
- Online-Veranstaltung „Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien“ gemeinsam mit dem Justizministerium, der Rechtsanwaltskammer sowie der Notarkammer
Rechtspflege
- Online-Veranstaltung „Digitalisierung der Justiz in Algerien“ mit dem Justizministerium, der Staatsanwaltschaft sowie Richterinnen und Richtern aus nahezu allen Gerichtsbezirken Algeriens
Straf- und Strafvollzugsrecht
- Online-Seminar „Asset Recovery“ mit dem Justizministerium, dem Gerichtszentrum für Wirtschaft- und Finanzkriminalität in Algier, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Korruption sowie der Staatsanwaltschaft
- Experten- und Expertinnengespräch zu Implementierungsmodalitäten der Handbücher für den algerischen Strafvollzug in zwei ausgewählten Strafvollzugsanstalten
Ausblick
Die Zusammenarbeit mit der algerischen Justiz soll sich auch künftig an den Reformbestrebungen des Aktionsplans der Regierung orientieren. Die Kooperation im Bereich des Strafrechts soll fortgeführt werden, insbesondere in den Bereichen der Korruptionsbekämpfung und der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit. Je nach Entwicklung und Stabilisierung der pandemischen Lage soll auch der Bereich des Strafvollzugs mit dem Fokus auf Resozialisierung von Haftentlassenen nachhaltig behandelt werden. Fortgesetzt werden sollen die Beratungen zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justiz sowie zur Modernisierung und Digitalisierung des Justizwesens. Geplant ist zudem eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich des Wirtschaftsrechts.