Präsidentin Kramme zu Gesprächen in Albanien

Die Präsidentin der IRZ, Frau Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und MdB, Anette Kramme und der albanische Justizminister Besfort Lamallari.
Die Präsidentin der IRZ, Frau Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und MdB, Anette Kramme und der albanische Justizminister Besfort Lamallari.
Albanien

Die Präsidentin der IRZ, Frau Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und MdB, Anette Kramme, hielt sich vergangene Woche zu Gesprächen in der albanischen Hauptstadt Tirana auf.

Vor dem Hintergrund aller nun eröffneten Verhandlungskapitel erörterte Frau Kramme den Stand der albanischen Beitrittsbemühungen im Justizsektor, unter anderem mit dem Justizminister Besfort Lamallari, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des albanischen Parlaments und dem Präsidenten des obersten Gerichts sowie mit Vertretenden der Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung. Frau Holta Zaçaj Präsidentin des albanischen Verfassungsgerichts, bezeichnete die Zusammenarbeit mit der IRZ, die sowohl die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter als auch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden umfasst, als ausgezeichnet.

Anschließend nahm die Präsidentin an einem High Level Event des von der IRZ durchgeführten EU-Projekts JUSTAL teil. Frau Kramme bekräftigte die Bereitschaft der IRZ zur weiteren intensiven Zusammenarbeit mit den albanischen Partnern auf dem Weg in die europäische Union.

Effektiver Grundrechtsschutz in Albanien

Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Richterinnen und Richter des albanischen Verfassungsgerichts während ihres Besuchs des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Albanien

Unerlässlich für einen effektiven Grundrechtsschutz ist neben der grundlegenden Gewährleistung des Rechts auf Zugang zur Justiz, verankert auch in Art. 46 der Charta der Grundrechte, vor allem eine verlässliche und u.a. an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientierte Rechtsprechungspraxis der Verfassungsgerichte.

Die IRZ hat deswegen in jüngster Zeit in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht von Albanien dessen Richterinnen und Richter zu einem vom Auswärtigen Amt geförderten Arbeitsbesuch zum EGMR eingeladen, in dessen Mittelpunkt der fachliche Austausch mit dem albanischen Richter am EGMR, Darian Pavli, stand. So konnte ein praxisnaher Erfahrungsaustausch mit direktem Bezug zur Situation in Albanien ermöglicht werden, der wesentlich zu einer Stärkung der Zusammenarbeit beider Gerichte beitragen kann.

In einem zweiten im Rahmen der Zuwendung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz organisierten Besuchs der wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Verfassungsgerichts beim EGMR konnte auch dieser Teilnehmerkreis wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit gewinnen.

Deutschsprachiger Workshop zum deutschen Recht

Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Region Westbalkan

Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.

Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.

Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.