Regionale Konferenz zu Themen der Verfassungsgerichtsbarkeit

Regionaler Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Thema „Das Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle“, 14. Dezember 2023 in Pristina (Kosovo).
Regionaler Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Thema „Das Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle“, 14. Dezember 2023 in Pristina (Kosovo).
Kosovo und Albanien

Der regionale Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle fand am 14. Dezember 2023 zum zweiten Mal in Folge statt. An der Konferenz nahmen rund 80 Richterinnen und Richter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Gerichte in Pristina (Kosovo) teil.

In ihrem Impulsvortrag stellte Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen auf Einladung der IRZ die deutsche Systematik zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle vor. Im Rahmen von zwei Paneldiskussionen widmeten sich die Teilnehmenden ausgewählten Fachfragen sowie den aktuellen Entwicklungen ihrer Rechtsprechung und den damit verbundenen Herausforderungen.

Der länderübergreifende Erfahrungsaustausch zeichnete sich durch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre mit dynamischen Diskussionen aus. Die Perspektive der deutschen Praxis ergänzte die eingehende Analyse der rechtlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung der vier Gerichte sowie eine vertiefte Betrachtung bewährter Verfahrensweisen.


Studienreise einer Delegation der Sonderberufungskammer Albaniens nach Baden-Württemberg und Straßburg

Richterinnen und Richtern der Sonderberufungskammer im Hauptverhandlungsraum des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Richterinnen und Richtern der Sonderberufungskammer im Hauptverhandlungsraum des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Albanien

Die IRZ initiierte im vergangenen Jahr die Zusammenarbeit mit der albanischen Sonderberufungskammer. Nun erhielten fünf Richterinnen und Richter sowie sieben Mitarbeitende der Kammer auf Einladung der IRZ die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Studienreise vom 13. bis 17. November 2023 zum Thema „Richterliche Ethik und disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit von Richterinnen und Richtern“ in Karlsruhe, Stuttgart und Straßburg fortzubilden.

Zum Auftakt der Studienreise besuchte die Delegation den Bundesgerichtshof und lernte die Grundsätze der Arbeitsweisen, Methoden und Verfahrensabläufe im Hinblick auf Disziplinarsachen gegen Richterinnen und Richter kennen sowie die Rolle des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht und die Grundzüge des Bundesrichter- und Bundesdisziplinargesetzes.  

Im Rahmen des Besuchs am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg diskutierten die Teilnehmenden und Vertreterinnen und Vertreter des EGMR gemeinsam die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf Disziplinarsachen. Sie setzten sich besonders mit Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 8 (Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) auseinander. Anschließend erhielten sie Einblicke in den Jurisconsult sowie die Plattform für Wissensaustausch und lernten die Vorgehensweise des Gerichtshofs beim Filtern und Registrieren von Klagen kennen.

Der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg empfing die Delegation in Stuttgart, referierte über die richterliche Selbstverwaltung in Deutschland und diskutierte mit den Teilnehmenden die richterlichen Werte, die aus Sicht des Deutschen Richterbundes für den Beruf prägend sind und selbstbewusste und verantwortungsvolle Richterinnen und Richter auszeichnen. Ein Gespräch am Verwaltungsgericht Stuttgart über das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und disziplinarrechtlicher Befugnisse der Behördenleitung rundete das Programm ab.

Finanziert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes, folgte der Studienreise im Dezember 2023 eine Konferenz zum Thema „Richterliche Ethik, Integrität und Unabhängigkeit“ in Tirana.

Seminar zum Thema „Elektronische Beweismittel in Zivilverfahren“

Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, während seines Vortrags in der albanischen Magistratenschule.
Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, während seines Vortrags in der albanischen Magistratenschule.
Albanien

Anknüpfend an die langjährige Zusammenarbeit mit der albanischen Magistratenschule, beteiligte sich die IRZ am 21. und 22. Juni an einer Fortbildungsveranstaltung, die sich dem Thema „Elektronische Beweismittel in Zivilverfahren“ widmete.

In Anwesenheit von zwölf Richterinnen und Richtern fand das Seminar vor dem Hintergrund der fortschreitenden Bedeutung elektronischer Beweismittel in der albanischen Justiz sowie den jüngsten Anpassungen in der Zivilprozessordnung statt.

Im Fokus der Maßnahme stand dabei eine umfassende rechtsvergleichende Betrachtung der in Albanien und Deutschland gängigen Praxis im Umgang mit elektronischen Beweismitteln, wobei Lösungsansätze und Best Pratice für den Alltag der albanischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft identifiziert werden sollten.

Als deutschen Experten konnte die IRZ Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, gewinnen.

Im Wechselspiel mit dem albanischen Expertenteam, bestehend aus Dr. Flutura Kola (Professorin an der Universität Tirana), Emona Muci (Richterin am Bezirksgericht Tirana) und Dashamir Kore (Lehrbeauftragter der Magistratenschule), beleuchteten die Referierenden die Bedeutung und Würdigung elektronischer Beweise im albanischen und deutschen Zivilprozess. Die unterschiedlichen Rechtspraktiken und Verwaltungsstrukturen, die sich in diesem Zusammenhang herauskristallisierten, führten zu lebhaften Diskussionen unter den Teilnehmenden.

Christian Schmitz-Justen ging auch ausführlich auf die Rolle der Sachverständigen und der Zeugen im Zivilprozess ein und stellte anschießend die elektronische Aktenführung und die Verwaltungsstruktur des Oberlandesgerichts Köln vor. Er thematisierte auch die Einflussnahme künstlicher Intelligenz auf die Rechtsprechung. Zum letzteren Thema schilderte er den US-amerikanischen Fall Loomis vs. Wisconsin, im Rahmen dessen ein Angeklagter auf Grundlage eines von einer Software errechneten Rückfallrisikos zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde. Herr Schmitz-Justen machte dabei deutlich, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz stets mit Unklarheiten hinsichtlich der verwendeten Parameter einhergeht, weshalb die Rechtsprechung in Deutschland und Europa von derlei Technologie unabhängig bleiben sollte.  

Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz, wird der rechtsvergleichende Fach- und Erfahrungsaustausch mit der Magistratenschule auch in Zukunft fortgesetzt.