Drittes Seminar zur Verfassungsbeschwerde in Durrës
- Details
- Veröffentlicht: Dienstag, 30. April 2019

Aufbauend auf die ersten beiden Seminare im Juli und Oktober 2018 in Tirana, fand am 11. und 12. April das dritte Seminar zur Verfassungsbeschwerde in Albanien statt. Es wurde dieses Mal in Durrës ausgerichtet. Anlass der Seminare ist die Änderung der albanischen Verfassung 2016, seit der Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich mit Individualbeschwerden direkt an das Verfassungsgericht zu wenden.
Grundlage des Seminar in Durrës bildete die 2017 erschienene IRZ-Publikation „Die Verfassungsbeschwerde – Ein Handbuch für Praktikerinnen und Praktiker aus deutscher und albanischer Sicht“, das vom Referenten des Seminars, Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in Co-Autorschaft mit Dr. Arta Vorpsi, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Verfassungsgerichts, erstellt worden war.
Selbst für zwei Jahre an das Bundesverfassungsgericht in Deutschland abgeordnet, erläuterte Professor Dr. Bergmann einführend das große Vertrauen der Deutschen in das Verfassungsgericht. Seit dessen Gründung 1951 sind dort bislang über 200.000 Verfassungsbeschwerden eingegangen, was zur stetigen Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems geführt hat. Da zum Zeitpunkt des Seminars in Albanien noch keine Verfassungsbeschwerde erhoben worden war, ermutigte Professor Dr. Bergmann die rund 25 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, passende Fälle beim Verfassungsgericht einzureichen. Er empfahl dabei, in den Klageschriften nicht nur die albanische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte heranzuziehen, sondern im Hinblick auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft auch die Charta der Europäischen Union zu zitieren.
Wurden die Teilnehmenden am ersten Seminartag insbesondere hinsichtlich der Verfahrensvorgaben und Ausgestaltung der Verfassungsbeschwerde sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen geschult, ging Professor Dr. Bergmann am zweiten Tag auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein.
Die IRZ und die Rechtsanwaltskammer planen, weitere Veranstaltungen außerhalb Tiranas durchzuführen, um noch mehr albanische Anwältinnen und Anwälte für dieses Thema sensibilisieren zu können.