Dr. Veronika Horrer, Geschäftsführerin Bundesrechtsanwaltskammer; Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen und Rechtsanwalt Stephan Schneider; Dr. Henrik Ligori, albanischer Rechtsanwalt; Rezarta Abdiu, Rechtsanwaltskammer Albanien (v.l.n.r.) Albanien
In Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer sowie der Bundesrechtsanwaltskammer, vertreten durch deren Geschäftsführerin Dr. Veronika Horrer, organisierte die IRZ am 4. und 5. Juni 2019 ein Seminar zur Strafprozessordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Tirana.
Der albanische Rechtsanwalt Arben Prifti führte am ersten Seminartag in die Reform der albanischen Strafprozessordnung von 2017 ein. Er legte dar, dass infolge der Reform einige Unklarheiten entstanden seien. Diese beträfen beispielsweise die Beweislast und die Beweiswürdigung, aber auch die Rechte der Angeklagten und die Zuständigkeiten der gerichtlichen Instanzen. Den Ausführungen von Arben Prifti schloss sich eine rege Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an.
Die deutschen Referierenden Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen und Rechtsanwalt Stephan Schneider, beide aus Berlin, brachten sich in die Diskussion ein und stellten die deutschen Rechtsnormen vor. Sie hielten außerdem Vorträge zu den Themen:
Ermittlungsverfahren in Deutschland,
Gerichtsverfahren in Strafsachen sowie
Berufung, Revision und Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland.
Den zweiten Seminartag eröffnete Maksim Haxhia, Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer. Nachdem er die rund 80 Teilnehmenden begrüßt hatte, gingen albanische Expertinnen und Experten zum einen auf Themen ein, die bereits am Vortag erörtert worden waren, und referierten zum anderen zu albanischen Rechtsnormen, die so in Deutschland nicht existieren:
die vorbereitende Sitzung inklusive der Rolle der Richterschaft,
Alternativverfahren in Albanien und
beschleunigte Verfahren.
Wie auch am Vortag spiegelten Anke Müller-Jacobsen und Stephan Schneider die albanischen Beiträge mit der deutschen Sichtweise und trugen somit entscheidend zum gegenseitigen Verständnis der Rechtslage und Erfolg der Veranstaltung bei.
Prof. Dr. Sokol Sadushi, Präsident der Magistratenschule Albanien; Prof. Dr. Bernd Heinrich, Universität Tübingen; Dr. Idlir Peci, internationaler Experte von EURALIUS (v.l.n.r.) Albanien
Die IRZ veranstaltete am 23. und 24. Mai 2019 in Kooperation mit der Magistratenschule Albanien eine Schulung für albanische Autorinnen und Autoren von juristischen Kommentaren. Ziel der Veranstaltung war es, die Anzahl und Qualität der Kommentare der 2017 entwickelten Plattform für E-Kommentare deutlich zu erhöhen.
Die Schulung fand im Rahmen eines Projekts der IRZ statt, das die Weiterentwicklung des ersten in Albanien entwickelten juristischen Kommentars zum Ziel hat und vom Auswärtigen Amt finanziert wird. Denn eine transparente und einheitliche Rechtsprechung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist hinsichtlich der Akzeptanz des albanischen Justizsystems unter Rechtsanwendenden und Bürgerinnen und Bürgern sowie der Annäherung des Balkanstaats an die EU unerlässlich.
Das Projekt knüpft an die Arbeit von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten an, die im Rahmen des EU-Action Grants EURALIUS 2017 eine elektronische Plattform entwickelten, auf der bereits einige E-Kommentare zu albanischen Rechtsnormen zu finden sind.
Zu Beginn der Schulung gab IRZ-Experte Prof. Dr. Bernd Heinrich (Universität Tübingen) zunächst Einblicke in die deutsche Kommentar-Tradition. In der anschließenden Diskussion kamen folgenden Themen zur Sprache:
Vor- und Nachteile von Online-Kommentaren im Vergleich zu Printkommentaren,
unterschiedliche Zitierweisen,
internationale Kommentar-Standards sowie
der Vergleich der albanischen und deutschen Kommentierweise.
Anhand der Diskussionsergebnisse erarbeiteten die Teilnehmenden eine einheitliche Methodologie zur Erstellung von Kommentaren und stimmten sich über das weitere Vorgehen ab.
Unter der Anleitung des wissenschaftlichen Beirats, zu dem neben Prof. Dr. Heinrich auch Prof. Dr. Jörg Kinzig (Universität Tübingen), Prof. Dr. Martin Heger (Humboldt-Universität zu Berlin) sowie zwei albanische Experten gehören, werden die insgesamt sieben Autorinnen und Autoren bis Ende nächsten Jahres Artikel der albanischen Strafprozessordnung sowie des Gesetzes über den Status von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kommentieren.
Danach wird das Projekt mit Öffentlichkeitsveranstaltungen in Albanien abgeschlossen werden, auf denen die Ergebnisse des Projekts vorgestellt und das Bewusstsein der Rechtsanwendenden und öffentlichen Institutionen für diesen Bereich geschärft werden sollen.
Skender Korriku, Vorsitzender der Rechtsanwaltskammer Durrës; Rezarta Abdiu, Rechtsanwaltskammer Albanien; Prof. Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (v.l.n.r.) Albanien
Aufbauend auf die ersten beiden Seminare im Juli und Oktober 2018 in Tirana, fand am 11. und 12. April das dritte Seminar zur Verfassungsbeschwerde in Albanien statt. Es wurde dieses Mal in Durrës ausgerichtet. Anlass der Seminare ist die Änderung der albanischen Verfassung 2016, seit der Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich mit Individualbeschwerden direkt an das Verfassungsgericht zu wenden.
Grundlage des Seminar in Durrës bildete die 2017 erschienene IRZ-Publikation „Die Verfassungsbeschwerde – Ein Handbuch für Praktikerinnen und Praktiker aus deutscher und albanischer Sicht“, das vom Referenten des Seminars, Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in Co-Autorschaft mit Dr. Arta Vorpsi, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Verfassungsgerichts, erstellt worden war.
Selbst für zwei Jahre an das Bundesverfassungsgericht in Deutschland abgeordnet, erläuterte Professor Dr. Bergmann einführend das große Vertrauen der Deutschen in das Verfassungsgericht. Seit dessen Gründung 1951 sind dort bislang über 200.000 Verfassungsbeschwerden eingegangen, was zur stetigen Weiterentwicklung des deutschen Rechtssystems geführt hat. Da zum Zeitpunkt des Seminars in Albanien noch keine Verfassungsbeschwerde erhoben worden war, ermutigte Professor Dr. Bergmann die rund 25 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, passende Fälle beim Verfassungsgericht einzureichen. Er empfahl dabei, in den Klageschriften nicht nur die albanische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte heranzuziehen, sondern im Hinblick auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft auch die Charta der Europäischen Union zu zitieren.
Wurden die Teilnehmenden am ersten Seminartag insbesondere hinsichtlich der Verfahrensvorgaben und Ausgestaltung der Verfassungsbeschwerde sowie der Zulässigkeitsvoraussetzungen geschult, ging Professor Dr. Bergmann am zweiten Tag auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein.
Die IRZ und die Rechtsanwaltskammer planen, weitere Veranstaltungen außerhalb Tiranas durchzuführen, um noch mehr albanische Anwältinnen und Anwälte für dieses Thema sensibilisieren zu können.