Studienreise zum Thema Vermögensabschöpfung nach Berlin

Dr. Jutta Kemper (linke Seite, Mitte) begrüßt die albanische Delegation um Vize-Innenminister Besfort Lamallari (gegenüber) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Jutta Kemper (linke Seite, Mitte) begrüßt die albanische Delegation um Vize-Innenminister Besfort Lamallari (gegenüber) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Albanien

Auf Einladung der IRZ informierte sich eine elfköpfige albanische Delegation vom 17. bis 20. Februar 2020 in Berlin über das deutsche System der Vermögensabschöpfung. Hintergrund der Studienreise ist der albanische Anti-Korruptions-Plan. Er ist unter anderem im Hinblick auf EU-Beitrittsgespräche ein zentraler Bestandteil der Reformierung des Justizsystems.

Die albanische Delegation setzte sich aus Angehörigen folgender Institutionen zusammen:

  • Innenministerium,
  • Justizministerium,
  • Spezialeinheit gegen das organisierte Verbrechen,
  • Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte sowie
  • Staatsanwaltschaft.

Zum Auftakt der Studienreise war die Delegation, die von Vize-Innenminister Besfort Lamallari begleitet wurde, zu Fachgesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingeladen. Nachdem die albanischen Gäste von Unterabteilungsleiterin Dr. Jutta Kemper begrüßt worden waren, stellten Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Referate die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen von 2017 in der Vermögensabschöpfung in Deutschland vor. Darüber hinaus referierten sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten,
  • Gerichtliche Verfahren der Vermögensabschöpfung,
  • Vollstreckung der Vermögensabschöpfung nach rechtskräftiger Anordnung durch ein Gericht,
  • Opferentschädigung,
  • Internationale justizielle Rechtshilfe einschließlich Vollstreckungshilfe.

Gemeinsam mit den IRZ-Experten Detlef Kreutzer, ehemaliger Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt Hamburg, und Horst Bien, Leitender Oberstaatsanwalt in Duisburg, ging Prof. Dr. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin im Anschluss auf die europarechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Vermögensabschöpfung ein und erläuterte dabei den Unterschied zwischen der EU-Richtlinie und der EU-Verordnung.

Am Folgetag war das Kriminalgericht Berlin die nächste Station der Studienreise. Dort erläuterten Jörg Raupach, Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin, und Dr. Nina Thom, Oberstaatsanwältin und Leiterin der Abteilung für Vermögensabschöpfung, die Zuständigkeiten der Berliner Staatsanwaltschaft sowie die organisatorischen Veränderungen im Zuge der gesetzlichen Neuregelung von 2017. Der anschließende Fachaustausch beschäftige sich mit der statistischen Erhebung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen, der Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie einem anhängigen Fall der Clan-Kriminalität in Berlin, in dessen Zuge 77 Immobilien beschlagnahmt wurden. Danach wurden dieser sowie weitere Fälle bei einem Besuch im Landeskriminalamt Berlin gemeinsam mit Polizeivizepräsident Marco Langer und dem Dezernatsleiter Michael Horn, Dezernat LKA 31, aus polizeilicher Sicht beleuchtet.

Der Abschluss der Studienreise fand im Berliner Büro der IRZ mit den beiden IRZ-Experten statt, die die albanischen Gäste während der gesamten Zeit begleiteten. Zunächst referierte Horst Bien zur Organisation und zu den Zuständigkeitsgebiete der Staatsanwaltschaft Duisburg. In seinem Vortrag ging er vertiefend auf die statistische Erhebung von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung ein. Detlef Kreutzer fasste schließlich alle Themen der Studienreise noch einmal zusammen und verwies auf die Regelungen hinsichtlich der Vermögensabschöpfung, die von EU-Beitrittskandidaten umzusetzen sind.

Aufbauend auf die Themen der Studienreise sollen bis zum Jahresende 2020 Seminare mit allen relevanten Partnern stattfinden, deren Schwerpunkt die vergleichende Analyse der albanischen Gesetzeslage mit europäischen Anforderungen sein wird. Die Ergebnisse der Seminare sollen im Idealfall in Vorschläge zur konkreten Gesetzgebung münden.