Albanien - Jahresbericht 2015

Seminar in Tirana zum Verfassungsprozessrecht und zum Menschenrechtsschutz: Kujtim Osmani, Generalsekretär; Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart; Aleksander Toma, Kabinettschef (v.l.n.r.)
Seminar in Tirana zum Verfassungsprozessrecht und zum Menschenrechtsschutz: Kujtim Osmani, Generalsekretär; Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart; Aleksander Toma, Kabinettschef (v.l.n.r.)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Aufgrund seiner politischen Vergangenheit stellt die Reform des Rechts- und Wirtschaftssystems für die Republik Albanien eine besondere Herausforderung dar. Sie wurde von einigen Rückschlägen begleitet. Hier sind besonders die bürgerkriegsähnlichen Unruhen 1997 zu nennen. Mit dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU und dem Antrag auf Mitgliedschaft in der EU im April 2009 erreichte der Reformprozess eine neue Phase. Auch wenn Albanien von der EU im Juni 2014 der offizielle Kandidatenstatus verliehen wurde, müssen wichtige Reformen weiter vorangebracht werden. Dies ist ungeachtet der Tatsache notwendig, dass in Albanien sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht bereits Erfolge erzielt werden konnten. Diese Reformen betreffen insbesondere die Bereiche der öffentlichen Verwaltung und Justiz. Weitere Themen sind Korruption, organisierte Kriminalität sowie die Gewährleistung von Menschenrechte.

Konzeption

Die IRZ ist in Albanien seit dem Frühjahr 2000 im Rahmen des deutschen Beitrags zum Stabilitätspakt für Südosteuropa tätig. Seitdem bietet die IRZ Veranstaltungen und Beratungen zur Justizorganisation, im Bereich der Gesetzgebung sowie zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Juristinnen und Juristen in verschiedenen Rechtsbereichen an.

In diesem Sinne bildeten von 2005 bis Mitte 2010 die Unterstützung des albanischen Justizministeriums im Rahmen der EU-finanzierten Projekte EURALIUS und EURALIUS II einen Projektschwerpunkt der IRZ in Albanien. Hervorzuheben sind darüber hinaus zahlreiche bilaterale Aktivitäten mit wichtigen Partnern in Albanien, u.a. mit dem Justizministerium, dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht, der Generalstaatsanwaltschaft und der Magistratenschule, die die IRZ in den letzten Jahren weiter ausbauen konnte. Dabei wurde auf die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen besonderer Wert gelegt. Schließlich setzte die IRZ 2015 die Implementierung des Projekts EURALIUS IV fort.

Tätigkeitsschwerpunkte 2015

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Seminar „Verfassungsrecht und Öffentlichkeitsarbeit Oberster Gerichte" in Tirana

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar „Familienkonflikt und Schutz des Kindeswohls im internationalen Kontext" in Tirana

Öffentliches Recht

  • Seminar „Verwaltungsrecht in der Praxis des Obergerichts" in Durres
  • Seminar „Verwaltungsrecht" in Tirana

EU-Projekt

Ausblick

Die IRZ wird sich 2016 auf die weitere Implementierung des EU-Projekts EURALIUS IV konzentrieren. Außerdem wird sie die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht und der Magistratenschule fortsetzen. Diese Institutionen haben bereits Seminare und Workshops angefragt, die an die Veranstaltungen des Vorjahres anschließen.