Symposium im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Systematisierung des Rahmenregelwerkes Usbekistan
„Together as partners, we are stronger“, stellte der deutsche Botschafter Manfred Hutererwährend des Symposiums „Auf dem Weg zu einem kohärenten und vereinfachten Rechtsrahmen in Usbekistan“ im Rahmen des EU-Twinning-Projekts zur Systematisierung des Rahmenregelwerkes am 29. Oktober 2025 in Taschkentfest. Damit betonte er den zentralen Leitgedanken aller EU-Twinning-Projekte: eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Vertrauen, Wissensaustausch und gemeinsamer Verantwortung beruht.
Die Leitenden der Abteilungen für Gesetzessystematisierung und Gesetzesfolgenabschätzung des usbekischen Justizministeriums stellten erste gemeinsame Projektergebnisse zur verbesserten Strukturierung und Konsolidierung von Rechtsnormen in mehreren Rechtsbereichen vor, die als Grundlage für die weitere Arbeit angesehen werden. Es folgte ein lebhafter fachlicher Austausch zu Methoden und praxisorientiertem Vorgehen bei der Priorisierung von Rechtsnormen und der Bewertung potenzieller Gesetzesfolgenund -folgekosten. Hierzu stellten deutsche Expertinnen und Experten des Normenkontrollrats und des Statistischen Bundesamts die in Deutschland üblichen Methoden und Beispiele unter Verweis auf internationale best-practices vor.
Das unter der Federführung der IRZ geleitete EU-Twinning Projekt unterstützt, in Zusammenarbeit mit dem lettischen Justizministerium als Juniorpartner,das Justizministerium der Republik Usbekistanauf seinem Reformweg hin zu transparenteren und nachhaltigeren Rechtsrahmen. Deutschland und Usbekistan stehen dabei vor ähnlichen Herausforderungen, so die Projektleiterin Anja Schoeller-Schletter, und nannte hier Komplexität des Rechtsrahmens, zunehmende Bürokratie und damit verbundene Kosten, Digitalisierung, sowie Chancen und Grenzen künstlicher Intelligenz.
Der partnerschaftliche Peer-to-Peer-Ansatz des EU Twinning Projekts ermögliche es daher nicht nur der usbekischen Seite, von EU-Best-Practices zu lernen, sondern biete auch deutschen und lettischen Expertinnen und Experten wertvolle Denkanstöße, so Christian Schaich, Administrativer Direktor des Zentrums für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) und Experte im Projekt.
Die im Rahmen des Symposiums gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Gestaltung der Projektaktivitäten ein, um das Justizministerium bis zum Projektende im Juli 2026bestmöglich bei der Erreichung seiner ehrgeizigen Ziele zu unterstützen.
Akbar Tashkulov, Justizminister der Republik Usbekistan und Anette Kramme, Staatssekretärin im BMJV und Präsidentin des Kuratoriums der IRZ Usbekistan
Frau Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMJV und zugleich Präsidentin des Kuratoriums der IRZ und die Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Alexandra Albrecht waren Teil einer deutschen Delegation, die am 29. September von dem Justizminister der Republik Usbekistan, Herrn Akbar Tashkulov, empfangen wurden.
Höhepunkt war die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur vertieften Kooperation zwischen den beiden Ministerien. Zuvor hatte man bereits konkret über den Einsatz Künstlicher Intelligenz in legislativen Prozessen, die Weiterentwicklung von Gesetzesfolgenabschätzung, die Digitalisierung rechtlicher Verfahren sowie die Verbesserung von One-Stop-Shop-Lösungen und mobilen Anwendungen für staatliche Dienstleistungen gesprochen.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme würdigte während des Treffens auch die Kooperation zwischen Usbekistan und Deutschland im Rahmen des EU-finanzierten Twinning Projektes zur Systematisierung und Vereinfachung des Rechtsrahmens: “Die jüngsten Reformen zeigen den klaren politischen Willen, Rechtsstaatlichkeit und Bürgernähe, sowie das Handels- und Investitionsklima zu stärken.” Daraufhin informierte Justizminister Akbar Toshkulov über die seit Projektbeginn im April 2024 geleisteten Beiträge zur Unterstützung der Reformagenda des Justizministeriums. Er hob dabei insbesondere die Qualität der Beiträge der Expertinnen und Experten und die wertvollen Anregungen aus dem Delegationsbesuch in Deutschland bei den mit Rechtsfolgenabschätzung befassten Einrichtungen hervor. “Deutschland verfolgt das Twinning Projekt mit großer Aufmerksamkeit”, so die Parlamentarische Staatssekretärin. “Wir möchten Usbekistan auf seinem Reformweg partnerschaftlich begleiten – mit Wertschätzung und Interesse an den entwickelten Lösungsansätzen für gemeinschaftliche Herausforderungen.”
Am Folgetag tauschte sich die Delegation während ihres Besuchs bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Herrn Shukhrat Polvanov über die jüngsten Reformen des usbekischen Justizwesens aus, die auf eine Stärkung der Rechtspflege und Verbesserung des Rechtsschutzes für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmer abzielen. Besonderes Interesse galt den Digitalisierungsprojekten der Justiz, insbesondere der Einführung Künstlicher Intelligenz in gerichtliche Verfahren und dem Konzept des „digitalen Gerichts“. Die deutschen Teilnehmenden machten deutlich, dass sie ihre Erfahrungen in diesem Bereich gerne einbringen würden. Da Deutschland zudem eine internationale Vorreiterrolle im Verwaltungsrecht hat, sind die usbekischen Partner auch an einem vertieften Austausch zu Strukturen, Verfahren und richterlicher Qualifizierung im Verwaltungsverfahrensrecht interessiert.
Während Gesprächen mit der stellvertretenden Generalstaatsanwältin der Republik Usbekistan Frau Svetlana Artykova standen insbesondere die Reform der Strafverfolgungsbehörden, die Einführung digitaler Technologien in Ermittlungs- und Aufsichtsverfahren sowie Maßnahmen zur Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Fokus. Besonderes Augenmerk lag auf dem Schutz der Menschenrechte, der Bekämpfung von Korruption und der Stärkung bilateraler Kooperationen im Bereich Rechtshilfe und Auslieferungsverfahren. Beide Seiten betonten die Bedeutung eines kontinuierlichen, praxisorientierten Austauschs zur Modernisierung der Staatsanwaltschaft und zur Förderung rechtsstaatlicher Strukturen.
Uns ist es bei der IRZ wichtig, möglichst effizient und nachhaltig zu arbeiten. Deshalb fand parallel zu den Gesprächen noch das IRZ-Seminar „Mediation als Instrument der Streitbeilegung – Theorie und Praxis“ für Notarinnen und Notare, die Rechtsanwaltschaft im Zivil- und Handelsrecht und Mitarbeitende des Justizministeriums statt. Sowohl Vize-Justizminister Mahmud Shuhratovich Istamov als auch Staatssekretärin Anette Kramme betonten während der Eröffnung der Veranstaltung die Bedeutung der Mediation als außergerichtliches Instrument.
Die IRZ blickt zufrieden auf die zahlreichen Gespräche zurück, die das große gegenseitige Interesse an einem nachhaltigen, praxisnahen Austausch verdeutlichten. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung und den konkret vereinbarten Schwerpunkten wurde ein wichtiger Grundstein für die weitere Vertiefung der deutsch-usbekischen Partnerschaft im Bereich Justiz und Rechtsstaatlichkeit gelegt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zum Ermittlungsverfahren. Usbekistan
Im Rahmen der Beratungen zur Einführung des neuen Amtes der Ermittlungsrichterschaft in Usbekistan zum 1. Januar 2025 und in Fortsetzung des im August 2024 stattgefundenen Seminars zum Schutz der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, führte die IRZ am 21. und 22. Oktober 2024 in Taschkent eine Folgeveranstaltung durch.
Als Partner beteiligten sich das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan sowie die internationale nichtstaatliche Organisation „Regional Dialogue“, die sich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Usbekistan einsetzt.
Neben der usbekischen Richterschaft vom Obersten Gericht, Regional- und Stadtgerichten war an dem zweitägigen Seminar diesmal auch die Staatsanwaltschaft vertreten.
Einen thematischen Schwerpunkt bildeten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ermittlungsverfahrens. Das deutsche Expertenteam stellte die Zuständigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter vor, anhand von Fallbeispielen ging sie anschließend auf praktische Fragestellungen ein. Sie diskutierten mit den Teilnehmenden einzelne Rechtsbeschlüsse. Besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Wahrung von Beschuldigtenrechten im Strafverfahren.
Im Jahr 2025 plant die IRZ weitere praktische Schulungen für die usbekische Richterschaft.