Folgeseminar zur Reform des Strafvollzugs

Sascha Kuhring, stellv. Leiter der Abteilung Sicherheit der JVA Moabit, Sergey Frenkel, stellv. Leitender StA Taschkent, Heiko Möllendorf, leitender Vollzugsdienstmanager der JVA Moabit, Dildora Asatellaeva, IRZ-Vertretung in Usbekistan (v.l.n.r.)
Sascha Kuhring, stellv. Leiter der Abteilung Sicherheit der JVA Moabit, Sergey Frenkel, stellv. Leitender StA Taschkent, Heiko Möllendorf, leitender Vollzugsdienstmanager der JVA Moabit, Dildora Asatellaeva, IRZ-Vertretung in Usbekistan (v.l.n.r.)
Usbekistan

Als Fortsetzung des Arbeitsbesuches einer usbekischen Delegation im April 2024 in Berlin fand am 29. August 2024 das Seminar zur Reform des Strafvollzugs unter Einbeziehung internationaler Standards in Taschkent statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan eröffnete das Seminar durch den Leiter der international-rechtlichen Abteilung Rustam Giyasov sowie Mirmukhammad Mirkhamidov, geschäftsführender Leiter der Abteilung für Überwachung der Rechtmäßigkeit bei Vollstreckung gerichtlicher Handlungen. Sie betonten die Wichtigkeit des fachlichen Erfahrungsaustausches auf internationaler Ebene, das Bestreben, die Arbeit mit Verurteilten zu verbessern und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Der einführende Vortrag des Staatsanwalts Farrukh Rakhmatullayev bezog sich auf die Rolle der Staatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde im Strafvollzug.

Mit Sascha Kuhring, stellvertretender Leiter der Abteilung Sicherheit der JVA Moabit und seinem Kollegen Heiko Möllendorf, leitender Vollzugsdienstmanager waren zwei außerordentlich erfahrene Praktiker vor Ort. Vor dem Hintergrund der Wahrung der Menschenrechte im Strafvollzug schilderten sie die Regelungen von Strafvollzugsanstalten in Deutschland, gingen auf Rechte und Pflichten von Verurteilten ein, berichteten über die Weiterbildung für das Vollzugspersonal und Themen wie Sicherheitsmanagement und Gefahrenabwehr.

Der Erfahrungsaustausch war für die zumeist im Strafvollzug arbeitenden Teilnehmenden sehr gewinnbringend. Besonders beeindruckt zeigten sie sich von den Möglichkeiten der Resozialisierung der Verurteilten und von der erzieherischen Arbeit des Personals in den deutschen Justizvollzugsanstalten.

Fortbildungsseminar für Ermittlungsrichterinnen und -richter

Gerald Rübsam (2.v.l.) und Helmut Leithäuser (4.v.l.) beim Seminar zum Ermittlungsverfahren
Gerald Rübsam (2.v.l.) und Helmut Leithäuser (4.v.l.) beim Seminar zum Ermittlungsverfahren
Usbekistan

Zur Stärkung der operativen Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit führt Usbekistan zum 1. Januar 2025 ein neues Amt des Ermittlungsrichters ein. Vor diesem Hintergrund führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan am 27. und 28. August 2024 in Taschkent ein Seminar zum Schutz der Bürgerrechte im Ermittlungsverfahren durch. Über 70 Richterinnen und Richter aus ganz Usbekistan nahmen an der Veranstaltung teil.

Die IRZ-Experten Vorsitzender Richter a.D. Helmut Leithäuser und Oberstaatsanwalt a.D. Gerald Rübsam erläuterten die rechtlichen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Besonderheiten dieses Rechtsbereichs in Deutschland und vermittelten vor allem praktische Ansätze zur Wahrung der Beschuldigtenrechte.

Weitere Beratungen zur Vermittlung von deutschen Erfahrungen wurden vom Obersten Gericht bereits angefragt und sind in Planung.

Im Fokus: Prävention von Jugendkriminalität

Teilnehmer der Veranstaltung
Teilnehmer der Veranstaltung
Usbekistan

Schutz und Durchsetzung sozialer Rechte mit besonderem Fokus auf Jugendliche standen im Fokus eines im Mai 2024 in Taschkent durchgeführten Seminars. Der Schwerpunkt lag auf der Prävention von Jugendkriminalität. Die IRZ realisierte die Veranstaltung in enger Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft, einem langjährigen Partner der IRZ, und der neu gegründeten Agentur für sozialen Schutz in Taschkent.

Die Experten präsentierten und diskutierten bewährte präventive Maßnahmen und Strategien gegen Jugendkriminalität und stellten verschiedene Best-Practice-Modelle zur Prävention sowie zur Rehabilitation und Resozialisierung vor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutierten sie die wichtige Rolle der Schul- und Berufsausbildung. Die Perspektiven des Familiengerichts und bewährte Methoden im Umgang mit Jugendkriminalität erörterte das Expertenteam praxisnah.

Besuche beim Obersten Gerichtshof der Republik Usbekistan und bei der deutschen Botschaft in Taschkent rundeten das Programm ab.

Das Seminar in Taschkent stellte einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Schutzes und der Durchsetzung sozialer Rechte in Usbekistan dar. Die Diskussion und Präsentation verschiedener Präventionsstrategien und Resozialisierungsprogramme lieferten wertvolle Impulse zur Bekämpfung der Jugendkriminalität in dem Land.