Usbekistan - Jahresbericht 2017
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- Veröffentlicht: Freitag, 01. Juni 2018
Rechtspolitische Ausgangslage
Ende des Jahres 2016 gewann der langjährige Ministerpräsident und von September 2016 bis Dezember 2016 amtierende Interimspräsident Schawkat Mirsijojew die Präsidentschaftswahlen mit rund 88 Prozent der Stimmen und übernahm offiziell das Amt des Präsidenten der Republik Usbekistan.
Die politischen Signale der neuen Führung werden seitdem kontrovers diskutiert: Einerseits wurden durch viele neue Initiativen und Verordnungen bisher schwer vorstellbare Veränderungen in der Innen-, Außenund Wirtschaftspolitik des Landes angestoßen. Unter anderem wurde die Möglichkeit eines direkten Onlinedialogs mit dem Präsidenten eröffnet, bei dem Beschwerden von usbekischen Bürgern über ein virtuelles Empfangszimmer entgegengenommen werden, und es gab klare Zeichen einer neuen Tendenz usbekischer Außenpolitik gegenüber regionalen Nachbarstaaten – insbesondere Tadschikistan. Außerdem sollen die obligatorischen Ausreisevisa für usbekische Staatsbürger ab 2019 abgeschafft werden.
Im Rechts- und Justizbereich sind vor allem die von der neuen Staatsspitze mit entsprechenden Beschlüssen initiierte Zusammenlegung des Obersten Wirtschaftsgerichts und des Obersten Gerichts sowie die Errichtung von Verwaltungsgerichten zu nennen.
Andererseits sind nachhaltige Veränderungen noch nicht zu verzeichnen, die zu Beginn der Amtszeit des neuen Präsidenten wahrzunehmende Aufbruchsstimmung in der usbekischen Gesellschaft ist inzwischen abgeebbt. Nach wie vor scheint es für die größte demografische Macht der zentralasiatischen Region von ausschlaggebender Bedeutung zu sein, die innenpolitische Stabilität mit Hilfe von umfangreichen Kontrollmechanismen für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig verfolgt die neue Führung engagiert die Liberalisierung der Wirtschaft und ökonomische Strukturreformen. Es ist erklärtes Ziel, ausländische Investoren anzuziehen. Internationale Einflüsse nehmen stetig zu, sodass die Bedeutung westlicher Sprachen, internationaler Erfahrungen und Kontakte auf allen Ebenen wächst. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die ambitionierte Reformagenda des Präsidenten, der eine neue Offenheit gegenüber diesen Einflüssen zeigt, in die Tat umgesetzt werden wird.
Konzeption
Die bilaterale Kooperation erfolgte nach wie vor in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung.
Der in den letzten beiden Jahren intensivierte Fachdialog mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan konnte im Berichtsjahr erfolgreich vertieft werden. In drei Veranstaltungen vor Ort wurden aktuelle Fragen der Gesetzgebung im Straf- und Strafprozessrecht, der Weiterbildung für die Staatsanwaltschaft und des Jugendstrafrechts behandelt. Gegenstand der Seminare bildete sowohl der theoretische Fachaustausch zwischen usbekischen und einschlägig versierten deutschen Expertinnen und Experten als auch die Unterstützung in Form von praxisbezogenem Austausch.
Hervorzuheben ist das Engagement der Weiterbildungseinrichtung bei der Generalstaatsanwaltschaft, die darum bemüht ist, den gesamten Bereich der staatsanwaltlichen Fortbildung zu modernisieren und effektiver zu gestalten. Dieses Trainingsinstitut vermittelt erstmalig allgemein ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spezielle staatsanwaltliche Kenntnisse und fördert dadurch die Qualität und die Anerkennung der Tätigkeit der usbekischen Staatsanwaltschaft. Die IRZ leistete einen Beitrag dazu, indem sie einen Austausch mit führenden Experten der Deutschen Richterakademie und der Deutschen Anwalt Akademie in Taschkent organisierte. Die deutschen Kollegen zeigten die methodische Vielfalt in ihrer Lehrpraxis auf und gaben Empfehlungen zur Einbindung von Dozentinnen und Dozenten aus verschiedenen Berufsgruppen bei einer Veranstaltung im „Train-the-Trainer“-Format.
Als Beispiel für eine konsolidierte deutsche Kooperation im Berichtsjahr sei die VIII. Internationale Konferenz zum Verwaltungsverfahrens- und -prozessrecht in Taschkent genannt. Die IRZ wirkte erstmals an dieser von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ausgerichteten Tagung mit, die sich in Vorträgen und Diskussionen den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens- und -prozessrechts widmete. Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie verschiedene Juristinnen und Juristen tauschten sich zu Grundpfeilern wie z. B. Amtsermittlungsgrundsatz, Bestandskraft, Ermessensausübung, Vertrauensschutz oder Verhältnismäßigkeit in den verschiedenen zentralasiatischen Ländern aus. Die Einrichtung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juni 2017 zieht erheblichen Beratungsbedarf, insbesondere in Form von Richterschulungen, nach sich, den die IRZ aufgreifen wird.
Auch die für 2018 angestrebte Privatisierung des Notarwesens in Usbekistan löste aktuellen Beratungsbedarf aus. So reiste eine Delegation des usbekischen Justizministeriums nach Deutschland, um einen Einblick in die Arbeitspraxis der deutschen Notarinnen und Notare unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu gewinnen. Darüber hinaus beschäftigten sich das Ministerium sowie die Notarinnen und Notare aus Usbekistan mit dem digitalen Rechtsverkehr und verschiedenen elektronischen Registern, was durch Besuche bei der Bundesnotarkammer und in verschiedenen Notariaten ermöglicht wurde. Die Fachgespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie bei der Bundesnotarkammer und dem Deutschen Notarverein boten ein Forum für einen vertieften Austausch zur Selbstverwaltung und zum Kammerwesen des Notariats.
Tätigkeitsschwerpunkte 2017
Rechtspflege
- Studienreise zur Modernisierung, Digitalisierung und Selbstverwaltung des usbekischen Notariats mit dem Justizministerium der Republik Usbekistan nach Deutschland
Öffentliches Recht
- Mitwirkung an der VIII. Jährlichen internationalen wissenschaftlich-praktischen Konferenz „Grundsätze des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts“ in Kooperation mit der GIZ in Taschkent
Straf- und Strafvollzugsrecht
- Seminar zum Thema „Aktuelle Fragen der Gesetzgebung einschließlich des praktischen Austauschs zum Straf- und Strafprozessrecht“ mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
- Seminar zur Stärkung von Kapazitäten im Bereich der Weiterbildung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
- Seminar zum Jugendstrafrecht mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
Ausblick
Im Jahr 2018 wird die IRZ weiterhin mit den bisherigen Partnern und in Abstimmung mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung zusammenarbeiten. Es ist beabsichtigt, die vertrauensvolle Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft auszuweiten. Ebenfalls sind Maßnahmen mit dem Justizministerium, einem langjährigen Partner der IRZ, sowie der Staatlichen Juristischen Universität geplant.
Des Weiteren wird die Aufnahme der Kooperation mit dem in 2017 neu strukturierten Obersten Gericht des Republik Usbekistan angestrebt; vorzugsweise mit dem Kollegium für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, das federführend bei der Umsetzung von Reformen im Bereich der neu erschaffenen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist.