Referenten, Dolmetscherin und Mitarbeiterin der ONRAC während des Workshops „Vermögensabschöpfung und Vermögenssicherung“ in Dakar Senegal
Die IRZ veranstaltete vom 21. bis 22. November 2022 in Dakar (Senegal) einen Workshop zum Thema „Vermögensabschöpfung und Vermögenssicherung – Verwaltung und Verwertung gesicherter und eingezogener Vermögenswerte“ in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Büro zur Vermögensabschöpfung Senegals (Office national de Recouvrement des Avoirs criminels, ONRAC).
Der Workshop zielte vor allem darauf ab, einen Erfahrungsaustausch zur Sicherung, Verwaltung und Verwertung eingezogener Vermögenswerte zu ermöglichen. Hierbei wurde der Prozess der Vermögenssicherung basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vermögensabschöpfung in Deutschland und im Senegal thematisiert.
Mit Bezug zur Praxis diskutierten die rund 30 Teilnehmenden mit den Vortragenden aus Deutschland und dem Senegal die Herausforderungen und Chancen der parallelen Finanz- und Strafermittlung. Besonderes Interesse weckte hier der Umgang mit Kryptowährung. Darüber hinaus wurden verschiedene Formen und Herausforderungen bei der Verwaltung und Verwertung von Vermögen angesprochen.
Während des Workshops referierten:
Oberstaatsanwalt Andreas Stüve, Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung organisierter Straftaten
Christian Veith, Erster Kriminalhauptkommissar a.D. des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen
Mor Ndiaye, Direktor der ONRAC
El hadji Allé Birima Fall, Staatsanwalt, Direktor für Zusammenarbeit bei ONRAC
Bachirou Sarr, Kommissar, Referent für polizeiliche Angelegenheiten bei ONRAC
Weitere Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Nationalen Büro zur Vermögensabschöpfung Senegals, dass dem senegalesischen Justizministerium nachgeordnet ist, sind im Jahr 2023 vorgesehen, um bestimmte Aspekte der Vermögensabschöpfung vertiefend zu diskutieren.
Teilnehmende der Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der GIZ und BRAK in Dakar zum Thema „Mediation in Afrika“ Senegal
Vom 10. bis 13. Mai 2022 führte die IRZ gemeinsam mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Regionalkonferenz zum Thema „Mediation in Afrika“ in Dakar durch.
Die Veranstaltung war eingebettet in das GIZ-Regionalvorhaben „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“, das Teil der G-20-Initiative „Compact with Africa“ zur Förderung privater Investitionen in Afrika ist. Bereits im Vorjahr veranstaltete die IRZ zusammen mit der GIZ eine Regionalkonferenz in Dakar im Rahmen dieses Regionalvorhabens.
Ziel der Regionalkonferenz war es, den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der nationalen juristischen Institutionen, praktizierenden Mediatorinnen und Mediatoren sowie staatlichen und nichtstaatlichen Verbänden und Kammern aus verschiedenen afrikanischen Ländern zu fördern. Um Mediation auf nationaler, regionaler und afrikanischer Ebene zu stärken, wirkten Teilnehmende aus Nord-, Süd-, West- und Ost-Afrika mit.
Teilnehmerstaaten waren unter anderem Tunesien und Senegal, aber auch Côte d´Ivoire, Ghana, Nigeria, Kenia und Südafrika. Die Konferenz führte somit staatliche und nicht-staatliche Akteure auf nationaler, regionaler bzw. afrikanischer Ebene zusammen und unterstützte so den transnationalen Dialog zur Etablierung der Mediation als alternative Streitbeilegung.
Im Rahmen der Vorträge und der anschließenden Diskussionen behandelten die Teilnehmenden die folgenden Diskussionsthemen während der viertägigen Veranstaltung:
Status quo der Mediation in Deutschland und afrikanischen TN-Staaten
Verbesserungen des rechtlichen Rahmens der Mediation
Rolle der Rechtsanwaltskammern bei der Förderung der Mediation
Mediation in Handelsbeziehungen
Mediation und Friedensdialog
Mediation im Verhältnis Staat-Bürgerschaft
Auswahl, Training, Weiterbildung von Mediatorinnen und Mediatoren
Nationale und regionale Zertifizierungsprogramme für Mediatorinnen und Mediatoren
Vorstellung einer GIZ-Studie zur Mediation
In den letzten Jahren erlangten alternative Streitbeilegungsverfahren weltweit mehr Bedeutung. Der vermehrte Einsatz der Mediation führt zu einem verbesserten Zugang zur Justiz. Mithilfe der Mediation können Konfliktparteien „auf Augenhöhe“ zu einer Einigung gelangen. Das Verfahren ist eine kostengünstigere und schnellere Möglichkeit der Konfliktlösung, entlastet die ordentlichen Gerichte und erweist sich zur Lösung familiärer Konflikte als besonders wirkungsvoll. Sie ermöglich damit vor allem Frauen einen besseren Zugang zu Rechtsmitteln.
Der rege und intensive Austausch während der viertägigen Konferenz verdeutlichte das ausgesprochen hohe Interesse, sich regional vergleichend zu vernetzen und sich gemeinsam für die Förderung der Mediation und dem regionalen Wissensaustausch einzusetzen.
Die Regionalkonferenz wurde seitens der IRZ im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und teilfinanziert.
Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der GIZ in Dakar zum Thema „Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“ (Bild: Photo Cheikh Saya Diop, Dakar) Senegal
„Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“ war das Thema einer Regionalkonferenz in Dakar, welche die IRZ gemeinsam mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchführte. Die Veranstaltung fand vom 6. bis 7. Dezember 2021 im Präsenzformat statt und war die erste Regionalkonferenz in Kooperation zwischen IRZ und GIZ mit Partnerstaaten in Afrika. Sie war eingebettet in das GIZ-Regionalvorhaben „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“, das Teil der G-20-Initiative „Compact with Africa“ zur Förderung privater Investitionen in Afrika ist.
Damit zielte die Regionalkonferenz darauf ab, die aktuelle rechtliche Infrastruktur im Bereich von Investitionen zu untersuchen sowie Möglichkeiten zu diskutieren, wie weitere ausländische Investitionen in Westafrika sowie in weiteren Ländern des afrikanischen Kontinents sichergestellt und fortgesetzt werden können.
Die afrikanischen Teilnehmerstaaten Senegal, Côte d’Ivoire, Mauretanien, Algerien und Tunesien hatten Repräsentantinnen und Repräsentanten der Justizministerien oder der Obersten Gerichtsbarkeit als Expertinnen und Experten zur Konferenz entsandt. Das Gastgeberland Senegal war zudem durch das Ministerium für Wirtschaft und Planung, das Ministerium für Erdöl und Energie, die Nationale Investitionsagentur (APIX), den Arbeitgeberverband, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft sowie des universitären Bereichs repräsentiert. Auf panafrikanischer Ebene nahmen schließlich die Organisation für die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l'Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA)) sowie das Centre Africain de Formation et de Recherche Administratives pour le Développement (CAFRAD) an der Konferenz teil.
Der IRZ gelang es, den Generaldirektor von CAFRAD, Herrn Dr. Stéphane Monney Mouandjo als Keynote Speaker zu gewinnen.
Von deutscher Seite wirkten folgende Expertinnen und Experten mit:
Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club
Im Rahmen der Vorträge und der anschließenden Diskussionen thematisierten die Expertinnen und Experten wie auch die Teilnehmenden den nationalen und internationalen Rechtsrahmen für Investitionen in der Region, die rechtlichen Anforderungen, um Anreize für internationale Investitionen in den afrikanischen Teilnehmerstaaten und in Deutschland zu schaffen, dabei gleichzeitig die wirtschaftliche Infrastruktur der Länder sowie die investierenden Unternehmen rechtlich zu schützen, sowie das Thema Investitionsstreitigkeiten und Möglichkeiten der Streitbeilegung. Dabei hinterfragten sie auch das bestehende völkerrechtliche Vertragswerk zum Investitionsschutz kritisch. Dank der regional vergleichenden Perspektive gingen sie gezielt auf mögliche Synergieeffekte zwischen den Partnerstaaten der Region ein.