Im Rahmen der Beratungen zur Reform des Strafvollzugsrecht der Republik Moldau setzte die IRZ vom 10. bis 14. Juni 2024 eine Studienreise nach Niedersachsen um. Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums der Republik Moldau, der Nationalen Strafvollzugsbehörde und der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft gehörten zu den Teilnehmenden. Dr. Thomas Smollich, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium empfing die Delegation, die auch mehrere Justizvollzugsanstalten besuchte.
Dr. Smollich unterstrich in seiner Begrüßungsrede, dass das Niedersächsische Justizministerium die moldauischen Kolleginnen und Kollegen gern bei der Einführung eines progressiven Strafvollzugs unterstütze, dies insbesondere vor dem Hintergrund des EU-Beitrittskandidatenstatus des Landes. Im anschließenden Fachgespräch, das Dr. Stephanie Springer, Leiterin der Abteilung III (Justizvollzug) moderierte, wurden Fragen rund um die Arbeit und die Zuständigkeiten des Justizministeriums in Bezug auf das Vollzugswesen vertieft.
Die Delegation besuchte zudem die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde, die Jugendanstalt Hameln, die JVA für Frauen sowie die JVA für Jungtäter in Vechta und konnte sich ein Bild über unterschiedliche bedarfsorientierte Ansätze machen.
Die IRZ berät die Republik Moldau bei der umfassenden Reform des Strafvollzugsrechts seit 2017. Im Zuge der EU-Integration stellt die Einführung eines progressiven Strafvollzugs nach europäischen Standards einen wichtigen Baustein dar. Die Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit ist daher auch zukünftig geplant.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und die IRZ veranstalteten am 21. und 22. September 2023 die VI. Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse zum Thema „EU-Rechtsharmonisierung in der Ukraine, Moldau und Georgien“. Diese drei Länder stellten kurz nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union. Am 17. Juni 2022 verfasste die Europäische Kommission ihre Stellungnahmen zu den Anträgen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien und formulierte sog. Opinions mit Empfehlungen für notwendige rechtliche Reformen. Der Ukraine und der Republik Moldau wurde am 23. Juni 2022 der EU-Kandidatenstatus verliehen. Georgien erhielt eine EU-Beitrittsperspektive und ist damit ein sogenannter potentieller Beitrittskandidat.
Aus diesem Anlass hat die IRZ, gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Parlamentarier dieser drei Länder zu einer Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse nach Berlin eingeladen, um sich mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und vielen weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten über den Stand der Reformen sowie über die Herausforderungen und Perspektiven ihrer Länder zu diskutieren. Kriegsbedingt konnten die Abgeordneten aus der Ukraine leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Konferenz wurde von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministers der Justiz und Präsidenten der IRZ, Benjamin Strasser MdB, der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und der Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Dr. Frauke Bachler, eröffnet. Im Mittelpunkt standen Themen wie die Rolle des Parlaments bei der Angleichung nationaler Gesetze an EU-Recht und bei der Wahrung einer unabhängigen Justiz, die parlamentarische Kontrolle der Regierung, die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die parlamentarische Arbeit sowie das Thema Korruptionsbekämpfung. Die moldauischen und georgische Abgeordneten berichteten über ihre Erfahrungen und Probleme, die zum Teil aufgrund des sowjetischen Erbes und der aktuellen geopolitischen Lage in beiden Ländern vergleichbar sind. Sie sprachen über einen hybriden Krieg und die Einflussnahme Russlands in ihren Ländern, die die Reformen und somit auch den Annährungsprozess an die EU erheblich erschweren.
Die Wichtigkeit eines solchen Erfahrungsaustauschs und die Notwendigkeit der Fortsetzung der Gespräche wurde sowohl von den Gastgebern als auch von den eingeladenen ausländischen Gästen ausdrücklich betont.
Die IRZ hat Ende August 2023 drei Delegationen aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien zu einem Erfahrungsaustausch zu Fragen der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz nach Niedersachsen eingeladen. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Niedersächsischen Justizministerium vorbereitet.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat die Delegationen begrüßt. Geleitet wurden die Fachgespräche vom Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, Dr. Thomas Smollich und dem Geschäftsführer der IRZ, Dr. Stefan Hülshörster.
An den Gesprächen waren neben weiteren Beschäftigten des Justizministeriums auch der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs und Präsident des Landesarbeitsgerichts, der Vorsitzende des Hauptrichterrats, die Präsidentinnen des Sozialgerichts und des Amtsgerichts Hannover sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig beteiligt.
Von ukrainischer Seite nahmen neben dem Stellvertretenden Justizminister, Banchuk Vertreter und Vertreterinnen des Obersten Gerichts, der Hohen Richterqualifkationskommission und des Hohen Justizrates teil, von moldauischer Seite neben der Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Parlaments der Interimspräsident des Obersten Justizrates, die Präsidentin des Obersten Rates der Staatsanwaltschaft und eine Vertreterin des Justizministeriums und von georgischer Seite neben einem Richter des Obersten Gerichts zudem der Präsident der georgischen Anwaltskammer und der Direktor der Nationalen Richterschule.
Die Zusammensetzung der Delegation bot eine Gewähr für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch, im Rahmen dessen die Gäste auch den jeweiligen Stand ihrer Reformen insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen zur Vorbereitung auf einen EU-Beitritt dargestellt haben.
Fachgespräche mit der Co-Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Benjamin Strasser, MdB im Bundesjustizministerium in Berlin rundeten den Aufenthalt ab.