Moldau – Jahresbericht 2023
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Die Republik Moldau strebt den Beitritt in die Europäische Union an und hat im Juni 2022 den EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen bekommen, im Dezember 2023 hat der Europäische Rat entschieden, Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau zu beginnen. Die rechtsstaatlichen Reformen konzentrieren sich somit auf die angestrebte EU-Integration. Orientierung dazu geben die neun Empfehlungen der Europäischen Union, die im Vorfeld der Verleihung des EU-Beitrittskandidatenstatus ausgesprochen wurden. Zu deren Umsetzung hat die Republik Moldau einen Aktionsplan entwickelt. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Fortführung der Justizreform, die auch ein umfangreiches Vetting-Verfahren zur Überprüfung der persönlichen und fachlichen Integrität der Richter- und Staatsanwaltschaft umfasst. Weitere wichtige Bereiche der Reformen betreffen die Korruptionsbekämpfung und den Schutz vulnerabler Gruppen. Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit, Sicherheit) des Acquis communautaire der Europäischen Union bilden den Kern der Reformen und der Beratungen der moldauischen Partner.
Konzeption
Die IRZ erhielt im Berichtsjahr Sondermittel des Deutschen Bundes- tages zur Unterstützung der EU-Integration der Republik Moldau, der Ukraine und Georgiens, die für bilaterale Projekte und Maßnahmen mit Teilnehmenden aus allen drei Partnerstaaten eingesetzt wurden. Da die im Rahmen der EU-Integration formulierten Reformempfehlungen der Europäischen Kommission für alle drei Länder große Gemeinsamkeiten aufweisen, lag der Fokus bei diesen Maßnahmen auf der Korruptionsbekämpfung und der Unabhängigkeit der Justiz. Die IRZ konzentriert sich hier auf eine Kooperation mit dem Parlament und dem Justizministerium der Republik Moldau. Bei drei Maßnahmen war der Deutsche Bundestag
mit einer großen Zahl von Abgeordneten beteiligt. Hervorzuheben ist dabei die Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse, die im September im Reichstag stattfinden konnte. Zwei Studienreisen zur Korruptionsbekämpfung bzw. zur Unabhängigkeit der Justiz wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen und das Land Niedersachsen unterstützt, jeweils mit persönlicher Mitwirkung des Justizministers bzw. der Justizministerin. Einen Schwerpunkt der weiteren bilateralen Zusammenarbeit bildet die Implementierung des Verwaltungskodex der Republik Moldau, zu dessen Ausarbeitung die IRZ die moldauischen Partner maßgeblich beraten hatte.
Im Berichtsjahr fanden Fachgespräche zur Überarbeitung des Kodex sowie Fortbildungen für dessen Implementierung statt. Zudem konnte die IRZ auf Bitten der moldauischen Partner an frühere Beratungen zur moldauischen Strafvollzugsreform anknüpfen.
Tätigkeitsschwerpunkte 2023
Öffentliches Recht
- Gutachten zur „Ex-post-Analyse“ zum Verwaltungskodex der Republik Moldau
- Zwei Online-Fachgespräche zur Implementierung und Überarbeitung des Verwaltungskodex der Republik Moldau
- Arbeitsbesuch zur Implementierung des Verwaltungskodex der Republik Moldau in Bonn
- Konferenz der parlamentarischen Rechtsausschüsse in Kooperation mit dem Deutschen Bundestag zur EU-Rechtsharmonisierung in der Republik Moldau, der Ukraine und Georgien in Berlin
Rechtspflege
- Arbeitsbesuch einer Delegation des Justizministeriums der Republik Moldau zur Umsetzung der Kapitel 23 und 24 des Acquis communautaire in Berlin
- Fachgespräche zum Thema Unabhängigkeit der Justiz (für Moldau, Ukraine und Georgien) in Niedersachsen und Berlin
- Beratungsaufenthalt einer Expertin zur EU-Rechtsangleichung beim Justizministerium und beim Rechtsausschuss des Parlaments in Chişinău
- Rechtsvergleichende Studie zu rechtlichen Regelungen für den Einsatz von Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetschern
Straf- und Strafvollzugsrecht
- Fachgespräche zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Sonderermittlungsdienste (für Moldau, Ukraine und Georgien) in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Wuppertal, Bochum) und Berlin
- Gutachten zum Entwurf des Änderungsgesetzes zum moldauischen Strafvollzug
- Online-Fachgespräch zur Begutachtung des Entwurfs des Änderungsgesetzes zum moldauischen Strafvollzug
Ausblick
Der Beginn der Beitrittsverhandlungen stellt weiterhin die EU-Rechtsangleichung in den Fokus der IRZ-Beratungen für die Republik Moldau. Gemäß den Empfehlungen der Europäischen Kommission wird dabei ein Schwerpunkt auf der weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, beispielsweise durch eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Obersten Richterrat, liegen sowie auf der Unterstützung bei der Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention – mit dem Nationalen Antikorruptionszentrum und der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft als Partner. Die in den Empfehlungen angestrebte weitere De-Oligarchisierung wird ebenfalls Gegenstand der Beratungen sein. Auch zur Methodik der Angleichung nationalen Rechts an das Recht der Europäischen Union wird die IRZ weiterhin beraten, sowohl hinsichtlich allgemeiner methodischer Fragen als auch bezüglich der EU-rechtlichen Harmonisierung konkreter moldauischer Gesetzentwürfe. Dabei werden auch im Jahr 2024 Synergien mit der Beratung der Ukraine und Georgiens genutzt werden, zumal der Deutsche Bundestag erneut die oben genannten Sondermittel für die drei Länder bereitgestellt hat. Die Implementierung des Verwaltungskodex wird die IRZ durch weitere Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie gegebenenfalls auch Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten unterstützen. Je nach Bedarf wird sie die Beratungen zur moldauischen Strafvollzugsreform fortführen oder zur Umsetzung des dann verabschiedeten neuen Strafvollzugsgesetzes beraten.