Das EU-Twinning-Projektteam nach dem Kick-Off-Meeting (v.l.n.r.): Plamenka Bojceva (Projekteiterin Nord Mazedonien), Tanja Kovachev (Leiterin der Komponente 2), Matina Schloegel (Projektleiterin Deutschland), Katharina Tegeder (Koordinatorin bei der IRZ) Petar Gajdov (Leiter der Komponente 1), Tim Fellmann (Deutscher Leiter der Komponente 1) und Gereon Müller-Chorus (Projektmanager IRZ) Nordmazedonien
Die IRZ hat den Zuschlag für das EU-Twinning-Light-Projekt „Supporting the free access to information“ erhalten. Mit dem Instrument der Twinning-Projekte unterstützt die Europäische Union Partnerschaften zwischen Behörden von EU-Mitgliedstaaten und ihren Partnerstaaten zum Aufbau öffentlicher Strukturen im Einklang mit europäischen Werten und Standards.
Im Rahmen dieses neuen Projekts wird die IRZ in den kommenden Monaten ihre nordmazedonischen Partner dabei begleiten, das Gesetz über den freien Zugang zu öffentlichen Informationen (LFAPI) mit EU-Vorschriften und bewährten Verfahren in Einklang zu bringen. Darüber hinaus sollen die institutionellen Kapazitäten der Mitarbeitenden der Agency for Protection of the Right to free access to public Information (ASPI) und ausgewählter weiterer Piloteinrichtungen gestärkt werden. In bis zu 16 Missionen vor Ort sowie während zwei Studienreisen in Länder der EU werden deutsche und europäische Expertinnen und Experten im intensiven Austausch mit den mazedonischen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam daran arbeiten, die Informationsfreiheit in Nordmazedonien an europäische Vorgaben und Standards anzugleichen.
Zum Auftakt trafen sich am 19. und 20. Mai 2025 die Projektpartner erstmalig mit der EU-Delegation in Skopje, um über die konkrete Umsetzung des Projekts in den kommenden zehn Monaten zu sprechen. Unter der Leitung von Frau Dr. Martina Schlögel von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Herrn Tim Fellmann vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) spezifizierten sie mit der ASPI den Arbeitsplan.
Während dieser zweitägigen Start-up-Mission konnten die verantwortlichen Projekt- und Komponentenleitenden beider Seiten - auch im Austausch mit der EU-Delegation - die Prioritäten klar definieren, konkrete Schritte festlegen und mit der direkten Zusammenarbeit beginnen.
Sie interessieren sich darüber hinaus für Twinning-Projekte, an denen die IRZ seit 1998 als sog. „Mandated-body“ in mehr als 90 Projekten mitgewirkt hat? Hier finden Sie weitere Informationen über ihren partnerschaftlichen Ansatz zum Aufbau öffentlicher Strukturen im Einklang mit der EU-Verwaltungspraxis.
Die Zuständigkeit des Twinning-Projektes obliegt Frau Tegeder, Leitung und Koordination des Projektbereichs EU Twinning und Action Grants.
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad Region Westbalkan
Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.
Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.
Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.
Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.
Präsident des Landesgerichts a.D., Winfried Schubert, während seines Vortrags. Nordmazedonien
Das Verfassungsgericht der Republik Nordmazedonien feierte am 15. März 2024 mit einer von der OSZE unterstützten internationalen Konferenz zum Thema „Meinungs- und Pressefreiheit“ sein 60. Jubiläum. Aufgrund der guten und langjährigen Zusammenarbeit mit der IRZ, war unsere Organisation mit gleich zwei Fachreferaten an der Programmgestaltung beteiligt.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Dobrila Kacarska, eröffnete die Konferenz, daran schlossen sich Grußworte von hochrangigen Gästen an, so etwa des Staatspräsidenten, Stevo Pendarovski, des Parlamentspräsidenten, Jovan Mitreski, des Regierungspräsidenten, Talat Xhafri, des Justizministers, Krenar Loga, des Missionschefs der OSZE, Kilian Wahl, der EU-Delegation, Ben Nupau sowie der Botschafterinnen der USA, Angela Price und Deutschlands, Petra Drexler.
Anschließend folgten zwei von der ehemaligen Richterin am EGMR, Margarita Tsatsa-Nikolovska, moderierte Panels. In diesem Rahmen stellten die internationalen Referentinnen und Referenten die Rechtsprechung der verschiedenen nationalen Verfassungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema „Meinungs- und Pressefreiheit“ vor.
Zukünftige verfassungsrechtliche Herausforderungen im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit in den Themenbereichen „Hate Speech“, „Fake News“ und „Künstliche Intelligenz“ stellte IRZ-Experte Winfried Schubert, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, vor. Die Sicht der Medien brachte der Präsident der Journalistenvereinigung von Nordmazedonien (AJM), Mladen Cadikovski, ein. In Ergänzung dazu stellte der für Nordmazedonien zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner, in mazedonischer Sprache das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, wobei er hervorhob, dass diese Entscheidung auch viele kritische Beiträge zur gesellschaftlichen Diskussion erst ermöglichte.