Vom deutschen Recht lernen: Neues Rechtszentrum in Skopje eröffnet

Eröffnung des Zentrums für deutsches Recht in Skopje
Eröffnung des Zentrums für deutsches Recht in Skopje
Nordmazedonien

Im Zuge der Rechtstransformation und der EU-Harmonisierung muss jedes Land seinen eigenen Weg finden. Die Orientierung an bewährten Modellen kann jedoch die spätere Implementierung erleichtern und Irrwege vermeiden. Das deutsche Recht bietet sich dafür besonders an: als traditionelles kontinentaleuropäisches Recht verfügt es über eine umfassende, gut dokumentierte Anwendungspraxis.

Diese Erkenntnis hat auf dem Westbalkan zur verschiedenen Initiativen geführt, das deutsche Recht zu erforschen und dessen Erfahrungen für die eigene Rechtsentwicklung nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund wurde nun vor Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien, Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Studierenden in Skopje ein eigenes Zentrum für deutsches Recht eröffnet. Die Juristische Fakultät der Rechtsfakultät „Justinianus Primus“ und die IRZ hielten dafür die Fachtagung zum Thema „Mindeststandards des Rechts am Beispiel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung der Republik Nordmazedonien“ ab. Initiiert hatte dies Prof Dr. Aleksander Spasov, der bereits seit geraumer Zeit mit der IRZ zusammenarbeitet.

Botschafterin Petra Drexler hob in ihrem Beitrag hervor, dass die Kenntnis des deutschen Rechts bei der EU-Rechtsharmonisierung einen großen Beitrag leisten könne. Intensive Diskussionen fanden im Anschluss an die Referate des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Udo Steiner und der Verfassungsrichterin von Nordmazedonien Prof. Dr. Ana Pavlovksa Daneva statt. Da Nordmazedonien kein eigenes Gesetz über das Verfassungsgericht besitzt, stieß vor allem eine aktuelle Neuerung in Deutschland auf große Aufmerksamkeit: Vorschriften zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts wurden jüngst in das Grundgesetz aufgenommen.

Vertrauen: Das wichtigste Kapital der Verfassungsgerichte

Die Regionalkonferenz zur Stärkung des Vertrauens in die Verfassungsgerichte in Ohrid, Nordmazedonien.
Die Regionalkonferenz zur Stärkung des Vertrauens in die Verfassungsgerichte in Ohrid, Nordmazedonien.
Nordmazedonien

Gerade in Zeiten, in denen staatlichen Institutionen zunehmend misstraut wird, kommt dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verfassungsgerichte besondere Bedeutung zu.

Genau hier setzte die diesjährige Regionalkonferenz an, die wir mit dem Verfassungsgericht von Nordmazedonien vom 15. – 17. September 2026 in Ohrid ausrichteten. Im Fokus stand die Frage: Wie lässt sich das Vertrauen in die Verfassungsgerichtsbarkeit stärken?

Die teilnehmenden Richterinnen und Richter der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien sowie der ehemalige Präsident des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, Winfried Schubert, zeigten diesbezüglich in ihren Referaten und Praxisberichten eine ganze Palette von Handlungsfeldern auf. Dazu gehören zum einen Voraussetzungen, die von politischer Seite erfolgen müssen, etwa eine transparente und zügige Nachbesetzung vakanter Stellen oder, in Nordmazedonien, die Einführung der Kompetenz zur Entscheidung über Verfassungsbeschwerden. Doch auch die Gerichte sowie ihre Richterinnen und Richter selber sind gefordert. Zu nennen sind beispielsweise eine gewisse Zurückhaltung bei Auftritten in den Medien und bei der Abfassung von Sondervoten bis hin zu verständlichen Entscheidungen und Pressemitteilungen. Das Verfassungsgericht von Nordmazedonien überträgt seine Verhandlungen übrigens im Sinne der Transparenz neuerdings per Livestream im Internet.

Während der Veranstaltung wurde auch der sogenannte Ohrider-Dialog initiiert. Er soll die Ergebnisse dieses intensiven Gedankenaustausches bei künftigen Zusammenkünften der Verfassungsgerichte des Westbalkans weiter vertiefen.

Auch dieses Mal war das landesweite Medienecho in Nordmazedonien wieder enorm und bestätigt uns darin, dass das Thema über die einschlägigen Fachkreise hinaus von Interesse ist.

Twinning zur Förderung des freien Zugangs zu Informationen

Die mazedonische Delegation zu Besuch bei der e-Governance Agency
Die mazedonische Delegation zu Besuch bei der e-Governance Agency
Nordmazedonien

Eine Delegation der Agency for Protection of the Right to free access to public Information (ASPI) besuchte unter der Leitung ihrer Direktorin und im Rahmen des EU-Twinning-Light- Projekts zur Stärkung des Rechts auf freien Zugang zu öffentlichen Informationen vom 5. bis 7. November 2025 Tallinn. Im Vordergrund stand, sich mittels praktischer Beispiele, Vorträge, Diskussionen und technischer Vorführungen über die systematische Veröffentlichung von Informationen auf den Websites öffentlicher Einrichtungen zu informieren.

Die Teilnehmenden waren beeindruckt über das Maß der Digitalisierung, Automatisierung und Transparenz im estnischen Außenministerium, dem e-Estonia Briefing Centre, der Information Security Authority (RIA), der e-Governance Agency (eGA), dem Justizministerium und dem Estonian Data Protection Inspectorate.

Die estnischen Gesprächspartner betonten, dass die Transparenz der öffentlichen Verwaltung ein Grund für das enorme Vertrauen der estnischen Bevölkerung in ihren Staat sei. Dies spiegele sich auch in der hervorragenden Position Estlands im Antikorruptionsranking wider. Die mazedonische Delegation ist motiviert, diesem Weg – den Estland bereits vor mehr als 20 Jahre begann – zu folgen.

Die Studienreise hat die Teilnehmenden sehr beeindruckt zurückgelassen, zeigte sie doch das große Potential von Digitalisierung und Transparenz zur Bekämpfung von Vertrauenskrisen in Staaten und Demokratien. Sie kann die Verwaltung effizienter, bürgernäher und schneller machen und Korruption erfolgreich bekämpfen.