Kick-off des Twinning-Projekts "Unterstützung bei der Umsetzung des modernisierten Datenschutzrechtsrahmens"

Einladung zum Kick-off des EU-Twinning-Projekts
Einladung zum Kick-off des EU-Twinning-Projekts
Nordmazedonien

Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) organisiert unter der Federführung der kroatischen Datenschutzbehörde das Kick-off-Meeting zur Vorstellung des Twinning-Projekts „Support to the Implementation of the Modernised Data Protection Legal Framework“ zugunsten der Datenschutzbehörde der Republik Nordmazedonien (RNM).

Der Veranstaltungsort ist das DoubleTree by Hilton Skopje, Blvd. ASNOM no.17, Skopje, und das Kick-Off findet am 30. September 2021 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

Zu den Teilnehmern, die während des Kick-off-Meetings die Projektziele vorstellen werden, gehören Regierungsvertreter der EU-Delegation in der RNM f, Projektleiter aus RNM, Deutschland und Kroatien sowie Experten aus den nordmazedonischen, kroatischen und deutschen Datenschutzbehörden. 

Ziel dieses Projekts ist es, den Schutz der Grundrechte und das nationale System zum Schutz personenbezogener Daten in der RNM in Übereinstimmung mit den Standards des EU-Besitzstands zu verbessern sowie die Leistungsfähigkeit der Datenschutzbehörde bei der Umsetzung des modernisierten Datenschutzrahmens zu erhöhen. Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Amtsblatt der RNM Nr. 42/20), mit dem die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) umgesetzt wird, wird im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert werden. Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sowie die Datenschutz-Grundverordnung bringen erhebliche Änderungen des derzeitigen Systems mit sich. Es führt neue Definitionen und Konzepte im Bereich der personenbezogenen Daten ein, erlegt den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und den Auftragsverarbeitern neue Pflichten auf und stärkt die Rechte der betroffenen Personen.

Nach dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sind die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter verpflichtet, ihre Geschäftsprozesse innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an das Gesetz anzupassen. Diese Frist läuft Ende August 2021 ab. Die Veranstaltung wird daher die Gelegenheit bieten, die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen/Verarbeiter erneut zu betonen, die Bürger über ihre Rechte zu informieren und die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten zu sensibilisieren.

Ein zentrales Thema des Kick-Offs wird die Präsentation der Ergebnisse der digitalen Umfrage sein, die bei den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in RNM durchgeführt wurde, gefolgt von einer Podiumsdiskussion mit Datenschutzexperten aus RNM, Kroatien und Deutschland. Eine weitere Podiumsdiskussion widmet sich der Analyse der Chancen und Möglichkeiten, die sich aus den anstehenden Änderungen des rechtlichen Rahmens für den Datenschutz in der RNM ergeben. 

Die EU unterstreicht die dringende Notwendigkeit, sich auf den Schutz personenbezogener Daten zu konzentrieren, um sicherzustellen, dass sich die weltweit schnell wachsenden digitalen Geschäftsmodelle in einer Weise entwickeln, die mit der Achtung der grundlegenden Menschenrechte aller Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinbar ist. 

Der Grundsatz des Datenschutzes ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Politiken und Strategien der EU, wie in Titel II Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta dargelegt. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist ein grundlegendes Menschenrecht, aber auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit – ohne das Vertrauen der Verbraucher in die Art und Weise, wie ihre Daten verarbeitet werden, kann es kein nachhaltiges Wachstum der europäischen datengesteuerten Wirtschaft geben.

Schulung zu „völkerrechtlichen Aspekten der Korruptionsbekämpfung“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Nordmazedonien

Am 22. April 2021 veranstaltete die Akademie für Richter und Staatsanwälte „Pavel Shatev“ gemeinsam mit der IRZ die Online-Schulung „Völkerrechtliche Aspekte der Korruptionsbekämpfung“. Die Veranstaltung richtete sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Nordmazedonien.

Die Vorträge übernahmen:

  • Oberstaatsanwalt Markus Busch, Leiter des Referats II A 4 – Strafrechtliche Bekämpfung der Wirtschafts-, Computer-, Korruptions- und Umweltkriminalität, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, und Leiter der deutschen Delegation bei der GRECO (Group of States against Corruption) sowie
  • Oberstaatsanwalt Dr. Todor Vitlarov, Oberstaatsanwalt aus Stip und Vorsitzender der Staatsanwältevereinigung Nordmazedoniens.

Die Veranstalter hatten den bilateralen Ansatz für die Schulung gewählt, da für beide Länder die Empfehlungen der GRECO eine wichtige Rolle spielen. Einen Schwerpunkt bildeten dementsprechend die GRECO-Empfehlungen für Nordmazedonien. Außerdem gab Markus Busch, der langjährige Erfahrung im Bereich der Implementierung internationaler Regelungen zur Korruptionsbekämpfung hat, tiefere Einblicke in die Arbeitsweise von GRECO.

Beide Referenten sprachen überdies Fragen der Integrität und Korruptionsbekämpfung innerhalb der Justiz an. Dabei nahmen sie Ethik und Selbstverständnis von Staatsanwaltschaft, Richterschaft und weiteren Mitarbeitenden der Justiz in den Blick. Die Praxisrelevanz ihrer Ausführungen verdeutlichten beide Referenten anhand anschaulicher Beispiele.

Schulung im Vorfeld der Novellierung des Mediationsgesetzes

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Nordmazedonien

Am 23. März 2021 veranstalteten die Akademie für Richter und Staatsanwälte „Pavel Shatev“und die IRZ ihre erste gemeinsame Online-Schulung zum Thema „Mediation - Phasen und Arten“. Anlass der Veranstaltung war die bevorstehende Novellierung des Mediationsgesetzes, die einen wichtigen Bestandteil der Justizreform darstellt. Deshalb gehörten sowohl Richterinnen und Richter als auch zukünftige und aktuelle Mediatorinnen und Mediatoren zur Zielgruppe.

An die Begrüßung durch Sonja Mojsovska von der Akademie und Dr. Stefan Pürner seitens der IRZ schlossen sich folgende Vorträge an:

  • Stevkova Nikolovska (Skopje): Einführung in die Mediation - Gegenwart und Perspektiven
  • Dr. Zoran Vuchev (Skopje): Mediation in Arbeits-, Familien- und Wirtschaftsstreitigkeiten
  • Ingrid Hönlinger (Ludwigsburg): Mediation in Deutschland

Durch die Referate wurde deutlich, dass die Mediation in Nordmazedonien noch nicht den erwünschten Stellenwert besitzt. Hier soll das novellierte Gesetz zusammen mit Schulungen wie dieser einen Beitrag leisten. Als roter Faden durch die Referate zog sich, dass Mediation die Beilegung von Streitigkeiten in eigenverantwortlicher Weise ermöglicht und zusätzlich Kosten spart.

Anders als in anderen Rechtsordnungen ist in Nordmazedonien in Familiensachen eine Mediation nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, nicht aber in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, zulässig. Initiativen, die diesbezüglichen Vorschriften zu ändern, führten bislang nicht zum Erfolg. Aus deutscher Sicht fällt auf, dass in Nordmazedonien die Mediation in Arbeitssachen sehr verbreitet ist und es im Ergebnis in über neunzig Prozent der Fälle zu einem Vergleich kommt. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die starke Inanspruchnahme der Mediation in diesem Bereich vor allem auf das hohe Kostenrisiko bei gerichtlichen Arbeitsstreitigkeiten in Nordmazedonien zurückzuführen ist.

IRZ-Expertin Ingrid Hönlinger referierte zum Sachstand der Mediation in Deutschland, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin stellte darüber hinaus das Fünf-Phasen-Modell einer Mediation dar:

  1. Auftragsklärung
  2. Themensammlung
  3. Positionen und Interessen/ Sichtweisen- und Hintergrunderkundung
  4. Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
  5. Abschlussvereinbarung

Im Rahmen dieser Darstellung gab sie auch viele praktische Hinweise bis hin zu den erforderlichen Soft Skills der Mediatorinnen und Mediatoren.

An der Veranstaltung, die mit fast vierzig Teilnehmenden gut besucht war, nahm auch die für die Zusammenarbeit mit der IRZ zuständige Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwältin Dr. Veronika Horrer, teil, um sich über den Sachstand bezüglich der Mediation in Nordmazedonien zu informieren.