Schulung im Vorfeld der Novellierung des Mediationsgesetzes

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Am 23. März 2021 veranstalteten die Akademie für Richter und Staatsanwälte „Pavel Shatev“und die IRZ ihre erste gemeinsame Online-Schulung zum Thema „Mediation - Phasen und Arten“. Anlass der Veranstaltung war die bevorstehende Novellierung des Mediationsgesetzes, die einen wichtigen Bestandteil der Justizreform darstellt. Deshalb gehörten sowohl Richterinnen und Richter als auch zukünftige und aktuelle Mediatorinnen und Mediatoren zur Zielgruppe.

An die Begrüßung durch Sonja Mojsovska von der Akademie und Dr. Stefan Pürner seitens der IRZ schlossen sich folgende Vorträge an:

  • Stevkova Nikolovska (Skopje): Einführung in die Mediation - Gegenwart und Perspektiven
  • Dr. Zoran Vuchev (Skopje): Mediation in Arbeits-, Familien- und Wirtschaftsstreitigkeiten
  • Ingrid Hönlinger (Ludwigsburg): Mediation in Deutschland

Durch die Referate wurde deutlich, dass die Mediation in Nordmazedonien noch nicht den erwünschten Stellenwert besitzt. Hier soll das novellierte Gesetz zusammen mit Schulungen wie dieser einen Beitrag leisten. Als roter Faden durch die Referate zog sich, dass Mediation die Beilegung von Streitigkeiten in eigenverantwortlicher Weise ermöglicht und zusätzlich Kosten spart.

Anders als in anderen Rechtsordnungen ist in Nordmazedonien in Familiensachen eine Mediation nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, nicht aber in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, zulässig. Initiativen, die diesbezüglichen Vorschriften zu ändern, führten bislang nicht zum Erfolg. Aus deutscher Sicht fällt auf, dass in Nordmazedonien die Mediation in Arbeitssachen sehr verbreitet ist und es im Ergebnis in über neunzig Prozent der Fälle zu einem Vergleich kommt. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die starke Inanspruchnahme der Mediation in diesem Bereich vor allem auf das hohe Kostenrisiko bei gerichtlichen Arbeitsstreitigkeiten in Nordmazedonien zurückzuführen ist.

IRZ-Expertin Ingrid Hönlinger referierte zum Sachstand der Mediation in Deutschland, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin stellte darüber hinaus das Fünf-Phasen-Modell einer Mediation dar:

  1. Auftragsklärung
  2. Themensammlung
  3. Positionen und Interessen/ Sichtweisen- und Hintergrunderkundung
  4. Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
  5. Abschlussvereinbarung

Im Rahmen dieser Darstellung gab sie auch viele praktische Hinweise bis hin zu den erforderlichen Soft Skills der Mediatorinnen und Mediatoren.

An der Veranstaltung, die mit fast vierzig Teilnehmenden gut besucht war, nahm auch die für die Zusammenarbeit mit der IRZ zuständige Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Rechtsanwältin Dr. Veronika Horrer, teil, um sich über den Sachstand bezüglich der Mediation in Nordmazedonien zu informieren.


Beratung zur Reform des Strafgesetzbuchs in Nordmazedonien

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Bereits seit mehreren Monaten berät die IRZ das Justizministerium Nordmazedoniens zur Reform des Strafgesetzbuchs. Der Reformprozess wird durch eine Arbeitsgruppe des Ministeriums begleitet, die sich am 15. Februar 2021 zu ihrer konstituierenden Sitzung online traf. Die rund zwanzig Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sowie juristischen Praktikerinnen und Praktiker der Arbeitsgruppe wurden von Nikolina Mikeska, Justizministerium von Nordmazedonien, Ana Novakova Zhikova, OSZE-Mission in Skopje, und dem zuständigen Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, begrüßt.

Der Leiter der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Kambovski betonte während des Treffens die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems und einheitlicher Strukturen des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens. Diese Voraussetzung wird die Tätigkeit der Arbeitsgruppe und den Reformprozess des Strafgesetzbuchs in Nordmazedonien in den folgenden Monaten begleiten.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 soll der Entwurf des überarbeiteten Strafgesetzbuchs der Öffentlichkeit vorgestellt werden und dadurch auch der interessierten Fachöffentlichkeit eine Mitsprache im Reformprozess ermöglichen.

Im Rahmen der bislang geleisteten Beratungstätigkeit der IRZ haben deutsche Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis Gutachten zu Entwürfen der strafrechtlichen Vorschriften erstellt. Diese Gutachten umfassen folgende Themen:

  • Wirtschaftskriminalität
  • Terrorismusbekämpfung
  • Computerkriminalität
  • Schutz von Wahlen
  • Klonen und künstliche Elternschaft
  • Insolvenzstraftaten

Die Autorinnen und Autoren haben dazu die Entwürfe aus Nordmazedonien unter Berücksichtigung der Inhalte der entsprechenden strafrechtlichen Vorschriften Deutschlands sowie relevanter internationaler und europäischer Regelungen begutachtet.

Seminare „Richterliche Verhandlungsführung“ und „Förderung von Vergleichen in Zivilprozessen“

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Am 7. und 9. Dezember 2020 richtete die IRZ gemeinsam mit der „Akademie für die Aus- und Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte“ von Nordmazedonien zwei Online-Seminare zu den oben genannten Themen aus.

Beide Veranstaltungen für Richterinnen und Richter aus Nordmazedonien wurden durch die Direktorin der Akademie, Prof. Dr. Natasha Gabler Damjovska, und Projektbereichsleiter Dr. Stefan Pürner eröffnet. Auf die Begrüßung der rund 60 Teilnehmenden folgten jeweils Vorträge zum Thema aus der Sicht beider Länder. Die Referentinnen und Referenten der Seminare waren:

„Richterliche Verhandlungsführung“

  • Keti Germanova, Richterin am Amtsgericht Skopje
  • Daniel Jung, Richter am Landgericht und derzeit Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW

„Förderung von Vergleichen in Zivilprozessen“

  • Katerina Goeorgievska, Richterin am Berufungsgericht Skopje
  • Dr. Ingo Werner, Richter am Oberlandesgericht Köln

Beide Veranstaltungen reflektierten die Rolle der Richterschaft im Zivilrecht. Im Zentrum der Diskussion stand insbesondere die Frage, inwieweit es die jeweiligen Verfahrensordnungen den Richterinnen und Richtern gestatten, aktiv mit den Parteien sowie ihren Vertreterinnen und Vertretern über die Erfolgsaussichten einer Klage zu verhandeln und konkrete Vergleichsvorschläge zu machen.

Art. 307 Absatz 3 der Zivilprozessordnung von Nordmazedonien regelt, dass Richterinnen und Richter während des Verfahrens auf die Möglichkeit eines Vergleichs hinweisen und den Parteien dabei „helfen“ (помогне) müssen, einen solchen abzuschließen. Zu diesem Punkt „helfen“ gab es im Anschluss an die Vorträge kontroverse Diskussionen, da die mazedonischen Teilnehmenden befürchten, als befangen zu gelten, wenn sie mit den Parteien beispielsweise über die Rechtslage sprechen oder konkrete Vorschläge für Vergleiche machen. Hier hat das richterliche Selbstverständnis der Richterschaft oft größeren Einfluss auf die Effektivität von Gerichtsverfahren als die Regelungen des geschriebenen Rechts.

Das richterliche Selbstverständnis der deutschen Rechtspraxis und die positiven Erfahrungen mit richterlichen Hinweisen können hier wichtige Impulse setzen.