Bundesministerium der Justiz und Justizministerium von Georgien unterzeichnen Arbeitsprogramm

Unterzeichnung Arbeitsabkommen mit dem georgischen Justizminister, Quelle: BMJ
Unterzeichnung Arbeitsabkommen mit dem georgischen Justizminister, Quelle: BMJ
Georgien

Auf Grundlage der am 27. April 2005 zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Justizministerium von Georgien geschlossenen Gemeinsamen Absichtserklärung unterzeichneten der Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann und sein georgischer Amtskollege, Dr. Rati Bregadze am 6. September 2022 im BMJ ein Arbeitsprogramm über die gemeinsame Zusammenarbeit in den Jahren 2022 bis 2025. An der Unterzeichnung nahmen mehrere hochrangige Vertreterinnen und Vertreter beider Ministerien teil. Die IRZ war durch den für Georgien zuständigen Projektbereichsleiter, Frank Hupfeld vertreten.

Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeitsprogramms

Inhalt des neuen Arbeitsprogramms ist zum einen die Stärkung der bilateralen internationalen Zusammenarbeit in Fragen des Zivil- und Strafrechts sowie die Kooperation im Bereich des Strafvollzugsrechts und der Bewährungshilfe. Insbesondere in diesem Bereich sollen zahlreiche Maßnahmen zur Steuerung und Ausgestaltung eines modernen Strafvollzugs und einer modernen Bewährungshilfe sowie der Umsetzung der Resozialisierungs- und Rehabilitierungsprogramme durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde eine enge Kooperation im Bereich des Jugendstraf- und Jugendstrafvollzugrechts vereinbart.

Arbeitsprogramm intensiviert Zusammenarbeit der IRZ mit Georgien

Seit 2006 ist die IRZ im Auftrag des BMJ in Georgien aktiv und war im Laufe der Jahre an der Durchführung zahlreicher Maßnahmen beteiligt. Durch die Unterzeichnung des Arbeitsprogramms wird die Zusammenarbeit der IRZ mit dem georgischen Justizministerium weiter gestärkt und vertieft.

Pressemitteilung des BMJ

Für weitere Informationen siehe auch: 

Fortführung der deutsch-georgischen Zusammenarbeit im Bereich Justiz – Bundesjustizminister und sein georgischer Amtskollege unterzeichnen neues Arbeitsprogramm

Pressemitteilung des BMJ vom 7. September 2022

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0906_Unterzeichnung_Arbeitsprogramm_Georgien.html

Online-Seminar zum Thema Cybercrime

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Georgien

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der georgischen Hauptstaatsanwaltschaft organisierte die IRZ am 9. und 10. November 2021 ein Online-Seminar zum Thema Cybercrime. Die Veranstaltung richtete sich an georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Cyberkriminalität unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zu ihrer Bekämpfung.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Andreas May, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gewinnen. Andreas May stellte zunächst die Aufgaben und die Arbeit seiner Behörde vor und referierte anschließend u.a. über:

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen der Cyberkriminalität in Deutschland,
  • deren wichtigste Erscheinungsformen, 
  • Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität und ihre Besonderheiten (einschließlich digitaler Beweismittel, Cloud-Evidence etc.) sowie
  • Gerichtsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt May mit großem Interesse. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. So wurde angeregt, das Seminar als festen Bestandteil des Ausbildungsprogramms für georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu etablieren. Die IRZ ist bereit, auch im kommenden Jahr weitere Veranstaltungen zu Themen dieser Art zu organisieren und zu begleiten.

Online-Seminar zum Verbraucherschutz

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Georgien

Wie in vielen Ländern ist der Verbraucherschutz auch in Georgien in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aber obwohl bereits die erste georgische Verfassung von 1995 den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Staatszielbestimmung nannte, gibt es bis heute keine gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien. Dies wirkt sich auf zahlreiche Gebiete negativ aus und erschwert die Rechtsdurchsetzung erheblich. Das fehlende Verbraucherschutzgesetz und andere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz waren deshalb Thema eines Online-Seminars, das die IRZ in Kooperation mit der G.L.I.P (Georgian Lawyers for Independent Profession) am 27. November 2020 veranstaltete. Das Interesse an dem Online-Seminar war sehr groß. Insgesamt nahmen über 120 Personen, überwiegend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, daran teil.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte der IRZ-Experte Arnd Weishaupt, Richter am OLG Düsseldorf, den rechtlichen Rahmen des Verbraucherschutzes in der EU und in Deutschland vor und ging sehr detailliert auf einige Problembereiche wie Kredit- und Versicherungsverträge, aber auch Online-Handel und Haustürgeschäfte ein. Der deutschen Perspektive stellte Tamar Lakerbaia, Richterin am Amtsgericht Tiflis, die aktuelle rechtliche Ausgangslage in Georgien gegenüber. Mit Bedauern berichtete sie von den jahrelangen, bislang vergeblichen Bemühungen, ein Rahmengesetz zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verabschieden. Sie war allerdings zuversichtlich, dass das neugewählte georgische Parlament das Gesetz in dieser Legislaturperiode annehmen könnte. In diesem Zusammenhang machte Tamar Lakerbaia die Teilnehmenden auf das 2014 zwischen der EU und Georgien geschlossene Assoziierungsabkommen aufmerksam und erinnerte an die damit verbundene Verpflichtung ihres Landes, die nationale Gesetzgebung auch im Bereich des Verbraucherschutzes mit dem EU-Recht zu harmonisieren.

Im weiteren Verlauf stellte die georgische Referentin die nationale Rechtsprechung kurz vor und betonte ausdrücklich, dass die Richterschaft in Georgien trotz fehlender gesetzlicher Grundlage um die Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes bemüht sei und sich in verbraucherrechtlichen Fragen weitgehend an den EU-Richtlinien orientiere.

Den Vorträgen folgte eine lange und sehr lebhafte Diskussion. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die gesetzliche Regulierung des Verbraucherschutzes in Georgien längst überfällig und notwendig ist. Daher wird die IRZ das Thema Verbraucherschutzrecht in Georgien auch im nächsten Jahr weiterverfolgen und ihre georgischen Partner zu etwaigen Reformen in diesem Bereich beraten.