Fachgespräch zur anwaltlichen Vergütung

Grafik: IRZ
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Georgien

Die anwaltliche Vergütung war Thema eines Online-Fachgesprächs am 19. November 2020, zu dem die IRZ Mitglieder der Georgian Bar Association (GBA) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeladen hatte. Ebenfalls vertreten war der georgische Legal Aid Service, eine staatliche Einrichtung, die sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern kostenlos Rechtshilfe gewährt.

Der Präsident der GBA, David Asatiani, verwies in seiner Einführungsrede auf die gegenwärtig unzureichende rechtliche Regulierung der anwaltlichen Vergütung in Georgien und plädierte für die Einführung eines Mindesthonorarsatzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die aktuelle Rechtslage führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und schädige das Ansehen der gesamten Anwaltschaft.

Im weiteren Verlauf des Fachgesprächs stellte Giorgi Turazashvili, Mitglied im Exekutivrat der GBA, die Grundzüge der georgischen anwaltlichen Vergütung vor und machte die Teilnehmenden auf einige weitere grundlegende Probleme aufmerksam. Die deutsche Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever erläuterte den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihrerseits die Eckpfeiler der anwaltlichen Vergütung in Deutschland. Besonderes Interesse der georgischen Teilnehmenden weckte jedoch die deutsche Gebührenordnung, die ausführlich analysiert und sehr lebhaft diskutiert wurde. Am Ende des Gesprächs waren sie sich einig, dass der Bereich der anwaltlichen Vergütung in Georgien im Interesse der Rechtssuchenden und auch der Anwaltschaft reformiert werden sollte.

Das deutsche Rechtssystem hat in Georgien traditionell eine Vorbildfunktion. Auch in Fragen der anwaltlichen Vergütung war man sich daher einig darüber, dass sich die anstehenden Reformen am deutschen Modell orientieren sollten. Sowohl die IRZ als auch die BRAK sicherten den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihre volle Unterstützung bei den weiteren Anstrengungen zu.

Seminar zu den europäischen Standards für Ermittlungshandlungen und Untersuchungshaft

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Georgien

Bereits zum dritten Mal organisierte die IRZ vom 25. bis 27. August 2020 das Seminar zu den europäischen Standards im Rahmen von Ermittlungshandlungen und Untersuchungshaft. Die Veranstaltung richtete sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptstaatsanwaltschaft Georgiens.

Als IRZ-Experten bestritten Christian Schierholt, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, und Oliver Tölle, Kriminaldirektor und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, das Seminarprogramm.

Christian Schierholt referierte über den rechtlichen Rahmen von verdeckten Ermittlungen und deren allgemeine Prinzipien in Deutschland. Er stellte in seinem Vortrag sehr detailliert und aufschlussreich die wichtigsten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen dar. Dabei ging er auf die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei verdeckten Ermittlungen genauso ein wie auf die EMRK-Konformität bei der Anordnung von Untersuchungshaft.

Oliver Tölle stellte das Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland vor, erläuterte den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern sowie die Rolle der Polizei als Zeugin.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars bekamen einen tiefen Einblick in die Standards der Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland. Insbesondere bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ sind die Anforderungen in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch.

Die Schulung gehört mittlerweile zum Standard-Ausbildungsprogramm bei der Hauptstaatsanwaltschaft Georgiens und ist fester Bestandteil der langjährigen Zusammenarbeit mit der IRZ.

Online-Seminar zur Umsetzung des HKÜ

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Georgien

Am 16. und 17. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit dem georgischen Justizministerium ein Online-Seminar zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) und am Rande auch zum Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996 (KSÜ). Georgien ist dem HKÜ 1998 und dem KSÜ 2015 beigetreten. Seitdem hat das Land zahlreiche Anstrengungen zur Umsetzung der beiden Konventionen unternommen.

Das zweitägige Seminar hatte zum Ziel, den georgischen Teilnehmerinnen die Arbeit des Bundesamts für Justiz als zentrale Behörde im Zusammenhang mit dem HKÜ und dem KSÜ vorzustellen und Einblicke in die deutsche Praxis des Rückführungsverfahrens nach HKÜ zu gewähren. Als IRZ-Expertinnen und Experte nahmen teil:

  • Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm und deutsche Verbindungsrichterin,
  • Ulrike Kluth, Referentin im Bundesamt für Justiz und zuständig für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten, sowie
  • Christian Höhn, Leiter des Referats für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten im Bundesamt für Justiz.

Neben der Klärung der verfahrensrechtlichen Fragen gab es ausführliche Referate über den Einsatz der Mediation in Rückführungsverfahren in Deutschland. Richterin Erb-Klünemann hob die Bedeutung der Mediation in Rückführungsverfahren besonders hervor und ermutigte die Teilnehmerinnen, verstärkt auf diese überaus effektive Mittel der Konfliktbeilegung zurückzugreifen. Zugleich betonte sie die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der zentralen Behörden mit den Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichtern. Erb-Klünemann bedauerte, dass in Georgien bisher noch keine Verbindungsrichterin/ kein Verbindungsrichter benannt wurde. Sie legte ihren georgischen Kolleginnen nahe, dies möglichst bald zu tun, um die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu erleichtern.

Weil das Haager Kinderschutzübereinkommen aus Zeitgründen nicht näher behandelt werden konnte, stellten die Experteninnen und der Experte den Teilnehmerinnen umfangreiche Materialien zum Thema zur Verfügung. Diese sprachen sich für eine weitere enge Zusammenarbeit in diesem Bereich aus. Dem Wunsch wird die IRZ gerne nachkommen und voraussichtlich bis Ende des Jahres eine zusätzliche Veranstaltung speziell zur Mediation im HKÜ-Verfahren anbieten.